Erweiterung — KKH St. Franzikus Saarburg — Los 05 Referenznummer der Bekanntmachung: 21-04-15-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarburg
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54439
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-saarburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung — KKH St. Franzikus Saarburg — Los 05
Das Kreiskrankenhaus St. Franziskus in Saarburg hat im Rahmen einer Machbarkeitsstudie einen Standort für einen Neubau festgelegt. Dieser wird durch die Erweiterung des Krankenhausportfolios notwendig. In diesem Zuge wird auch der Bestand des Krankenhauses zukunftsfähig umgebaut und neu strukturiert. Der heutige Campus erstreckt sich in Hanglage entlang der Graf-Siegfried-Straße in Saarburg. Der Neubaustandort wurde planerisch, sowie funktionstechnisch, untersucht und in Variantenplanungen als der ideale Bereich für eine Erweiterung des Campus ausgewählt. Hier steht heute noch ein Container-Anbau, der als Interims-OP einst notwendig war. Dieser wird vorab rückgebaut. Vor Beginn der Machbarkeitsstudie wurde das idealisierte Raum- & Funktionsprogramm mit dem Ministerium beschlossen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Planungsleistungen sollen fachlosweise vergeben werden. Gegenstand dieses Verfahrens (Los 05) sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI.
54439 Saarburg
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung, gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, sowie Besondere Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen / Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung, gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6, sowie Besondere Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 3 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie die in diesen Phasen ggf. erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen / Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die unter II.2.7 angegebene Frist von 6 Monaten nach Auftragserteilung bezieht sich auf den Abschluss der Leistungsstufe 1.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass in der Person des Bewerbers / Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber / Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass in der Person des Bewerbers / Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber / Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber / Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Ist der Bewerber / Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Angebot einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
5. Erklärung des Bewerbers / Bieters, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht dievon der Scientology-Organisation verbreitete „Technologie von L. Ron Hubbard“ angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 4 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber / Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber / Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber / Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber / Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für Sach- und Vermögenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Für den Nachweis genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch.
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung aufgeführt werden (i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV),
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i. S. d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV),
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Angebot zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Der Bewerber / Bieter muss hinsichtlich der Person des Projektleiters / Planers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und über 2 Vertreter von gleicher Qualifikation verfügen. Die Personen sind namentlich zu benennen und deren Qualifikation ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure / Techniker benennen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers / Bieters:
Der Bewerber / Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Tragwerksplanung durch mindestens 3 geeignete Referenzen für vergleichbare Objekte nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
— alle Referenzen beinhalten die Planungsleistungen für Tragwerksplanungen, Leistungsphasen 1-6,
— bei allen Referenzen erfolgte die Fertigstellung der Leistung (Leistungsphase 6) nach dem 1.1.2012,
— davon muss mind. 1 Referenz eine Tragwerksplanung für Gebäude vergleichbaren Umfangs (Summe der Kosten Kostengruppe 300 und Kostengruppe 400 mind. 10 Mio. EUR netto) beinhalten,
— davon muss mind. 1 Referenz eine Tragwerksplanung für Stützwände mit mindestens einfacher Rückverankerung beinhalten.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Angebot einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zuwerden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bewerber / Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bewerbers / Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz an.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber / Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bewerber / Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei derunter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVD2ZM.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieterbinnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]