Umzugsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-09-RPS-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsleistungen
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Umzugs- und Transportmaßnahmen an und zwischen ca. 40 AOK Standorten und ca. 61 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die sachgerechte Einlagerung von Teilen des Umzugsguts sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln aus. Es ist sowohl mit Umzügen innerhalb einzelner Standorte als auch mit standortübergreifenden Umzügen zu rechnen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Auftraggeberin verlässliche Partner, die diese Anforderungen kompetent umsetzen und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
Region West
Durchführung von Umzugs- und Transportmaßnahmen, sachgerechte Einlagerung von Teilen des Umzugsguts sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln in der Region West.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen dreimal, um jeweils ein weiteres Jahr, zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2027.
Region Süd
Durchführung von Umzugs- und Transportmaßnahmen, sachgerechte Einlagerung von Teilen des Umzugsguts sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln in der Region Süd.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen dreimal, um jeweils ein weiteres Jahr, zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2027.
Region Nord
Durchführung von Umzugs- und Transportmaßnahmen, sachgerechte Einlagerung von Teilen des Umzugsguts sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln in der Region Nord.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen dreimal, um jeweils ein weiteres Jahr, zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2027.
Region Ost
Durchführung von Umzugs- und Transportmaßnahmen, sachgerechte Einlagerung von Teilen des Umzugsguts sowie Entsorgungen von überschüssigen Möbeln in der Region Ost.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen dreimal, um jeweils ein weiteres Jahr, zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der nachfolgend genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers der Auftraggeberin vorlegen wird.
Geforderte Mindestdeckungssummen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
1. Referenzen je Los:
Angabe einer Referenzliste mit einer detaillierten Darstellung von mindestens 2 Referenzen über insgesamt 20 Umzüge (je Umzug mindestens 30 Arbeitsplätze oder ca. 170 cbm) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag: Datum der Angebotsfrist), deren Dienstleistungsaufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
Wir auf mehrere Lose geboten, können die Referenzen identisch sein.
Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Folgende Angaben sind zwingend zu tätigen:
Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Anschrift, Ausführungsort, Nutzungsart des Objektes, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang.
2. Unternehmensdarstellung
Die Unternehmensangaben sind vom Bieter zwingend einzureichen. Wird ein Angebot für mehrere Lose abgegeben, ist die Unternehmensdarstellung nur einmalig für alle Lose auszufüllen und einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Unternehmensdarstellung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Folgende Angaben sind zwingend zu tätigen:
— Name der Firma,
— Seit wann besteht Ihr Unternehmen?
— Wo ist Ihr Unternehmen ansässig (Standorte, Niederlassungen)?
— Wie viele Mitarbeiter (festangestellt) beschäftigt Ihr Unternehmen?
— Umsätze der letzten Jahre 2018 bis 2020 (netto),
— Wie viele Fahrzeuge sind in Ihrem Fuhrpark verfügbar? (Transporter/Klein LKW bis 3,5 t, LKW bis 7,5 t, LKW bis 12 t, LKW über 12 t).
1. Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben gem. § 4 Abs. 2 LTTG,
2. Datenschutzvereinbarung (Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit).
Abschnitt IV: Verfahren
Eine längere Vertragslaufzeit darf in einem begründeten Sonderfall vereinbart werden. Ein solcher Sonderfall ist vorliegend gegeben. Die Ausschreibung begründet sich auf das über sechs Jahre laufende Projekt "Immobilienstrategie" der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Hierbei handelt es sich um eine Gesamtmaßnahme über sechs Jahre. Über die Maßnahme der Umzugsleistungen hinweg wird ein Projektleiter benötigt, der bei einem Wechsel innerhalb der Projektlaufzeit neu eingearbeitet werden müsste, was für die Auftraggeberin unwirtschaftlich ist. Innerhalb der Gesamtlaufzeit des Projektes können die Maßnahmen mit dem Dienstleister der Umzugsleistungen synchronisiert werden, was bei einem Wechsel innerhalb der Projektlaufzeit kaum möglich ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD2ZJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.