Beschaffung Mk-82 Bombenkörper (inert filled)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Munitionslager Rheinbach
Ringsheimer Weg
53881 Euskirchen
NUTS-Code DEA28 Euskirchen
35333100 Bomben, 35333100 Bomben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer,2. Angaben zur Eigentümerstruktur,
3. aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
4. unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw – BV-034; kann unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads bezogen werden),
5. unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber-/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw B-V 031; kann unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads bezogen werden),
6. formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierung, Ausgliederungen) informiert,7. formlose Eigenerklärung, dass der Bieter den Auftraggeber vollständig und lückenlos über seine geplante Lieferkette und alle für den Auftraggeber relevanten Nachunternehmer informiert,
8. formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Verlangen des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird,
9. formlose Eigenerklärung, dass für die Abwicklung des Auftrags und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
10. Unterlagen in einer anderen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten sechs Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung.2. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
4. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadenfall für Personen- und für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation von Schadensereignissen jedoch 5 Mio. pro Jahr nicht unterschreitet.
5. Der Bewerber/ Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
6. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/ Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigten Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch von allen Mitgliedern der BewGe/ BieGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Formlose Eigenerklärung, dass die geforderten NATO-Qualitätsrichtlinien AQAP 2110 eingehalten werden.
2. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber/Bieter den Auftraggeber im Auftragsfall über jede geplante Änderung in seiner Lieferkette sowie bei seinen Nachunternehmern im Voraus informiert und diese mit dem Auftraggeber abstimmt.
3. Zum Nachweis der Erfahrung mit in Ziffer II.1.5) vergleichbaren Leistungen sind mindestens 2 Referenzaufträge aus den letzten 5 Geschäftsjahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber die Leistung muss mindestens zu 50 % des Auftragsvolumens erbracht sein. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Bombenkörper der Mk-Serie oder entsprechende Übungsbomben.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der Leistungsort, der Leistungszeitraum, des eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), des Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnung ausreichend),
— Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/- auftrag und dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit mit der in Ziffer II 1.5) genannten Tätigkeit,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
4. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Leistungen beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
5. Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass er für die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und den Transport von Kriegswaffen zugelassen ist. Sollte dies nicht vorliegen, ist vor Auftragsvergabe eine entsprechende Genehmigung zu beantragen und vorzulegen.
6. Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass er über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach EN 9100 (Luftfahrtnorm) einschließlich ISO 9001 verfügt.
7. Der Bewerber/Bieter hat im Rahmen einer formlosen Eigenerklärung nachzuweisen, dass er über eine gültige Luftfahrtzulassung für die Mk-82 (inert filled) verfügt.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots- Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e- Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https:// www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:Bei einem Teilnahmeantrag handelt es sich um ein gesondertes Anschreiben an den Auftraggeber, in dem das Unternehmen sich um die Teilnahme an dem Vergabeverfahren bewirbt.
Die Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen sind elektronisch zu übermitteln. Unterzeichnungen sind in digitaler Form (fortgeschrittene elektronische Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur) vorzunehmen.
1. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
2. Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Vergabeunterlagen verschickt.
3. Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens und nur an folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:
[removed].
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.4.2021 (13.00 Uhr) eingegangen sind. Mündliche/fernmündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.5. Die Bewerber können dem Auftraggeber eine E-Mail-Adresse übersenden, um die Beantwortung der Bewerberfragen sicher zu stellen. Eine anderweitige Veröffentlichung der Beantwortung der Bewerberfragen ist nicht vorgesehen.
6. Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
7. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen.
8. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
9. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass E-Mails mit einem Datenvolumen von mindestens 50 MB empfangen werden können.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de