Referierende für Kommunikation-soziale Kompetenzen im Arbeitsschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-011-EU-P
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Referierende für Kommunikation-soziale Kompetenzen im Arbeitsschutz
Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin als eine der größten Bildungsträger Deutschlands ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab.
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete externe referierende Personen mit ausgeprägten sozial- kommunikativen Kompetenzen zu finden.
Es wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. 465 Veranstaltungen der 6 Seminartypen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Als Vertragsbeginn ist der 1.2.2022 vorgesehen.
Es ist vorgesehen, bis zu 20 Rahmenverträge abzuschließen.
Nach Vertragsschluss wird die BGHM unmittelbar auf die Auftragnehmer zugehen, um die Termine für das Jahr 2022 abzustimmen. In den Folgejahren wird angestrebt, die Koordinierung der Termine jeweils spätestens zu Beginn des 2. Halbjahres mit den Auftragnehmern durchzuführen. Bei der Einsatzplanung werden bei der Zuteilung der Referierenden die Verfügbarkeiten, Honorarsätze pro Leistungseinheit und die Reisekosten in Betracht gezogen. Als Reisekosten werden [Betrag gelöscht] EUR/km pauschal erstattet. Es ist daher zwar gewünscht, dass die Referierenden deutschlandweit einsetzbar sind, aber nicht zwingend erforderlich.
Das Auftragsvolumen aller Verträge beträgt bei der vorgesehenen Vertragslaufzeit von 47 Monaten (23 Monate mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr (inkl. pauschal berechneter Reisekosten). Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Diese Summe verteilt sich auf bis zu 20 Vertragspartner.
Bad Bevensen
Bad Wilsnack
Jößnitz
Nümbrecht
Schierke
Schwelm
Eppstein
Illertissen
Lengfurt
Sennfeld
Stuttgart
Die Orte können in Einzelfällen einer Änderung unterliegen.
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin (Bad Bevensen, Bad Wilsnack, Lengfurt, Nümbrecht, Schierke, Schwelm und Sennfeld) bzw. in Bildungsstätten berufsgenossenschaftlicher Vereine (Eppstein, Illertissen, Jößnitz, Stuttgart) angeboten. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden. Bei Einsätzen an anderen Orten im Bundesgebiet können geringfügige Abweichungen bei den Einsatzzeiten (Beginn/Ende) eintreten.
Die Bildungsstätten verfügen über Seminarräume und Gruppenräume, die mit Medientechnik ausgestattet sind. Dazu kommen Praxisfelder (Maschinen, Werkzeuge, Anlagen, persönliche Schutzausrüstungen usw.) in denen Gefährdungen demonstriert sowie Schutzmaßnahmen vorgeführt, von den Teilnehmenden erprobt und eingeübt werden können.
Das Sozialgesetzbuch VII verpflichtet die Auftraggeberin in § 23, für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Ersten Hilfe betraut sind.
Das Seminar mit maximal 26 Teilnehmern richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, Meisterinnen und Meister und Führungskräfte.
Führungskräfte erkennen, dass Arbeitsschutz als Führungsaufgabe langfristig nur sichergestellt werden kann, wenn z. B. ausgewählte Elemente wie die Betriebsanweisung, Unterweisung der Mitarbeiter aber auch die Unfallanalyse sowie Untersuchung von Erkrankungsschwerpunkten in die betrieblichen Prozesse integriert werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch das Thema Führungs- und Mitarbeiterverhalten im Bezug zum Arbeitsschutz. Die Führungskräfte werden sich verschiedener Elemente und Möglichkeiten bewusst und werden befähigt, den Arbeitsschutz in Ihrem betrieblichen Kontext nachhaltig mit vertretbarem Aufwand sicher zu stellen.
Meisterinnen und Meister erkennen, dass Arbeitsschutz als Führungsaufgabe langfristig nur sichergestellt werden kann, wenn die zentralen Prozesse wie die Bereitstellung sicherer Maschinen und Arbeitsmittel, die Information der Mitarbeiter über sicheres Arbeiten durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen, aber auch die Analyse der Unfälle und Beinaheunfälle sowie Untersuchung von Erkrankungsschwerpunkten systematisch organisiert werden. Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch das Thema Führungs- und Mitarbeiterverhalten im Bezug zum Arbeitsschutz. Meisterinnen und Meister werden sich verschiedener Elemente und Möglichkeiten bewusst und werden befähigt, den Arbeitsschutz in ihrem betrieblichen Kontext nachhaltig mit vertretbarem Aufwand sicher zu stellen.
Sicherheitsbeauftragte erkennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und sind in der Lage, Schutzmaßnahmen vorzuschlagen. Sie erwerben Methoden- und Sozialkompetenz, damit sie sicherheitstechnische Mängel melden, auf Kollegen einwirken und ihre Vorgesetzten beraten sowie unterstützen können.
Unternehmer/-innen und Führungskräfte erkennen die Forderungen und Verpflichtungen des Arbeitsschutzes als Erfolgsfaktor. Sie entwickeln ihre Haltung und Handlungsbereitschaft fort. Dabei erkennen sie die enge Beziehung zwischen ihrem Handeln und dem Erhalt der wichtigsten Ressource ihres Unternehmens, ihren Beschäftigten, noch besser. Sie sehen die Gestaltung einer entsprechenden Arbeitsschutzkultur als ihre Führungsaufgabe an und verbessern ihre Kooperations- und Handlungsfähigkeit. Des Weiteren können sie Betreuungsanlässe durch externe Dienstleister besser erkennen.
2.2 Handlungsanleitung zur Durchführung der Lehreinheiten
Zu dem Seminar existiert, wie in 1.3 erwähnt, ein Seminarablaufplan für die referierende Person. Inhalte und Zeitansätze werden ebenso dargestellt. Der Spannungsbogen des Seminars, erprobte Methoden zur Erreichung der Lernziele werden in dem Seminarkonzept beschrieben. Des Weiteren werden thematische Impulse und Hintergrundinformationen für die referierende Person aufbereitet.
Dieser stellt den Rahmen der Seminarveranstaltungen dar. Eine Veränderung des Ablaufs ist nicht zulässig. Die Verwendung anderer Methoden als der vorgeschlagenen ist im Einzelfall situationsabhängig möglich.
Die Abstimmung zwischen der referierenden Person der Auftraggeberin und der externen referierenden Person sind am Seminartag zwingend erforderlich.
Das Auftragsvolumen aller Verträge beträgt bei der vorgesehenen Vertragslaufzeit von 47 Monaten (23 Monate mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) ca. [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr (inkl. pauschal berechneter Reisekosten). Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto. Diese Summe verteilt sich auf bis zu 20 Vertragspartner.
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers wird durch den Durchschnittswert der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gewichteten Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer Abgezogen.
Die 20 Referierenden bzw. Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhalten Den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis (Dok. 05 Angebotsformblatt).
Die referierende Person ist als
a) Psychologe/Psychologin (vorzugsweise als Arbeits-/Betrieb- oder Organisationspsychologe) nachweisen oder als
b) Pädagoge/Pädagogin in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nachweisen oder als
c) Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzuweisen.
Entsprechend Punkt 4 des Leistungsverzeichnisses (Dokument 03).
Das Eignungskriterium ist durch entsprechende Unterlagen/Zertifikate nachzuweisen.
Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt „Eignung“, Dokument 07 der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt „Eigenerklärung“, Dokument 06
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2 und Angebotsformblatt Dokument 05) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
— Profil/VITA der referierenden Person/Bieter auf max. 2 DIN A 4 Seiten:
Die referierende Person/Bieter muss über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen (siehe 4.2).
— Zusätzlich zu den von der Vergabestelle geforderten unternehmensbezogenen Referenzen: Auflistung (Dauer, Umfang, Inhalte) von mindestens 2 Referenzen je Referierendem entsprechend den Wertungskriterien aus der Tabelle, Punkt 2 im Dokument 03a „Bewertung und Zuschlag“ zur einschlägigen Berufserfahrung/praktische Erfahrung. Vor dem Hintergrund, dass die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat, werden hier die Erfahrungen (Berufserfahrung, fachliche bzw. pädagogische Erfahrung) der referierenden Person bewertet.
Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder Erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der In der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag Ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der Öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.