Externe juristische Unterstützungsleistung im Vergabeverfahren „Schwerer Transporthubschrauber“

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Externe juristische Unterstützungsleistung im Vergabeverfahren „Schwerer Transporthubschrauber“
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 23: Rechtsberatung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Koblenz

NUTS-Code DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Rechtsanwaltsleistung im Zusammenhang mit dem Projekt „Schwerer Transporthubschrauber (STH)“ durch Übernahme der Prozessführung vor der Vergabekammer des Bundes und bei Bedarf dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

79100000 Dienstleistungen im juristischen Bereich

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Der Auftrag betrifft Dienstleistungen, die Gegenstand von Anhang II B der Richtlinie sind
Bei der hier vorliegenden Dienstleistung handelt es sich um eine Dienstleistung gem. § 5 Abs. 2 VSVgV. Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG führt u. a. „Rechtsberatung“ als nachrangige Dienstleistung auf. Eine Rechtsberatung liegt hier vor, da ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll, in seiner Funktion als solcher tätig zu werden. Die Anforderungen an die Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG sind in den Artikeln 2 und 16 der Richtlinie 2009/81/EG definiert. Artikel 2 Abs. c) nennt Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Buchstaben a) genannten Ausrüstung (Militärausrüstung). Militärausrüstung i. S. von Artikel 2 Abs. a) ist nach der Legaldefinition des § 104 Abs. 2 GWB jede Ausrüstung, die eigens zu militärischen Zwecken konzipiert oder für militärische Zwecke angepasst wird und zum Einsatz als Waffe, Munition oder Kriegsmaterial bestimmt ist. Darunter fallen insbesondere diejenigen Produkte, die in der vom Europäischen Rat in der Entscheidung 255/58 vom 15.04.1958 angenommenen Liste von Waffen, Munition und Kriegsmaterial aufgeführt sind. Der STH wird als Kriegsmaterial eingesetzt, da er explizit für die Verlegung von Truppen inkl. dem Transport von Panzern konzipiert wurde. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der in Artikel 2 Abs. a) genannten Militärausrüstung. Der zu beauftragende Rechtsanwalt muss vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Beschaffung von Militärausrüstung vorweisen können. Gemäß § 5 Abs. 2 VSVgV unterliegen die Aufträge über Dienstleistungen gemäß Anhang II der Richtlinie 2009/81/EG ausschließlich den §§ 15 und 35 VSVgV.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
85-05-04/013/21
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10.3.2021
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.3.2021

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hillesheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken