Computertomograph (nicht medizinisch) Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-30/20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 2-ESS12-30/20
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-koblenz-landau.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Universität
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Computertomograph (nicht medizinisch)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2-ESS12-30/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33115100 CT-Scanner
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Universität Koblenz-Landau beabsichtigt den Kauf einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes zwischen der Hochschule Koblenz, der Universität Koblenz-Landau und dem Forschungsinstitut für Glas und Keramik (kurz: FGK).

Die Finanzierung des Geräts erfolgt über ein durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz (MWVLW) gefördertes Projekt. Weiter sollen neue Räumlichkeiten am Campus Koblenz zur Verortung des zu beschaffenden Gerätes erstellt werden. Ein entsprechender Bauantrag ist derzeit gestellt. Die Fertigstellung der Räumlichkeit ist für den 1.7.2021 projektiert jedoch keineswegs garantiert. Insofern kann eine Beauftragung bzw. Abnahme des Gerätes ausschließlich dann erfolgen, wenn: die Finanzierung über das MWVLV fortbestehen bleibt und die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. Eine Beauftragung erfolgt somit vorbehaltlich der Finanzierung sowie der Fertigstellung der Räumlichkeit. Die Lieferung erfolgt auf Absprache frühestens jedoch am 1.7.2021.

Die Bieter binden Sich mit Ihrem Angebot bis zum 31.12.2021.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Universität Koblenz-Landau

Universitätsstr. 1

56070 Koblenz

Die Universität Koblenz-Landau beabsichtigt den Kauf einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes zwischen der Hochschule Koblenz, der Universität Koblenz-Landau und dem Forschungsinstitut für Glas und Keramik (kurz: FGK).

Es sollen neue Räumlichkeiten am Campus Koblenz zur Verortung des zu beschaffenden Gerätes erstellt werden. Ein entsprechender Bauantrag ist derzeit gestellt. Die Fertigstellung der Räumlichkeit ist für den 1.7.2021 projektiert jedoch keineswegs garantiert. Insofern kann eine Beauftragung bzw. Abnahme des Gerätes ausschließlich dann erfolgen, wenn: die Finanzierung über das MWVLV fortbestehen bleibt und die Räumlichkeiten fertiggestellt sind. Eine Beauftragung erfolgt somit vorbehaltlich der Finanzierung sowie der Fertigstellung der Räumlichkeit. Die Lieferung erfolgt auf Absprache frühestens jedoch am 1.7.2021.

Die Bieter binden Sich mit Ihrem Angebot bi...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber (im Weiteren mit „AG“ bezeichnet) plant die Neuanschaffung einer industriellen Computertomographie-Anlage (CT) auf Grundlage eines Verbundprojektes. Die Anlage soll vornehmlich zur Untersuchung keramischer Materialien und Komponenten beschafft werden und über die Funktionalitäten der 3D-Computertomographie und der digitalen Radioskopie verfügen. Mit Hilfe der Anlage sollen keramische Bauteile, die mittels 3D-Druck hergestellt wurden, hinsichtlich ihrer Aufbau-Eigenschafts-Korrelation charakterisiert werden. Hierbei soll deren Produktgüte vor dem Hintergrund der Anforderungen des Marktes betrachtet werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung/Service / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Unterscheidung zwischen Garantie/Gewährleitung und Serviceleistungen:

Die Preise zur Verlängerung von Garantie und Gewährleistung werden nicht gewertet und sind nicht in den Angebotspreis einzurechnen. Die geforderten Fristen bleiben hiervon unberührt.

Hingegen gehen die Angaben zu Serviceleistungen in die Bewertung ein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2-ESS12-30/20
Bezeichnung des Auftrags:

Computertomograph (nicht med.)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Sarstedt
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPDYDSYMRC

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2021

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