Badepark Wörth – Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS + E + Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1-8) LPH 1-9 gem. § 55 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76744
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.woerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Badepark Wörth – Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS + E + Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1-8) LPH 1-9 gem. § 55 HOAI
Die Stadt Wörth plant die Realisierung eines Kombibades im bestehenden Badepark der Stadt Wörth als optimierter Ersatzneubau für das bestehende sanierungsbedürftige Hallenbad in innerstädtischer Lage. 2020 wurde ein nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 entschieden und im Anschluss die Leistungen der Objektplanung Gebäude sowie Freianlagen vergeben.
Für dieses Projekt sollen nun im vorliegenden Verfahren die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS + E + Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1-8) vergeben werden.
76744 Wörth am Rhein
Die Stadt Wörth plant die Realisierung eines Kombibades im bestehenden Badepark der Stadt Wörth als optimierter Ersatzneubau für das bestehende sanierungsbedürftige Hallenbad in innerstädtischer Lage. 2020 wurde ein nichtoffener 2-phasiger hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 entschieden und im Anschluss die Leistungen der Objektplanung Gebäude sowie Freianlagen vergeben.
Die Planunterlagen des 1. Preisträgers des Wettbewerbs sind den Bekanntmachungsunterlagen informativ beigefügt. Auszug aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsbeitrages: „Das neue Hallenbad findet einen sicheren und selbstverständlichen Platz im Südwesten des Grundstücks. Der 3-armige Baukörper definiert in seiner Grundrissgestalt drei gut dimensionierte Außenräume welch das Bäderkonzept als Ensemble definieren: der vorerwähnte Eingangsbereich im Osten, der Badbereich im Nordwesten sowie der Saunagarten im Südwesten. Der neue Baukörper erhält ein extensiv/intensiv begrüntes Dach mit Geländeanschluss an den Enden und wird so zu einem topographisch/landschaftlichem Element im Erleben des neuen Bades. Die so entstehenden Dachflächen sind so in Teilen benutzbar und begehbar und erweitern so die attraktiven Freiräume des Bades.“
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens sollen die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS + E + Schwimmbadtechnik, Anlagengruppen 1-8) LPH 1-9 gem. § 55 HOAI (Grundleistungen gem. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung) vergeben werden. Der Auftraggeber plant eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-4, 5, 6-9.
Der Auftrag kann entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt verlängert werden.
Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Die Einreichung muss in einem üblichen Dateiformat (PDF) erfolgen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand den in der Eignungsmatrix (siehe Vergabeunterlagen) aufgeführten Kritierien und deren Gewichtung. Unter den Teilnahmeanträgen, die:
— die formalen Anforderungen erfüllen,
— die nicht nach §§ 123 u. 124 GWB ausgeschlossen worden sind und
— alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wird eine begrenzte Anzahl von geeigneten Bewerbern ausgewählt, die zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden.
Die Art der Wertung und die Wichtung der einzelnen Eignungskriterien sind in den Bekanntmachungsunterlagen ersichtlich. Unter den zur Teilnahme qualifizierten Bewerbungen werden die anhand der objektiven Eignungsmatrix bewerteten Bewerber mit der höchsten Punktzahl zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei Punktgleichheit behält sich der Auftraggeber vor, die Entscheidung unter punktgleichen Bewerbern durch Losziehung zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung: Der/die bevollmächtigte/-n Vertreter des federführenden Bewerbers ist/sind zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ eines ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs berechtigt oder besitzt eine vergleichbare Qualifikation (z. B. Kammereintragung bei einer Ingenieurkammer) und ist berechtigt, Leistungen der Planung der technischen Gebäudeausrüstung zu erbringen.
— Jahresumsatz: Eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers ist vorzulegen,
— Bestätigung des Versicherers über Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Versicherungssummen von 3,0 Mio. für Personenschäden sowie 1,5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungssummen müssen jeweils mindestens zweimal jährlich zu Verfügung stehen. Alternativ eine projektbezogene Bestätigung des Versicherers über eine Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall auf die vorgenannten Summen,
— Eigenangaben zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB sowie wirtsch. Verknüpfungen nach § 46 (2)VgV,
— Eigenerklärung des Bewerbers über die Verpflichtung zur Tariftreue im Formblatt (LTTG-Erklärung).
— ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Mittel der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019) wird gefordert. Eine höhere Punktzahl kann mit einem höheren Umsatz erreicht werden (Wertung siehe Eignungsmatrix)
— Technische Fachkräfte: Eine Eigenerklärung (im Bewerbungsformular) über die aktuelle Anzahl an in Vollzeit beschäftigten Fachkräften wird gefordert. Eine Mindestzahl von 3 technischen Fachkräften mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation („Ingenieur“) wird gefordert,
— Unteraufträge/Eignungsleihe: Angaben zu Unteraufträgen und Eignungsleihen werden von den Bewerbern gefordert. Angaben hierzu im Teilnahmeantrag mit Bestätigung des eignungsleihenden Unternehmens,
— Referenzen: Die Angabe von 3 Referenzen ähnlicher Planungsanforderung wird in Eigenerklärung gefordert. Die Referenzen zu A, B, C dürfen identisch sein.
Die Projekte müssen fertiggestellt sein. Die Fertigstellung (Bezug des Objektes durch den Nutzer) muss nach dem 31.03.2011 erfolgt sein. Die Projekte sind auf dem Referenzblatt darzustellen, welches Teil des Teilnahmeantrags ist. Zusätzlich muss jedes Projekt auf einem Präsentationsblatt im Format DIN A3 quer (einseitig bedruckt) dargestellt werden. Das Präsentationsblatt muss mindestens ein Foto des fertiggestellten Objektes enthalten.
—— Referenz A: Mindestanforderung: Neubau eines Gebäudes mit vergleichbaren Planungsanforderungen und einer Mindestgröße von 2 000 qm Bruttogeschossfläche. Erbringung der Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung HLS (Anlagengruppe 1-3) LPH 1-6 entsprechend HOAI durch den Bewerber,
—— Referenz B: Mindestanforderung: Neubau eines Gebäudes mit vergleichbaren Planungsanforderungen und einer Mindestgröße von 2 000 qm Bruttogeschossfläche. Erbringung der Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung Elektro (Anlagengruppe 4, 5, 6, 8) LPH 1-6 entsprechend HOAI durch den Bewerber,
—— Referenz C: Mindestanforderung: Neubau eines Gebäudes mit vergleichbaren Planungsanforderungen und einer Mindestgröße von 2 000 qm Bruttogeschossfläche. Erbringung der Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung Schwimmbadtechnik (Anlagengruppe 7) LPH 1-6 entsprechend HOAI durch den Bewerber. Eine höhere Punktzahl kann erzielt werden wenn alle Referenzprojekte eine Bruttogeschossfläche von 3 000 qm bzw. 5 000 qm BGF oder mehr aufweisen. (Wertung siehe Eignungsmatrix).
Bei allen Projekten sind folgende Angaben in den entsprechenden Formularblättern gefordert:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber,
— Entwurfsverfasser (Architekt),
— Projektverantwortung,
— Projektleitung,
— Honorarzone nach HOAI,
— Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers,
— Kosten KGr 300+400 nach DIN 276, netto,
— Monat/Jahr der Fertigstellung.
Die Art der Wertung und die Wichtung der einzelnen Kriterien sind in der Eignungsmatrix ersichtlich.
Siehe zuvor (III.1.3).
§ 74 VgV (Siehe III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern und der Auftraggeberin erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
3. Fragen und Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
4. Die Teilnahmeanträge müssen elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung der zur Verfügung gestellten Formularen fristgerecht über die Vergabeplattform eingegangen sein. Die ausgefüllten und signierten Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.