6002057099-BAAINBw U2.1K Bearbeitungsnummer Q/U2AK/MA048/HA258 Herstellung und Lieferung von Strahlendosimeter Niedrigstrahlung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
NUTS-Code DEB1C Cochem-Zell
38300000 Messinstrumente
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
Beschreibung der Leistung:
Bei dem Strahlendosimeter Niedrigstrahlung handelt es sich um ein um den Hals tragbares elektronisches Dosimeter. Dieses muss alle Anforderungen für einen Betrieb in der EU und Deutschland erfüllen. Es dient zur Messung der Dosis von Gammastrahlern und nuklearen Ereignissen (Gamma Residualstrahlung, Initialstrahlung Gamma/Neutronen). Die gemessene Dosis muss jederzeit ablesbar sein und mittels Funk sowie über Schnittstelle an das XOM-Auswertegerät übertragen werden können. Eine Selbstkonfiguration der Alarmschwelle von Dosisleistung und Dosis muss möglich sein. Bei Erreichen voreingestellter Warnschwellen muss eine akustische Signalisierung erfolgen. Die Bedienung muss unter ABC-Schutzbekleidung in einem Temperaturbereich von -20oC bis +50oC möglich sein. Die Hardware-Komponenten müssen Selbsttests durchführen und im Defektfall Störungsmeldungen ausgeben. Des Weiteren muss die Durchführung von Übungen mit simulierten radiologischen Ereignissen möglich sein.
Der Gerätesatz besteht aus dem Grundgerät elektronisches Dosimeter, Batterie, Befestigungsmaterial und Handbuch. Das Dosimeter muss ohne weiteres Zubehör nutzbar sein.Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1Beschreibung der Leistung:
Bei dem Strahlendosimeter Niedrigstrahlung handelt es sich um ein um den Hals tragbares elektronisches Dosimeter. Dieses muss alle Anforderungen für einen Betrieb in der EU und Deutschland erfüllen. Es dient zur Messung der Dosis von Gammastrahlern und nuklearen Ereignissen (Gamma Residualstrahlung, Initialstrahlung Gamma/Neutronen). Die gemessene Dosis muss jederzeit ablesbar sein und mittels Funk sowie über Schnittstelle an das XOM-Auswertegerät übertragen werden können. Eine Selbstkonfiguration der Alarmschwelle von Dosisleistung und Dosis muss möglich sein. Bei Erreichen voreingestellter Warnschwellen muss eine akustische Signalisierung erfolgen. Die Bedienung muss unter ABC-Schutzbekleidung in einem Temperaturbereich von -20oC bis +50oC möglich sein. Die Hardware-Komponenten müssen Selbsttests durchführen und im Defektfall Störungsmeldungen ausgeben. Des Weiteren muss die Durchführung von Übungen mit simulierten radiologischen Ereignissen möglich sein.
Der Gerätesatz besteht aus dem Grundgerät elektronisches Dosimeter, Batterie, Befestigungsmaterial und Handbuch. Das Dosimeter muss ohne weiteres Zubehör nutzbar sein.38300000 Messinstrumente
Beschreibung der Leistung:
Bei dem Strahlendosimeter Niedrigstrahlung handelt es sich um ein um den Hals tragbares elektronisches Dosimeter. Dieses muss alle Anforderungen für einen Betrieb in der EU und Deutschland erfüllen. Es dient zur Messung der Dosis von Gammastrahlern und nuklearen Ereignissen (Gamma Residualstrahlung, Initialstrahlung Gamma/Neutronen). Die gemessene Dosis muss jederzeit ablesbar sein und mittels Funk sowie über Schnittstelle an das XOM-Auswertegerät übertragen werden können. Eine Selbstkonfiguration der Alarmschwelle von Dosisleistung und Dosis muss möglich sein. Bei Erreichen voreingestellter Warnschwellen muss eine akustische Signalisierung erfolgen. Die Bedienung muss unter ABC-Schutzbekleidung in einem Temperaturbereich von -20oC bis +50oC möglich sein. Die Hardware-Komponenten müssen Selbsttests durchführen und im Defektfall Störungsmeldungen ausgeben. Des Weiteren muss die Durchführung von Übungen mit simulierten radiologischen Ereignissen möglich sein.
Der Gerätesatz besteht aus dem Grundgerät elektronisches Dosimeter, Batterie, Befestigungsmaterial und Handbuch. Das Dosimeter muss ohne weiteres Zubehör nutzbar sein.38300000 Messinstrumente
Beschreibung der Leistung:
Bei dem Strahlendosimeter Niedrigstrahlung handelt es sich um ein um den Hals tragbares elektronisches Dosimeter. Dieses muss alle Anforderungen für einen Betrieb in der EU und Deutschland erfüllen. Es dient zur Messung der Dosis von Gammastrahlern und nuklearen Ereignissen (Gamma Residualstrahlung, Initialstrahlung Gamma/Neutronen). Die gemessene Dosis muss jederzeit ablesbar sein und mittels Funk sowie über Schnittstelle an das XOM-Auswertegerät übertragen werden können. Eine Selbstkonfiguration der Alarmschwelle von Dosisleistung und Dosis muss möglich sein. Bei Erreichen voreingestellter Warnschwellen muss eine akustische Signalisierung erfolgen. Die Bedienung muss unter ABC-Schutzbekleidung in einem Temperaturbereich von -20oC bis +50oC möglich sein. Die Hardware-Komponenten müssen Selbsttests durchführen und im Defektfall Störungsmeldungen ausgeben. Des Weiteren muss die Durchführung von Übungen mit simulierten radiologischen Ereignissen möglich sein.
Der Gerätesatz besteht aus dem Grundgerät elektronisches Dosimeter, Batterie, Befestigungsmaterial und Handbuch. Das Dosimeter muss ohne weiteres Zubehör nutzbar sein.38300000 Messinstrumente
Beschreibung der Leistung:
Bei dem Strahlendosimeter Niedrigstrahlung handelt es sich um ein um den Hals tragbares elektronisches Dosimeter. Dieses muss alle Anforderungen für einen Betrieb in der EU und Deutschland erfüllen. Es dient zur Messung der Dosis von Gammastrahlern und nuklearen Ereignissen (Gamma Residualstrahlung, Initialstrahlung Gamma/Neutronen). Die gemessene Dosis muss jederzeit ablesbar sein und mittels Funk sowie über Schnittstelle an das XOM-Auswertegerät übertragen werden können. Eine Selbstkonfiguration der Alarmschwelle von Dosisleistung und Dosis muss möglich sein. Bei Erreichen voreingestellter Warnschwellen muss eine akustische Signalisierung erfolgen. Die Bedienung muss unter ABC-Schutzbekleidung in einem Temperaturbereich von -20oC bis +50oC möglich sein. Die Hardware-Komponenten müssen Selbsttests durchführen und im Defektfall Störungsmeldungen ausgeben. Des Weiteren muss die Durchführung von Übungen mit simulierten radiologischen Ereignissen möglich sein.
Der Gerätesatz besteht aus dem Grundgerät elektronisches Dosimeter, Batterie, Befestigungsmaterial und Handbuch. Das Dosimeter muss ohne weiteres Zubehör nutzbar sein.38300000 Messinstrumente
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Einzureichen sind:
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform […] zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.5.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit