Neubau 1. BA OP- und Funktionsgebäude
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 1. BA OP- und Funktionsgebäude
Erdarbeiten, Baugrubenumschließung, Sondergründung, Verwertung und Entsorgung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erdarbeiten, Baugrubenumschließung, Sondergründung, Verwertung und Entsorgung
— ca. 6 970 m2 Herstellen überschnittene, rückverankerte Bohrpfahlwand (50 % der Pfähle bewehrt, D = 1,2 bis 1,5 m) mit bis zu 5 Verpressankerlagen, teilweise kleiner Steckträgeraufsatz, Entsorgung Bohrgut, Grundwasserabsenkung mit 24 Absenkbrunnen, Herstellen, betreiben und abbauen Grundwasserhaltung, Tagwasserhaltung einschließlich Beobachtungspegeln;
— ca. 200 m2 Bohrträgerverbau;
— ca. 115 000 m3 Erdaushub, Bereitstellung zur Entsorgung mit externer Bereitstellungsfläche und Entsorgung,
— ca. 9 950 m herstellen Bohrpfähle zur Sondergründung (D = 1,2 bis 1,5 m) einschließlich Herstellung und Rückbau von tragfähigen Bohrebenen, Entsorgung Bohrgut;
— ca. 7 800 m2 Herstellen Sauberkeitsschicht.
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
Verfüllung Leerbohrungen und Arbeitsraum: laut der Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung ist die Verfüllung im Einflussbereich des Grundwassers (Bemessungswasserstand + 1m) nur mit Verfüllmaterial der Einbauklasse LAGA Z0 zulässig. Geplant war das Verfüllmaterial der Einbauklasse LAGA Z1.1.
Entsorgung Boden/Bohrgut LAGA Z 1.2/ Z2: Transport an die geeignete Entsorgungsstelle und mehr Entsorgungskapazitäten für den Boden LAGA Z2
Aufgrund der Vorgaben der wasserrechtlichen Genehmigung ist die Verfüllung im Einflussbereich des Grundwassers (Bemessungswasserstand +1m) nur mit Verfüllmaterial der Einbauklasse Z0 zulässig. Zusätzlich hierzu besteht das Risiko der Kreuzkontamination des später folgenden Baugrundaushubs. Da die bisher vorliegenden Beprobungsergebnisse des Bodens, aufgrund erhöhter Sulfatgehalte gegenüber dem zu Grunde liegendem Baugrundgutachten, zu veränderten LAGA Klassifizierungen führen, verringert die Rückverfüllung mit Z0 Material das Risiko einer Kreuzkontamination. Abweichend vom Baugrundgutachten und der vertraglichen Vereinbarung ist das Bodenmaterial des Bohrguts insbesondere wegen der erhöhten Sulfatbelastung überwiegend den LAGA Klassen Z1.2 und Z2 zuzuordnen. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB sind diese Änderungen nicht vorhersehbar gewesen und aufgrund von Umständen erforderlich geworden. Die Leistungen können zeitlich und technisch nicht von den Vertragsleistungen getrennt werden.