Fraunhofer-Institut IMM 55129 Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 16036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.imm.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer-Institut IMM 55129 Mainz
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m2 Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen verteilt in Alt- und Neubau, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen.
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
Unterghaltsreinigung
Carl-Zeiss-Straße 18-20
Das Fraunhofer-Institut für Mikrotechnik und Mikrosysteme IMM, auch unter der Kurzbezeichnung „Fraunhofer IMM“ bekannt, ist eine Einrichtung der Fraunhofergesellschaft. Es hat seinen Sitz in der rheinlandpfälzischen Landeshauptstadt Mainz, seine Aktivitäten sind der angewandten Forschung und Entwicklung in den Bereichen Energie- und Chemietechnik sowie Analysesysteme und Sensorik zuzuordnen Die Forschungseinrichtung verfügt über ca. 11 000 qm Bodenfläche und 1 250 m2 Fensterfläche, verteilt über mehrere Etagen verteilt in Alt- und Neubau, die regelmäßig in verschiedenen Zeitabständen gereinigt werden müssen.
Näheres über das Fraunhofer-Institut IMM in Mainz erfahren Sie auch im Internet, unter https://www.imm.fraunhofer.de/ Einzelheiten zum Vergabeverfahren.
3 x 12 Monate
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in Anspruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann [removed] an. Ihnen wird dann ein Termin zugewiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Fensterreinigung
Carl-Zeiss-Str. 18-20
55129 Mainz
Die Fensterreinigung im Bestandsgebäude und Neubau erfolgt ab dem 1.OG mit Hubsteiger, Stangensystem u. ä.
3 x 12 Monate
Eine Objektbesichtigung zur Angebotsabgabe kann nur für Los 2 in KW 15 (12. April bis 16. April), ganztags zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr, in An-spruch genommen werden. Melden Sie sich bitte mindestens 3 Werktage vorher per E-Mail bei: Herrn Hartmann [removed] an. Ihnen wird dann ein Termin zuge-wiesen und die Objektbesichtigung wird bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB.