EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Lahn-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für den Rhein-Lahn-Kreis
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in 4 Losen ausgeschrieben (wobei Los 1 in 2 Mengenlose unterteilt ist).
In den Losen 1a/b bis 3 sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen zu erbringen:
— Übernahme der Abfälle im AWZ Rhein-Lahn (MBA Singhofen) und Transport zu einer Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Gestellung der für die Übernahme und den Transport der Abfälle benötigten Behälter/Container (gedeckelt oder abplanbar) bzw. in den Losen 1 a/b die Nutzung von Walking-Floor-Fahrzeugen (Schubbodenfahrzeuge) zur Übernahme und zum Transport der Abfälle,
— Verwertung bzw. Entsorgung der übernommenen Abfälle.
Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen
Rhein-Lahn-Kreis
Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen (ca. 6 800-8 200 Mg heizwertreiche Fraktion pro Jahr (AVV 19 12 12)).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen
Rhein-Lahn-Kreis
Verwertung der heizwertreichen Fraktion der MBA Singhofen (ca. 6 800-8 200 Mg heizwertreiche Fraktion pro Jahr (AVV 19 12 12)).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Sperrmüll (Straßensammlung und Kleinanlieferbereich der MBA Singhofen)
Rhein-Lahn-Kreis
Verwertung von Sperrmüll (Straßensammlung und Kleinanlieferbereich der MBA Singhofen) (ca. 3 700-4 500 Mg Sperrmüll mit Altholz pro Jahr (AVV 20 03 07) und ca. 4 000-5 000 Mg Sperrmüll ohne Altholz pro Jahr (AVV 20 03 07)).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Verwertung von Baustellenmischabfall, inkl. Anteilen von Gewerbeabfall
Rhein-Lahn-Kreis
Verwertung von Baustellenmischabfall, inkl. Anteilen von Gewerbeabfall (ca. 2 700-3 300 Mg Baustellenmischabfall pro Jahr (AVV 17 09 04)).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024), sofern er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1a/b bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1a/b bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1a/1b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Abfall (AVV 20 03 01 oder AVV 19 12 12),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Verwertungs-/Entsorgungsanlage.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Sperrmüll (AVV 20 03 07),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von Gewerbeabfall/Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) oder Baustellenabfällen (AVV 17 09 04),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage.
Lose 1 bis 3:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung besteht.
Lose 1a/1b:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 4 000 Mg Abfall (AVV 20 03 01 oder AVV 19 12 12) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen). Bei einem Angebot für beide Lose ist die Referenz nur einmal vorzulegen,
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 3 000 Mg Sperrmüll (AVV 20 03 07) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Entsorgung von mindestens 3 000 Mg Gewerbeabfall/Siedlungsabfall (AVV 20 03 01) oder Baustellenabfälle (AVV 17 09 04) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen),
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungs-/Entsorgungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 1 bis 3:
— Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. auch nach einer Vorbehandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen elektronisch via“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Besichtigungstermin:
Der Bieter hat während der Angebotsphase die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung des Abfallwirtschaftszentrums (AWZ) Rhein-Lahn zu vereinbaren. Zur terminlichen Abstimmung kann sich der Bieter an Herrn Günter Müller (technischer Werkleiter) unter der folgenden E Mail-Adresse wenden: [removed] Weitere Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung werden während des Termins nicht erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.