Computercluster-Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-01/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Computercluster-Hardware
Bei den für das Projekt „Socio-Physical Advanced Research Cloud Infrastructure“ (SPARCI) ausgeschriebenen Geräten handelt es sich um eine Cloud-basierte Umgebung zur Erforschung der intelligenten Verknüpfung von physischen Objekten mit ihrer virtuellen Umgebung in soziotechnischen und cyber-physischen Systemen. In diesem Kontext soll diese Umgebung für die gemeinsame und individuelle Untersuchung von Forschungsfragen aus den Bereichen Enterprise Information Research, E-Government und Web Science verwendet werden.
Das Grundgerät bildet ein Computercluster, dessen Rechen- und Speicherressourcen zum Sammeln, Administrieren, Speichern, Teilen, Nutzen und Analysieren der erhobenen Daten realer Objekte verwendet werden. Für die Nutzung und Analyse der Daten werden unter anderem Methoden und Werkzeuge aus dem Bereich des Maschinellen Lernens verwendet, die eine hochperformante Rechenleistung in Form von Hochleistungs-Grafikprozessoren (GPUs) voraussetzen. Für diese Zwecke besteht der Computercluster aus mehreren CPU- bzw. GPU-basierten Rechenknoten und Speicherknoten.
Compute-Knoten
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Computercluster betsehend aus 16 CPU-/Compute-Knoten mit je 2 CPU Sockel.
Der oben genannte geschätzte Wert von [Betrag gelöscht] EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Netzwerkswitches
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Für die Netzwerkanbindung sowohl im Frontend und Backend werden 3 Netzwerkswitches mit insg. 162 Ports installiert.
Der oben genannte geschätzte Wert von [Betrag gelöscht] EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Storage-Cluster
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Für den Aufbau einer IaaS-Cloudinfrastruktur wird ein Storage-Cluster auf Basis von Ceph benötigt.
Der oben genannte geschätzte Wert von [Betrag gelöscht] EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
GPU-Cluster
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Für den Bereich des Maschinellen Lernens werden Hochleistungs-Grafikprozessoren benötigt. 2 GPU-basierte Rechenknoten erforderlich.
Der oben genannte geschätzte Wert von [Betrag gelöscht] EUR netto darf nicht überschritten werden. Überschreitungen führen zum Ausschluss des Loses.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Breisach
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftragsvergabe(n) sind z. T. DFG-finanziert.
Eine Beauftragung kommt nur zustande, wenn die DFG-Finanzierung wie zugesagt bestehen bleibt.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYMRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalender Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen WettbewerbsBeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies Aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).