Lieferung von 10 SE Eigenverständigung und 30 SE Pressluftatemgerät Taucher, komplett Referenznummer der Bekanntmachung: 6001995075-BAAINBW S2.1 Sgb W
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 10 SE Eigenverständigung und 30 SE Pressluftatemgerät Taucher, komplett
Lieferung von
— 10 SE Eigenverständigung (Vers.-Nr. [removed]),
— 30 SE Pressluftatemgerät (Vers.-Nr. [removed]).
Bearbeitungsnummer Q/S2AW/LA204/GA739.
26826 Weener
Insgesamt 40 SE.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Auf die vorherige Veröffenlichung im Amtsblatt der EU kann im vorliegenden Fall gemäß Artikel 32, Abschnitt 2 b) i) verzichtet werden, da aus technischen Gründen nur ein einzelnes Unternehmen für die Leistungserbringung in Frage kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 10 SE Eigenverständigung und 30 SE Pressluftatemgerät Taucher, komplett
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Verfahrens in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s. VI.4.1) dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Verföffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.