St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen – Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_17 VE_435_Kälteanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen – Kälteanlagen
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit
Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F
Gewerk VE_435 Kälteanlagen.
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
Kältetechnische Anlagen im Neubau Bauteil G bestehend aus:
— 1 Stück Kompressionskältemaschine mit Turbo Verdichter 430 kW,
— 1 Stück Trockenkühler Anlage 530 kW, Aufstellort auf dem Dach Bauteil F,
— 2 Stück Präzisionsdruckhaltung mit Entgasung für Kaltwasser und Kühlwasserkreis,
— 2 Stück Membranausdehnungsgefäß, 300 l,
— 1 Stück Plattenwärmetauscher für freie Kühlung, 400 kW,
— ca 1 700 m Stahlrohrleitung DN15 bis DN150,
— ca. 2 200 m Rohrleitung aus Edelstahl mit Pressverbindung DN15-DN50,
— ca 340 Stück Armaturen DN15-DN150,
— 12 Stück Umwälzpumpe,
— 43 Stück Umluftkühlgeräte, Kassettengeräte und Wandgeräte für Deckenmontage,
— ca 220 m2 Gipskarton Kühldecke.
Kältetechnische Anlagen im Bestand Bauteil F bestehend aus:
— ca 120 m Stahlrohrleitung DN15 bis DN80,
— ca. 260 m Rohrleitung aus Edelstahl mit Pressverbindung DN15-DN32,
— ca 20 Stück Armaturen DN15-DN80,
— 3 Stück Umwälzpumpe,
— 3 Stück Umluftkühlgeräte, Kassettengeräte,
— ca 420 m2 Gipskarton Kühldecke.
Voraussichtliche Ausführung KW 19/2021 bis KW 04/2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kälteanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 68753
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Landestariftreuegesetz-LTTG findet Anwendung.
Die längere Bindefrist, abweichend zu §10(4) VOB/A, ist aufgrund der erforderlichen Genehmigungen durch die Gremien des Bauherrn zwingend erforderlich.
Die kompletten Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform www.dtvp.de kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine vorherige kostenlose Registrierung wird empfohlen, um evtl. Nachrichten während der Angebotslaufzeit zu erhalten. Bis zur Angebotsabgabe obliegt die Informationspflicht (z. B. LV-Nachreichungen, Änderungen, Bieterfragen) dem Bieter.
Rechtzeitig gestellte Bieteranfragen werden nur bis 6 Kalendertage vor dem Submissionstermin beantwortet. Später gestellte Bieteranfragen können nicht mehr beantwortet werden.
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Per E-Mail gestellte Bieterfragen werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DW4W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland