DVA-FK Datenverarbeitungsausstattung Formatkonversion für UGS-D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Ahrweiler
NUTS-Code DEB12 Ahrweiler
Dieses soll an ein bestehendes Quellsystem angebunden und automatisiert eingehende Satellitenbildprodukte, bestehend aus der sichtbar optischen Information und META-Daten, einlesen und zu definierten Bildprodukten prozessieren, be- und verarbeiten sowie abschließend automatisiert an ein Zielsystem weitergeben können.
Die Prozessierung (Einlesen, Verarbeiten, Exportieren) der Satellitenbildprodukte hin zu den definierten Bildprodukten soll hierbei unter Anwendung eines durch den Auftraggeber bereitgestellten Frameworks erfolgen.
Ziel der Prozessierung ist eine Inwertsetzung der Ursprungsprodukte durch Fehler- und Ungenauigkeitskorrekturen.
Sowohl das Satellitenbildprodukt, als auch die definierten Bildprodukte müssen auf dem einzurüstenden IT-System für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden können.
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vertragsbedingungen:
1. Allgemeine Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) – Ausgabe Juni 2005 – mit Ausnahme von §§ 8 Absatz 3, 10 Absatz 7, 17 Absatz 1, 18 und 20 Absatz 1,
2. Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)“ – Fassung 2003 – vom 5.8.2003,
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 mit Ausnahme der Nrn. 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.1.2005.
Die VOL/B ist im Bundesanzeiger (BAnz) Nr. 178a vom 23.9.2003, die ZVB/BMVg in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 sind im BAnz Nr. 96, Seite 10285 vom 23.5.2001 veröffentlicht. Die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 ZVB/BMVg vom 28.1.2005 ist im Internet unter der Adresse „https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/formulare“ zu beziehen.
Die Allgemeinen Bedingungen für Entwicklungsverträge mit Industriefirmen (ABEI) in der Fassung vom 27.6.2005 sind im Internet unter der Adresse „https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe“ zu beziehen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigen Vertreter; im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Anlage BAAINBw B-V 047 beizufügen. (Das Formular ist aus dem Internet unter „https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe“ zu beziehen.)
Bewerbergemeinschaften müssen darüber hinaus durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft machen, dass Die Bildung der Arbeitsgemeinschaft keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwirft und entweder:a) jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen oder
b) dass nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft in der Lage wäre, ein Angebot abzugeben und dass die Bildung einer Bietergemeinschaft in diesem Fall wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftig erscheint.
Hierzu haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag ein Konzept zur beabsichtigten Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten vorzulegen.
2. Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer; Angabe der Auftragnehmernummer der Bundeswehr, sofern der Bewerber bereits Auftragnehmer der Bundeswehr ist, und diese bekannt ist.2. Nachweis der Eintragung in das Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
3. Darstellung mit Angaben von Konzernzugehörigkeiten,
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formular BAAINBw-BV034, (Download unter „https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe“),
5. Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber gemäß Formular BAAINBw-BV 031 und ggf. durch den Unterauftragnehmer gemäß Formular BAAINBw-BV 032,6. Nachweis über das Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsüberprüfung Ü2 bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung (sh. III.1.4.), 7. Nachweis über das Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bzw. diesbezügliche Bereitschaftserklärung (s.III.1.4),
8. Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm „Chiasmus“ genutzt werden wird.
9. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, auf dessen Eignung er sich beruft (vgl. Abschnitte III.2.2) und III.2.3)). Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers beruft, sind die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, soweit eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Rahmen der Eignungsleihe erforderlich ist, nur von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. 10. Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen ihrem Teilnahmeantrag eine Eigendarstellung beifügen, die folgende Angaben enthält:
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular BAAINBw B-V047, ausgefüllt und von allen unterschrieben,
— Beschreibung der personellen Ressourcen sowie durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre, insbesondere in dem Geschäftsfeld, das den Leistungsgegenstand beinhaltet (Einrichtung von IT-Infrastrukturen, Umgang und Einrichtung mit bundeswehreigenen IT-Infrastrukturen),
— geplante Organisationsstruktur für die Aufgabendurchführung,
— Bestätigung der Projektsprache deutsch, d. h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation mit dem Auftragnehmer und seinen Partner in deutscher Sprache erfolgt,
— Falls bereits bekannt: Welche Unterauftragnehmer sollen für welche Leistungsanteile eingebunden werden?
Hinweis 1: Die Kriterien bzw. Nachweise müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie von vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen bzw. abgegeben werden. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmern die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis 2: Unterlagen, welche in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die deutsche Übersetzung ist gemeinsam mit dem jeweiligen Dokument einzureichen. Dies gilt auch für alle geforderten Unterlagen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis über einen Mindestumsatz in Höhe von 1 Million EUR pro Geschäftsjahr in den durch den Auftragsgegenstand Vorausgesetzten Tätigkeitsbereichen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Eigenerklärung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.2. Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer marktüblichen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmer. Das auftragsspezifische Risiko muss dabei mindestens mit 1 Million EUR je Schadensfall abgesichert sein. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
— Hinweis 3: Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
— Hinweis 2 gilt ebenso.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Fähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Nachweis der Erfahrung in der Einrichtung von IT-Infrastrukturen durch Vorlage einer Liste mit Referenzen (mindestens 1 Referenz) der wesentlichen erbrachten Leistungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 3 Jahren.
Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten:
Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers.
2. Nachweis der Erfahrung in der Programmierung von Software Produkten im Bereich der Simulation durch Vorlage einer Liste mit Referenzen (mindestens 1 Referenz) der wesentlichen erbrachten Leistungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 3 Jahren.
Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten:
— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang,
— Ausführungsort,
— Ausführungszeitraum sowie Name und Adresse des Auftraggebers.
3. Vorlage einer Eigendarstellung, die folgende Angaben enthält:
— Beschreibung der personellen Ressourcen sowie durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Bestätigung der Projektsprache Deutsch, d. h. dass im Projekt alle Dokumente in Deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation in Deutscher Sprache erfolgt.
Hinweis 4: Mit den einzureichenden Referenzlisten zu III.2.3). Nr. 1 und Nr. 2 ist die Erbringung der wesentlichen Gleichwertigen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen nachzuweisen. Ein Referenzprojekt darf mehrmals als Nachweis verwendet werden. Referenzen sind vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft geordnet nach ihrer Relevanz einzureichen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/Konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3). dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis zum benannten Schlusstermin (Ziff. IV.3. 4) 13:00 Uhr eingegangen sind.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bewerber sollen die vorgenannten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Zu unterzeichnen sind insbesondere Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärungen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die zu unterzeichnenden Bestandteile des Teilnahmeantrags, die nicht nur eins der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern die Bewerbergemeinschaft als solche betreffen, von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen; im Übrigen reicht die Unterzeichnung durch das jeweils von der Erklärung betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft. Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern sind jeweils von diesen zu unterzeichnen.Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut eine Beurteilung der Eignung vornehmen.
Bewerberfragen können per E-Mail an [removed] oder schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle BAAINBw L2.2 unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens (vergleiche Ziffer IV.3.1) gerichtet werden. Bewerberfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es werden nur Bewerberfragen beantwortet, die bis einschließlich zum 29.3.2021, 23.59 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.Es gilt deutsches Recht.
Die den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn die Weitergabe der Information ist für die Unterbreitung des Teilnahmeantrags/Angebots oder die Auftragsausführung erforderlich (bspw. im Rahmen der Unterauftragsvergabe). Die Vertraulichkeit ist auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens zu gewährleisten.
Bewerber/Bieter haben während des gesamten Vergabeverfahrens sowie nach dessen Beendigung den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
Entsprechendes gilt für Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de