IGS Kerschensteiner Schule; Heizung, Lüftung, MSR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
IGS Kerschensteiner Schule; Heizung, Lüftung, MSR
Heizung, Lüftung, MSR.
Heizung:
— ca. 26 St. Heizkörper,
— ca. 250 m Stahlrohr schwarz,
— ca. 930 m C-Stahlrohr mit Wärmedämmung,
— Pumpen und Armaturen.
Lüftung/MSR:
— ca. 30 m2 Blechkanal,
— ca. 110 m Spiralfalzrohr,
— ca. 25 Luftauslässe,
— ca. 2 Brandschutzklappen,
— 3 St. Flach-Lüftungsgeräte,
— ca. 4 St. Einraumlüfter,
— MSR-Anlage mit schaltschrank,
— ca. 2 000 m Elektroleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IGS Kerschensteiner Schule; Heizungs- und Lüftungsarbeiten
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.