Computertomograph (nicht medizinisch) Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-30/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2-ESS12-30/20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Computertomograph (nicht medizinisch)
Die Universität Koblenz-Landau beabsichtigt den Kauf einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes zwischen der Hochschule Koblenz, der Universität Koblenz-Landau und dem Forschungsinstitut für Glas und Keramik (kurz: FGK).
Die Finanzierung des Geräts erfolgt über ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz (MWVLW) gefördertes Projekt. Weiter sollen neue Räumlichkeiten am Campus Koblenz zur Verortung des zu beschaffenden Gerätes erstellt werden. Ein entsprechender Bauantrag ist derzeit gestellt. Die Fertigstellung der Räumlichkeit ist für den 1.7.2021 projektiert jedoch keineswegs garantiert. Insofern kann eine Beauftragung bzw. Abnahme des Gerätes ausschließlich dann erfolgen, wenn: die Finanzierung über das MWVLV fortbestehen bleibt und die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. Eine Beauftragung erfolgt somit vorbehaltlich der Finanzierung sowie der Fertigstellung der Räumlichkeit. Die Lieferung erfolgt auf Absprache frühestens jedoch am 1.7.2021.
Die Bieter binden Sich mit Ihrem Angebot bis zum 31.12.2021.
Universität Koblenz-Landau
Universitätsstr. 1
56070 Koblenz
Die Universität Koblenz-Landau beabsichtigt den Kauf einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes zwischen der Hochschule Koblenz, der Universität Koblenz-Landau und dem Forschungsinstitut für Glas und Keramik (kurz: FGK).
Es sollen neue Räumlichkeiten am Campus Koblenz zur Verortung des zu beschaffenden Gerätes erstellt werden. Ein entsprechender Bauantrag ist derzeit gestellt. Die Fertigstellung der Räumlichkeit ist für den 1.7.2021 projektiert jedoch keineswegs garantiert. Insofern kann eine Beauftragung bzw. Abnahme des Gerätes ausschließlich dann erfolgen, wenn: die Finanzierung über das MWVLV fortbestehen bleibt und die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. Eine Beauftragung erfolgt somit vorbehaltlich der Finanzierung sowie der Fertigstellung der Räumlichkeit. Die Lieferung erfolgt auf Absprache frühestens jedoch am 1.7.2021.
Die Bieter binden Sich mit Ihrem Angebot bi...
Der Auftraggeber (im Weiteren mit „AG“ bezeichnet) plant die Neuanschaffung einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes. Die Anlage soll vornehmlich zur Untersuchung keramischer Materialien und Komponenten beschafft werden und über die Funktionalitäten der 3D-Computertomographie und der digitalen Radioskopie verfügen. Mit Hilfe der Anlage sollen keramische Bauteile, die mittels 3D-Druck hergestellt wurden, hinsichtlich ihrer Aufbau-Eigenschafts-Korrelation charakterisiert werden. Hierbei soll deren Produktgüte vor dem Hintergrund der Anforderungen des Marktes betrachtet werden.
Unterscheidung zwischen Garantie/Gewährleitung und Serviceleistungen:
Die Preise zur Verlängerung von Garantie und Gewährleistung werden nicht gewertet und sind nicht in den Angebotspreis einzurechnen. Die geforderten Fristen bleiben hiervon unberührt.
Hingegen gehen die Angaben zu Serviceleistungen in die Bewertung ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Computertomograph (nicht med.)
Ort: Sarstedt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYMRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).