Lesestart 1-2-3 – Baumwolltaschen Referenznummer der Bekanntmachung: 151
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stiftunglesen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lesestart 1-2-3 – Baumwolltaschen
Produktion und Lieferung von 500 000 Baumwolltaschen Natur mit 2 kurzen farbigen Tragegriffen.
Stiftung Lesen
Römerwall 40
55131 Mainz
Produktion und Lieferung von 500 000 Stück der nachstehend näher spezifizierten Baumwolltaschen Natur (Lesestart-1-Taschen) mit 9-farbiger Bedruckung, Größe ca. 23 cm (Breite) x 26 cm (Höhe), Abweichung darf maximal +/- 1 cm betragen, mit 2 kurzen, gelben Tragegriffen (wie Pantone 121 C, sichtbare Länge: ca. 25 cm, Breite ca. 2 cm), 100 % GOTS-zertifizierte Baumwoll-Cretonne ca. 135 g/m2, nach 65474 Bischofsheim.
Folgende Leistungen hat der Auftragnehmer zu erbringen:
2.1 Ausführung
Einseitige 9-farbige Direktbedruckung (Druckfläche/-Größe ca. 18 x 18 cm).
2.2 Farben
Baumwolltaschen Natur; einseitige Bedruckung des Motivs mit 9 Farben:
1. Schwarz,
2. Rot,
3. Gelb (inkl. Raster),
4. Dunkelblau,
5. Dunkelgrün,
6. Grün (inkl. Raster),
7. Magenta (inkl. Raster),
8. Blau,
9. Braun (inkl. Raster).
2.3 Daten
Reprofähige Motivdaten werden als VEKTOR-Grafik (bzw. PDF-Datei) von der Auftraggeberin per E-Mail übermittelt.
2.4 Korrekturen
Digitale Korrektur wird vom Auftragnehmer übermittelt; Freigabe erfolgt nach Begutachtung eines Ausfall-/Andruckmusters. Dieses erhält die Auftraggeberin in zehnfacher Ausfertigung.
2.5. Druckverfahren
Die Bedruckung der Baumwolltaschen ist im Direktdruckverfahren mit wasserlöslichen Pigmentfarben vorzunehmen und zwar im Textilsiebdruckverfahren. Eine manuelle Produktion (table-printing, Plastisole oder Rotationsdruck) ist nicht zugelassen.
2.6 Label
Die fertigen Taschen sind mit einem eingenähten Label zu versehen, das die folgenden Informationen enthält:
— Inverkehrbringeranschrift,
— Stoffart/Zusammensetzung,
— Pflegehinweise,
— Ökotex-Logo,
— GOTS-Logo.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus einheitlich nach 65474 Bischofsheim.
Die Lieferung erfolgt zwingend zwischen dem 01.09. und spätestens zum 30.9.2021. Teillieferungen sind möglich (z. B. 300 000 Stück bis zum 30.9.21 und 200 000 Stück bis zum 22.10.21), müssen jedoch mit der Auftraggeberin eng abgestimmt werden. Eine verspätete Lieferung führt zu Ansprüchen der Auftraggeberin, die in Punkt 5 des Angebotsschreibens dieser Ausschreibung definiert sind.
Der Ausschuss für die Produktion muss so kalkuliert werden, dass eine Unterlieferung zu 100 % ausgeschlossen wird. Es wird eine max. Überproduktion von 1 % akzeptiert. Des Weiteren sind die Produktionszeiten so zu planen, dass eventuelle Störungen, wie klimatisch bedingte Ausfallzeiten, berücksichtigt werden.
Die Lieferung muss für den Auftraggeber nachvollziehbar sein, dazu stellt der Auftragnehmer mit Versand der Ware eine Tracking-Nummer bereit.
Die Ware muss auf genormten Euro-Paletten zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind folgende Bedingungen zu beachten (siehe auch angehängte Anlieferungsbedingungen):
— Größe 1 200 x 800 mm,
— Max. Gewicht inkl. Palette 800 kg,
— Max. Höhe inkl. Palette 1 500 mm,
— Kein Überstand (inkl. des Sicherungsmaterials),
— Transportschutz gegen Verrutschen durch Metall- oder Plastikbänder,
— Schutzfolie als Umverpackung je Palette,
— Kennzeichnung jeder Palette mit: Stiftung Lesen, Lesestart 1-2-3, Menge, Artikelnummer, Artikelbezeichnung,
— Mengenangaben an den Paletten: jeweils Menge pro Palette, Menge pro Verpackungseinheit, Gesamtmenge der Lieferung sowie Gesamtzahl der Paletten,
— Bei Teillieferungen: Teilmengenangabe und fortlaufende Nummerierung der Anlieferungen,
— Artikel verpackt in Kartons oder sonstigen handlichen Gebinden (z. B. Packs in Folie),
— Versetzte Ausrichtung je Lage,
— Verpackungs- und Füllstoffe nur mit Wiederverwertungsgarantie (Wellpappe, Papier, PE, PP).
4. Produkt- und Herstellungsvoraussetzungen
Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.
Ebenfalls vorausgesetzt ist die GOTS-Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes der Taschen sowie Öko-Tex-Zertifizierung und Kennzeichnung (auf dem Label) des verwendeten Baumwollstoffes (Öko-Tex-Logo sowie GOTS-Logo gemäß den geltenden Vorgaben).
Einreichungsvorgabe:
Bis zur Angebotsfrist zum Nachweis der Befähigung zur Ausführung der Leistung: 50 bedruckte Mustertaschen, die die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100 % identisch sind mit der später zu produzierenden Gesamtauflage.
„Ausnahme“: Die 50 Mustertaschen, die bis zur Angebotsfrist einzureichen sind, können auch aus Stoff hergestellt werden, der nicht zwingend GOTS-zertifiziert ist. Die später zu liefernden Taschen müssen jedoch gemäß den hier genannten Anforderungen auch hinsichtlich des Materials entsprechend zertifiziert sein. Das Druckbild der Mustertaschen muss mit dem Druckbild auf der endgültigen Taschen-Gesamtproduktion identisch sein. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite). Sollte die Tasche nicht in allen Details (z. B. Henkelfarbe, Stoffart) der endgültig zu produzierenden Tasche entsprechen, legt der Bieter möglichst z. B. einen Stoffstreifen o. ä. in der endgültigen Farbe und Material der Mustersendung bei.
Siehe Optionen
Option auf Verlängerung
1. Verlängerung:
Je nach Projektverlauf behält die AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang für 2022 zu verlängern. Diese Option übt die AG bis spätestens 1. März 2022 aus.
Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (rot für Lesestart-2) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird.
Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Bei einer Optionsverlängerung sind die Taschen voraussichtlich zwischen dem 1. und spätestens 30. September 2022 eintreffend anzuliefern. Die Vertragsverlängerung endet im Oktober 2022.
2. Verlängerung:
Je nach Projektverlauf behält der AG sich vor, den Vertrag für das Abrufen der identischen bzw. ähnlichen Leistungen in gleichem Umfang erneut für 2023 zu verlängern. Diese Option übt der AG bis spätestens 1. März 2023 aus.
Es kann Änderungen geben hinsichtlich der Henkelfarbe der Tasche (blau für Lesestart-3) und eventuell des Druckbildes, was dem AN rechtzeitig mitgeteilt wird.
Im Falle einer Optionsausübung sind alle Bestandteile dieser Leistungsbeschreibung zutreffend und durch den AN auszuführen. Die Taschen werden dann voraussichtlich zwischen dem 1. und spätestens 30. September 2023 eintreffend, frei Haus und fristgerecht geliefert. Der AN hält sich im Falle einer Optionsausübung und Verlängerung gebunden an seine Preise. Diese erneute Vertragsverlängerung endet im Oktober 2023 mit der Lieferung der Taschen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter füllt das Formular „Bietererklärung: Eignungsangaben“ vollständig aus.
1. Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) ein.
2. Der Bieter reicht eine Präsentation seines Unternehmens auf maximal 5 Seiten ein.
3. Der Bieter erklärt sich bereit, den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mehr als 1,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mehr als 1 Million Euro für Vermögensschäden auf Nachfrage des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens bei Vertragsbeginn vorzulegen.
4. Der Bieter reicht einen Nachweis über die DIN ISO-Zertifizierung (9001) bzw. EN ISO (9001) des Bieters und des Produktionsbetriebes ein.
— Der Bieter füllt das Formular: „Bietererklärung: Eignungsangaben“ vollständig aus, das von der AG zur Verfügung gestellt wird.
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens:
Der Bieter gibt jeweils den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) in Euro (ohne Umsatzsteuer) an sowie den mittleren Umsatz.
— Der Bieter erklärt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen wird.
Folgende Nachweise und Erklärungen (siehe auch Auflistung unter Punkt 6 des Formulars Eignungsangaben) legen die Bieter mit ihrem Angebot beigelegt:
— GOTS Zertifizierung des Bieters und des Produktionsbetriebes,
— Öko-Tex-Zertifizierung des Baumwollstoffes, aus dem die Taschen hergestellt werden,
— Zertifizierung/Eigenerklärung gemäß ILO-Konvention.
Zum Nachweis der Eignung müssen die Bieter mindestens die folgenden 3 Bedingungen erfüllen und die erforderlichen Muster und Unterlagen einreichen:
Gelingt einem Bieter dieser Nachweis nicht, wird das Angebot ausgeschlossen (Mindestanforderung, siehe Formular Eignungsangaben).
1. Der Bieter fertigt eine detaillierte Beschreibung des technischen Produktionsverfahrens inkl. Nennung und Beschreibung der Siebdruckmaschine/Karussell, die zum Bedrucken benutzt wird an und reicht dazu Fotos der Produktionsstätte und der einzusetzenden Maschinen ein (siehe Punkt 5.2. im Formular Eignungsangaben).
2. Der Bieter reicht bis zur Angebotsfrist zum Nachweis seiner Befähigung zur Ausführung der Leistung 50 bedruckte Mustertaschen ein, die die in der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 2 + 4 geforderten Ausführungskriterien und Qualitätsmerkmale erfüllen und zu 100 % identisch sind mit der später zu produzierenden Gesamtauflage. Die Druckvorlage für die Muster-Bedruckung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei (BMBF-Logo: ca. 5 cm Breite; Stiftung Lesen-Logo: ca. 4 cm Breite; Lesestart-Logo: ca. 18 cm Breite).
3. Die Bieter nennen mindestens 3 Referenzen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind zum Nachweis, dass der Bieter Aufträge einer vergleichbaren Größenordnung in einem vergleichbaren Zeitraum bereits bewältigt hat. Eine der Referenzen muss eine Auflage von mindestens 400 000 Taschen erfüllen (Mindestanforderung). Die Bieter reichen von jedem der genannten 3 Referenzprojekte mit den Ausschreibungsunterlagen jeweils 3 Mustertaschen (aus der gelaufenen Produktionsmenge) ein (= 9 Mustertaschen insgesamt).
Produkte aus dem Ausland müssen unter Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sein. Berücksichtigung finden nur solche Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch die Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung/Eigenerklärung nachzuweisen.
Ebenfalls vorausgesetzt ist die GOTS-Zertifizierung des Bieters und Produktionsbetriebes der Taschen sowie Öko-Tex-Zertifizierung und Kennzeichnung (auf dem Label) des verwendeten Baumwollstoffes.
Abschnitt IV: Verfahren
Stiftung Lesen, Römerwall 40, 55131 Mainz
Es findet keine öffentliche Submission statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fördermittel für dieses Vorhaben sind beantragt, aber noch nicht bewilligt. Für den Fall dass die Mittel nicht zur Verfügung stehen werden, behält die Stiftung Lesen sich vor, die Ausschreibung aufzuheben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNDW5P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfenristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die zuständige Vergabekammer zu richten.
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden;
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden;
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen;
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.