Realisierungswettbewerb Erweiterung Realschule plus, Westerburg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerburg
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-westerburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Erweiterung Realschule plus, Westerburg
Die Verbandsgemeinde Westerburg plant eine Erweiterung der Realschule plus in Westerburg.
Aufgrund des hohen Raum- und Flächendefizits der Realschule ist eine Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes dringend notwendig. Die bislang genutzten Provisorien sind unbefriedigend und haben das Ende ihres Nutzungszyklus erreicht. Der Vergleich der Schulbaurichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz mit der derzeitigen Situation ergibt ein Defizit von insgesamt 9 Schulklassen sowie weiterer Fach-, Materialräume und Verwaltungsräume.
Die Realschule plus in Westerburg soll entsprechend um diese Räume erweitert werden. Als Erweiterungsflächen kommen die Freibereiche westlich und südlich des Bestandsgebäudes sowie das bestehende Atrium in Frage. Da generell ein Sanierungsbedarf innerhalb des Schulgebäudes besteht, ist im Rahmen der Erweiterung eine teilweise Neuordnung des Bestandes denkbar. Dies bedeutet, dass eine Verlagerung von Teilen des vorhandenen Raumprogramms in die Erweiterung möglich ist, während die neuen Räume auch innerhalb des Bestandes Platz finden können. Im Rahmen von Neuordnungen wäre eine Verlagerung der Verwaltungsräume in Bereiche, die näher zum Haupteingang der Schule im Süden liegen, wünschenswert.
Für die Umsetzung der Erweiterungsbedarfe der Realschule plus wird im vorliegenden Wettbewerb ein optimales städtebaulich-architektonisches Konzept gesucht. Angestrebt wird eine gesamtheitliche Betrachtung städtebaulicher und gestalterischer Aspekte (z. B. Lage, Erschließung, Orientierung und Gestaltung der Erweiterung), funktionaler Aspekte (z. B. Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms sowie des Schulpädagogischen Konzepts), technischer Aspekte (z. B. Zusammenwirkung der Erweiterung mit der vorhandenen technische Ausrüstung des Gebäudes) sowie nicht zuletzt wirtschaftlicher Aspekte (Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltungskosten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen:
Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten (s. Anlage Teilnahmebedingungen):
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen:
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h.: Leistungserbringung von Leistungen der Leistungsphase 8 zwischen Februar 2016 und Februar 2021.
Referenz:
Erfahrung in der Planung und Realisierung eines Neubaus oder einer Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität mit vergleichbarer Größenordnung – mindestens 400 qm NUF.
Bewertung Vergleichbarkeit, Wichtung 40 %:
— ≥ 800 qm NUF: 5 Punkte,
— ≥ 600 qm NUF: 3 Punkte,
— ≥ 400 qm NUF: 1 Punkt,
— Wichtungsfaktor 4,
— Gebäude mit Unterrichtsräumen: 5 Punkte,
— Gebäude mit Aufenthaltsräumen: 3 Punkte,
— Wichtungsfaktor 4,
— Bewertung Gestalterische Qualität, Wichtung 60 %,
— Kriterien: Städtebauliche Einfügung, Fassadengestaltung, Innenraumgestaltung (Wertung jeweils Wichtungsfaktor 4).
Beurteilung:
— überzeugt in fast allen Teilen der Referenz: 5 Punkte,
— überzeugt größtenteils, in überwiegenden Teilen der Referenz: 4 Punkte,
— überzeugt teilweise, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt teilweise, in einigen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt,
— nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte,
— nicht lesbar oder aus sonstigen Gründen nicht wertbar: 0 Punkte.
Alternativ können Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden, die in einem Wettbewerb nach RPW die Preisgruppe erreicht haben. Wettbewerbsbeiträge werden ebenfalls nach den o. g. Kriterien bewertet. Bei Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages ist zusätzlich die Einreichung eines realisierten Projekts (LPH 3-8) als Referenz erforderlich.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. Die gestalterische Qualität wird durch ein Auswahlgremium bewertet.
Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Das Wettbewerbsverfahren richtet sich an Architekten (siehe auch VI.3) Zusätzliche Angaben.)
Abschnitt IV: Verfahren
— funktionale Qualität,
— städtebauliche und architektonische Qualität,
— technische Funktionalität (z. B. Konstruktion und Brandschutz),
— Umsetzungsfähigkeit im laufenden Betrieb,
— ökonomische Qualität,
— ökologische Qualität.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen 6 500 (z. B. 2 x [Betrag gelöscht] EUR).
Sofern der Teilnehmer in Deutschland Mehrwertsteuer abführt, wird diese zusätzlich erstattet. Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht setzt sich aus 4 Fachpreisrichtern und 3 Sachpreisrichtern sowie deren Vertretern zusammen. Das Preisgericht wurde vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
Fachpreisrichter (4):
— Marcus Hille, Architekt, Mainz,
— Prof. Peter Karle, Architekt, Darmstadt/Siegen,
— Prof. Thomas Meurer, Architekt, Frankfurt/Gießen,
— Prof. Carola Wiese, Architektin, Darmstadt/Köln.
Stellvertretende Fachpreisrichter:
— Prof. Cilia Tovar, Architektin, Frankfurt,
— N.N..
Sachpreisrichter (3):
— Markus Hof, Bürgermeister, Verbandsgemeinde Westerburg,
— Martin Ortseifen, Abteilungsleiter Verbandsgemeinde Westerburg,
— Michael Elbert, Schulleiter, Realschule plus Westerburg.
Teilnahmeberechtigt natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen für den jeweiligen Berufsstand, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften (Arge) natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arge die fachlichen Anforderungen und die Arge insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.
Verhandlungsgespräche:
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 nach §§ 33 ff. HOAI 2013, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht.
Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 4), Leistungsstufe 3 (LPH 5 bis 7), und Leistungsstufe 4 (LPH 8 bis 9).
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Ablauf und Termine:
— 11.5.2021 Bearbeitungsbeginn,
— 17.5.2021 Einsendeschluss schriftliche Rückfragen,
— 18.5.2021 Kolloquium (ggf. per Video-Konferenz),
— 21.5.2021 Ortsbesichtigung (wird noch bekanntgegeben),
— 21.5.2021 geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen,
— 16.7.2021 Abgabe der Pläne und Unterlagen,
— 23.7.2021 Abgabe der Modelle,
— 2.9.2021 Preisgericht.
Die vorstehende Terminübersicht gibt den derzeitigen Planungsstand des Auslobers wieder und ist lediglich indikativer Natur. Der Auslober behält sich vor, den Verfahrensablauf und den Zeitplan zu ändern, wenn dies erforderlich ist. Die Teilnehmer werden über eventuelle Änderungen unterrichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://mwkel.rlp.de