Gebäudereinigungsleistungen: ZDF Kasino GmbH im ZDF Sendezentrum 1 + 2, 55127 Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: ZDF-113-OV-2020-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zdf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigungsleistungen: ZDF Kasino GmbH im ZDF Sendezentrum 1 + 2, 55127 Mainz
Namens, im Auftrag und für Rechnung der ZDF Kasino GmbH:
Durchführung der Unterhaltsreinigung in den Gasträumen, Verwaltungs- und Küchenbereichen der ZDF Kasino GmbH, innerhalb des ZDF Sendezentrum 1 + 2 mit einer Reinigungsgrundfläche von 6 982,24 m2.
ZDF Kasino GmbH
ZDF Straße 1 + Otto-Schott-Str. 13
55127 Mainz
Durchführung der Unterhalts-, Innenglas- und Sonderreinigungsarbeiten in den Gasträumen, Verwaltungs-und Küchenbereichen der ZDF Kasino GmbH, innerhalb des ZDF Sendezentrum 1 + 2, mit einer Reinigungsgrundfläche von 6 982,24 m2. Regelmäßige Reinigung der Gebäuderäume und Verkehrsflächen (Intervallreinigung gem. Leistungsverzeichnis). Verbringung aller anfallenden Wert- und Reststoffe in bereitgestellte Container. Sondereinigung nach Bedarf.
Das ZDF hat das einseitige Optionsrecht den Reinigungsvertrag 3 mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit umfasst 48 Monate. Bei Rückgriff auf die Option bleiben die Vertragspreiseunverändert und können nur durch die Preisgleitklausel beeinflußt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung ZDF-Kasino GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mörfelden-Walldorf
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.