Lieferung von Fahrrädern für Fahrradvermietsysteme – 30013428 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fahrrädern für Fahrradvermietsysteme – 30013428
Lieferung von Fahrrädern für Fahrradvermietsysteme für die MVGmeinRad GmbH.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von Fahrrädern für Fahradvermietsystem für MVGmeinRad. Insbesondere soll die Basis für den weiteren Ausbau von Mobilitätsangeboten gebildet werden.
— 2024: 200 Fahrräder,
— 2025: 200 Fahrräder.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Liefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes, Bundes oder EU Ebene, vorliegen,
b) Erklärung, das s keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliegen,
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabga ben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvors chriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
d) E rklärung, dass kein Insolvenz oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
e) Erklärung gem. § 4 L andestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom 1.1.20 9 oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvor schriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwer ksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, ODER nicht zu einer Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister verpflichtet ist,
g) Im Falle von B ietergemeinschaften ist die Erkärun g im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsg emeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglied s und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften,
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflicht versicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach, Vermögens und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäfts-jahre 2017, 2018, 2019 und 2020,
b) Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurch-schnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen (Ingenieure, Techniker, Verwaltungsan-gestellte).
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist,
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.),
d) Darlegung zur Leistungsfähigkeit und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen,
e) Bestätigung über eine Ersatzteilversorgung über mindestens 7 Jahre.
Vertragserfüllung 10 % Bruttoauftragssumme und Gewährleistung 5 % Bruttoabrechnungssumme.
Gem. BVB und ZVB
Im Falle der Bewerbung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied die erforderlichen Eignungsnachweise zu erbringen. Fälle der Eignungsleihe werden entsprechend differenziert berücksichtigt.
Weiterhin müssen im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge bei Bildung der Arbeitsgemeinschaft folgende Kriterien, gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB, erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Eingeladene Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen in der Person des für die ARGE Bevollmächtigen sind ebenso schriftlich dem Auftraggeber bekannt zu geben.
Einschränkungen des Umfanges der Vollmacht des Vertreters der ARGE sind unwirksam.
Weiteres siehe Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BWB)
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen und Vertragsbedingungen sowie Besondere Vertragsbindungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Absendung der Bekanntmachung 8.3 2021,
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 29.3.2021,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 8.4.2021, 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. ab 13.4.2021,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 26.4.2021,
f) Abgabeschluss Angebote 7.5.2021, 12.00 Uhr,
g) Bietergespräche/Verhandlung ca. ab KW 20, 2021,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 23, 2021,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 30.6.2021.
Teilnehmeranträge:
Die Teilnehmeranträge sind über das e-Vergabeportal, ausnahmsweise in begründeten Fällen in einfacher Ausfertigung (jeweils 1-fach schriftlich und 1-fach in digitaler Form (DVD)) bei der Kontaktstelle, einzureichen und müssen neben den vom Bewerber unterzeichneten Bewerbungsbedingungen [BWB] – dieses Dokument – die folgenden Unterlagen, Erklärungen/Nachweise sowie Darlegungen vollständig enthalten:
Siehe Anhang 1 – BWB
Angebote:
Die Angebote sind über das e-Vergabeportal, ausnahmsweise in begründeten Fällen in einfacher Ausfertigung (jeweils 1-fach schriftlich und 1-fach in digitaler Form (DVD)) bei der Kontaktstelle, einzureichen und müssen neben den vom Bewerber unterzeichneten Bewerbungsbedingungen [BWB] – dieses Dokument – die folgenden Unterlagen, Erklärungen/Nachweise sowie Darlegungen vollständig enthalten:
Siehe Anhang 2 – BWB.
Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt.
Ausschlusskriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnehmeranträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
1. Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
2. Das Fehlen der Unterschriften der Teilnehmeranträge bzw. Angebots-Unterlagen (jeweils inkl. der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
3. Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/Spezifikation/Preisblätter).
4. Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/oder Vertragsbedingungen.
5. Ausschlussgründe gem. § 123f GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail,
b) Nachprüfverfahren.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Weitere Angaben siehe Bewerbungsbedingungen (BWB) Ziffer 10 – Rechtsbehelf.
Ort: Mainz
Land: Deutschland