GS Dolgesheim – Los 02 Fachplanung TA (HLS) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-04-26-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oppenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55276
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-rhein-selz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
GS Dolgesheim – Los 02 Fachplanung TA (HLS)
Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz ist Trägerin der Grundschule in Dolgesheim.
Die Grundschule Dolgesheim wurde in den Jahren 2008/2009 auf dem massiven Keller des Ursprungsgebäudes aus den 1960er Jahren neu errichtet. In den Jahren 2013/2014 wurde eine erste Erweiterung der Grundschule aufgrund der Zweizügigkeit und des Ganztagsangebots realisiert. Anschließend wurde der dazugehörige Sportplatz erneuert sowie eine Feuerwehrumfahrt um das Schulgebäude hergestellt. Aktuell wurde Bedarf für eine 2. Schulerweiterung festgestellt. Hierbei handelt es sich unter anderem um Erweiterungsbedarf für 4 Unterrichtsräume, einen Raum für die betreuende Grundschule sowie Lehrerzimmer und sonstige Nebenräume. Die Planungsergebnisse der Vorplanung (Leistungsphase 2) für die Objektplanung Gebäude liegen vor und sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.
Gegenstand dieses Verfahrens (Los 02) sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8.
Grundschule Dolgesheim
55278 Dolgesheim
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter II.2.7 angegebene Frist von 4 Monaten nach Auftragserteilung bezieht sich auf die Bearbeitungszeiten zur Erbringung der Leistungen der Leistungsstufe 1:
Abgabe Ergebnis Lph 2: 6 Wochen nach Auftragserteilung
Abgabe Ergebnis Lph 3: 2 Monate nach Freigabe Lph 2
Im Falle der Beauftragung der Leistungsstufe 2 werden die diesbezüglichen Vertragslaufzeiten einvernehmlich vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber/Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber/Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird;
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sach- und Vermögenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
1. Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber/Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und über jeweils einen Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in diesem Planungsbereich anerkannt. Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bewerber/Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung zum Neubau, der Sanierung oder der Erweiterung von vergleichbaren Gebäuden durch mindestens 3 geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die benannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung oder die Erweiterung von vergleichbaren technischen Anlagen (Summe der Kosten der hier relevanten Kostengruppen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto) zum Inhalt haben. Jede Anlagengruppe muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens einmal nachgewiesen werden.
Mind. eine Referenz muss die Vergabe der Bauleistungen nach VOB/A zum Inhalt haben.
Bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-3, 5-6 und 8 erbracht worden sein.
Für alle Referenzen muss die Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2015 abgeschlossen worden sein.
Für alle Referenzen hat der Bewerber/Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der Lph 3, Lph 7 und nach Abschluss der Lph 8 – alternativ zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zuwerden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber/Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers/Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVDWW3.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]