Anlagen zur Herstellung von Autoinjektoren Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2EC LC054 4A713 und Q U2EC LC055 4A713
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagen zur Herstellung von Autoinjektoren
Los 1: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Füll-Automat für Fertigspritzen,
— Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen.
Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen).
Los 2: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Optische Kontrolle und CCI-Testung,
— Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen.
Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung).
LOS 1
Ulm
Los 1: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Füll-Automat für Fertigspritzen,
— Herstellung und Lieferung eines Füll-Automaten für Fertigspritzen inkl. Zubehör sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 1 (Füll-Automat für Fertigspritzen).
LOS 2
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Los 2: Im Projekt „Autoinjektoren-Herstellung“:
— Optische Kontrolle und CCI-Testung,
— Herstellung und Lieferung einer optischen Kontollanlage und CCI-Testung sowie weiterer Peripherieleistungen. Der gesamte Liefer- und (Dienst-)leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung BAAINBw U7.3 Los 2 (Optische Kontrolle und CCI-Testung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit