Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 14TEI11762
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Halle/Sa.
Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Halle/Sa
Planungsleistungen Kombiwerk Halle/S.
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
(22) Zusatzleistungen der Bauüberwachung
Auf Grund der geänderten Zuführungstechologie zum Werk muss die Trassierung im Vorfeld des Werkes umgeplant werden. Da die o. g. Planungsleistung im engen Zusammenhang mit der bereits durch den AN erbrachten Planungsleistung stand, war eine anderweitige Vergabe der Planungsleistungen aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Der Aufwand für eine Ausschreibung der Leistung hätte zu zusätzlichen Kosten, die weit über den zu beauftragenden Kosten liegen, geführt. Im weiteren wäre mit zusätzlichem Abstimmungsbedarf und Kosten im Zusammenhang mit der Koordinierung von 2 verschiedenen Büros zu rechnen.