Reinigungsleistungen an Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer-Schule in Westerburg Referenznummer der Bekanntmachung: 0694-10-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westerwaldkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen an Konrad-Adenauer-Gymnasium und Friedrich-Schweitzer-Schule in Westerburg
Reinigungsleistungen am Gebäudekomplex bestehend aus Konrad-Adenauer-Gymnasium, Friedrich-Schweitzer-Schule sowie einer Sporthalle in Westerburg:
— Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1),
— Glas- und Rahmenreinigung (Los 2).
Los 1 und Los 2
Unterhalts- und Grundreinigung
Konrad-Adenauer-Gymnasium Wörthstraße 16, 56457 Westerburg,
Friedrich-Schweitzer-Schule Königsbergerstraße 12a, 56457 Westerburg
Der Westerwaldkreis beabsichtigt Leistungen für die Reinigung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, der Friedrich-Schweitzer-Schule sowie der dazugehörigen Sporthalle zu vergeben.
Glas- und Rahmenreinigung
Konrad-Adenauer-Gymnasium Wörthstraße 16, 56457 Westerburg,
Friedrich-Schweitzer-Schule Königsbergerstr. 12a, 56457 Westerburg
Der Westerwaldkreis beabsichtigt Leistungen für die Reinigung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, der Friedrich-Schweitzer-Schule sowie der dazugehörigen Sporthalle zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens pro Jahr und über den Umsatz mit den Dienstleistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis über eine Haftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
— Übersicht in Form einer Referenzliste über die wesentlichsten in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
Vorlage von Bescheinigungen/Unterlagen: Siehe: 14.1 „Auflistung geforderter Nachweise“
— Anlage 14.2 Objektbesichtigungsnachweis,
— Anlage 14.3 Bietererklärung zum AEntG,
— Anlage 14.4 Bietererklärung zum LTTG,
— Anlage 14.5 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistung (124 LD),
— Anlage 14.6 Eigenerklärung Mindestlohngesetz (522),
— Anlage 14.7 Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
(Nachweise und Bescheinigungen in Kopie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe dürfen nicht älter als 6 Monate sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur
Zimmer C 115
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYGYHVU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3):
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de