Hybrid-Rangierlokomotiven (HSL) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEF46523
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hybrid-Rangierlokomotiven (HSL)
Rahmenvertrag über bis zu 250 Hybrid-Rangierlokomotiven mit externer elektrischer Lademöglichkeit.
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Entwicklung, Herstellung, Inbetriebsetzung, Zulassung und Lieferung von bis zu 250 serienreifen Hybrid-Rangierlokomotiven mit einer externen Lademöglichkeit in komplettem, funktionsfähigem, zugelassenem, betriebsbereitem, für den wirtschaftlichen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers und den sicheren Betrieb nach den einschlägigen Gesetzen geeignetem und auf die Nutzungsdauer ausgelegtem Zustand nebst Lieferung der vollständigen Dokumentation und Sicherstellung der Ersatzteilversorgung. Die Auslieferung der ersten aus diesem Rahmenvertrag abgerufenen Loks soll zwischen 24 und 38 Monaten nach dem ersten Abruf beginnen. Der Auftraggeber beabsichtigt vorbehaltlich der internen Gremienzustimmung, mit dem Abschluss des Rahmenvertrages einen ersten Abruf über mindestens 50 Fahrzeuge zu tätigen.
Verlängerung nach Angebot des Bieters.
Gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bietereigenerklärung: Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (Teil der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber
a) einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen und
b) aufzuzeigen, dass entsprechend technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen worden sind, die geeignet sind, weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
4. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
1. Testierte Jahresabschlüsse: Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen: Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen oder Komponenten hierfür einen Mindestumsatz in Höhe von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR p. a. erzielt hat.
Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. 1 und 2 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
1. Der Bewerber muss eine Referenzliste über die Herstellung zugelassener Lokomotiven in den letzten 7 Jahren vorlegen. Die Referenzliste muss Aufträge über die Herstellung von insgesamt mindestens 30 Lokomotiven beinhalten. Konsortialprojekte können, unter Offenlegung des eigenen Leistungsanteils im Konsortium, ebenfalls angegeben werden.
2. Der Bewerber muss nachweisen, dass er entweder innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens eine Lokomotive das Zulassungsverfahren in einem oder mehreren Mitgliedsstaaten der EU oder in der Schweiz oder in Norwegen erfolgreich abgeschlossen hat oder im Rahmen einer bestehenden Lieferverpflichtung an die Deutsche Bahn AG oder verbundene Unternehmen ein Zulassungsverfahren erwirken wird und hierbei mindestens die Conceptual Design Phase (Quality Gate B) erfolgreich abgeschlossen hat.
3. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen und freien technischen und infrastrukturellen Ausrüstungen und Ressourcen (Mitarbeiter in Entwicklung und Fertigung sowie Arbeitsständen für die Herstellung und Inbetriebsetzung der Fahrzeuge) verfügt, mit welchem eine qualitätsgerechte und pünktliche Auftragsabwicklung sichergestellt werden kann.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
Die unter Ziff. 1.-4. geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.