Betriebliches Gesundheitsmanagement Gesunde Gespräche Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-05-RPS-RAD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebliches Gesundheitsmanagement Gesunde Gespräche
Aufgrund der zentralen gesundheitsfördernden Rolle von Führungskräften, bietet die AOK unter dem Begriff „Gesunde Gespräche“ Maßnahmen/Seminare zur Förderung einer gesundheitsgerechten Mitarbeiterführung an. Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.
Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
Es werden Workshops der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ durchgeführt.
Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.
Pro Kalenderjahr werden erfahrungsgemäß und nach Angebotsnachfrage – ca. 15-20 Seminare aus dem Los 1 der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ umgesetzt.
Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme von Seminaren!
Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmern umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch auf 2 Halbtagesseminare geteilt werden. Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik.
Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch „Offenes Produkt“/Seminar und setzt dieses im Ausschreibungszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben.
Eine Aufteilung der Seminarbausteine Los 1 an unterschiedliche Anbieter ist nicht möglich, da die Bausteine aufeinander aufbauen. Partnerunternehmen rufen die Bausteine erfahrungsgemäß nacheinander ab und legen hierbei auf einen im Unternehmen bekannten bzw. eingeführten Trainer wert.
Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien liegen weitgehend ausgearbeitet vor und werden von der Auftraggeberin bereitgestellt. Nach Zuschlag müssen diese vom Bieter in Abstimmung mit der Auftraggeberin angepasst und auf aktuelle gesundheitspolitische und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
Bausteine:
— Einführungsworkshop für die obererste Führungsebene,
— Mitarbeiter Gesund führen – Baustein 1,
— Mitarbeiter Gesund führen – Baustein 2,
— „Offenes Produkt“ zum Themenfeld Los 1.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 30.6.2023 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.6.2025 endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung Bedarf
Mitarbeiterzufriedenheit und -gesundheit
Es werden Workshops der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ durchgeführt.
Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.
Pro Kalenderjahr werden erfahrungsgemäß und nach Angebotsnachfrage ca. 25 Seminare aus dem Los 2 der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ umgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme von Seminaren!
Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmern umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch auf 2 Halbtagesseminare geteilt werden.
Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik.
Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch „Offenes Produkt“/Seminar und setzt dieses im Ausschreibungszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben.
Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien liegen weitgehend ausgearbeitet vor und werden von der Auftraggeberin bereitgestellt. Nach Zuschlag müssen diese vom Bieter in Abstimmung mit der Auftraggeberin angepasst und auf aktuelle gesundheitspolitische und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Für die Seminare „Stark in der Krise“ und „Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitern“ müssen Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien vom Bieter noch ausgearbeitet und nach Zuschlag im Entwurf vorgelegt werden. Detailunterlagen hierzu werden spätestens 4 Wochen vor Umsetzung des ersten Termins im AOK-Design erstellt und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung und Abstimmung der Unterlagen mit der Auftraggeberin erfolgt nicht.
Bausteine Los 2:
— Stressbewältigung und Zeitmanagement für Führungskräfte,
— Gesundheit fördern durch Wertschätzung,
— Die Wut raus lassen oder in sich hineinfressen?
— Konfliktcoaching – Konflikte „gesund bewältigen“,
— Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitern,
— Stark in der Krise (und im Changemanagement),
— „Offenes Produkt“ zum Themenfeld Los 2.
Der Bedarf wird von der Auftraggeberin erhoben und Inhalte konkret beschrieben.
Zielegruppe sind Führungskräfte und Betriebsräte, analog der sonstigen Seminarprodukte.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 30.6.2023 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.6.2025 endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung Bedarf.
Achtsamkeit/Glück
Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.
Pro Kalenderjahr werden erfahrungsgemäß – je nach Angebotsnachfrage – ca. 10 Seminare aus dem Los 3 der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ umgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme von Seminaren!
Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmern umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch auf 2 Halbtagesseminare geteilt werden.
Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien liegen weitgehend ausgearbeitet vor und werden von der Auftraggeberin bereitgestellt. Nach Zuschlag müssen diese vom Dienstleister in Abstimmung mit der Auftraggeberin angepasst und auf aktuelle gesundheitspolitische und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik.
Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch „Offenes Produkt“/Seminar und setzt dieses im Ausschreibungszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben.
Eine Aufteilung der Seminarbausteine Los 3 an unterschiedliche Anbieter ist nicht möglich!
Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien für das Seminar „Positive Psychologie und Glück“ müssen nach Zuschlag vom Bieter ausgearbeitet werden. Detailunterlagen hierzu werden spätestens 4 Wochen vor Umsetzung des ersten Termins im AOK-Design erstellt und mit der AOK abgestimmt. Eine gesonderte Vergütung für die Erstellung und Abstimmung der Unterlagen mit der AOK erfolgt nicht.
Der Bedarf wird von der Auftraggeberin erhoben und Inhalte konkret beschrieben.
Zielegruppe sind Führungskräfte und Betriebsräte, analog der sonstigen Seminarprodukte.
Bausteine Los 3:
— Resilienzförderung,
— Positive Psychologie und Glück,
— „Offenes Produkt“ zum Themenfeld Los 3.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 30.6.2023 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.6.2025 endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung Bedarf.
Süchte
Die Seminare werden als Dienstleistung im Auftrag und Namen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Auftraggeberin) erbracht.
Pro Kalenderjahr werden erfahrungsgemäß – je nach Angebotsnachfrage – ca. 10 Seminare aus dem Los 4 der Seminarreihe „Gesunde Gespräche“ umgesetzt. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahme von Seminaren!
Konzept, Trainermanual und Teilnehmermedien liegen weitgehend ausgearbeitet vor und werden von der Auftraggeberin bereitgestellt. Nach Zuschlag müssen diese vom Dienstleister in Abstimmung mit der Auftraggeberin angepasst und auf aktuelle gesundheitspolitische und gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden.
Die Seminare werden vom Grundsatz als Tagesseminare mit ca. 10 bis 15 Teilnehmern umgesetzt. Nach Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem Firmenkunden können die Inhalte auch auf 2 Halbtagesseminare geteilt werden.
Eine alternative Umsetzung der Seminare in digitaler oder hybrider Form muss ohne gesonderte Vergütung möglich sein. Der Dienstleister muss dem AOK Partnerunternehmen die technischen Rahmenbedingungen in geeigneter Form zur Verfügung stellen, oder nutzt die vom Kunden avisierte Technik.
Bei Bedarf erstellt der Bieter innerhalb von 4 Monaten ein noch „Offenes Produkt“/Seminar und setzt dieses im Ausschreibungszeitraum um. Die Inhalte entsprechen dem Themenfeld des jeweiligen Loses und werden von der Auftraggeberin vorgegeben.
Zielegruppe sind Führungskräfte und Betriebsräte, analog der sonstigen Seminarprodukte.
Eine Aufteilung der Seminarbausteine Los 4 an unterschiedliche Anbieter ist nicht möglich!
Los 4:
— Suchtmittel im Betrieb – Risiken erkennen – aktiv werden,
— „Offenes Produkt“ zum Themenfeld Los 4.
Die Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum 30.6.2023 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.6.2025 endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung Bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1)Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB.
Hinweis: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen: Erklärung einer Bietergemeinschaft
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die nachfolgend genannten Erklärungen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die nachfolgend genannten Erklärungen datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen für jedes Unternehmen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft:
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123, § 124 GWB,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(3) Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung die in der Bekanntmachung unter Ziffer III.1.2) geforderte Betriebshaftpflichtversicherung in der nachfolgend genannten Ausgestaltung und den geforderten Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers, der Auftraggeberin vorlegen wird:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Versicherungsbescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(4) Referenzen:
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind je 2 Referenzen wie folgt einzureichen:
— Erfahrungsschatz im BGM: mindestens 15 Seminare in den letzten 3 Jahren im Bereich des bebotenen Loses für die Zielgruppe Führungskräfte.
Die Referenz ist zu beschreiben und zwingend der Name der Firma/Behörde, Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Seminarzeitraum/Beschreibung der erbrachten Leistung ist anzugeben:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
— Kompetenz in digitaler Wissensvermittlung: 3 digital durchgeführte Produkte (z. B. Schulung, Seminar, usw.) in den letzten 3 Jahren müssen nachgewiesen werden unter Angabe der verwendeten Technik.
Die Referenz ist zu beschreiben und zwingend der Name der Firma/Behörde, Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Seminarzeitraum/ Beschreibung der erbrachten Leistung ist anzugeben:
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu hinterfragen.
(5) Nachweise der Qualifikation der Trainer nach Leitfaden Prävention (vgl. S.110 Anlage 6_Leitfaden_Praevention).
(6) Nachweis über Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren (z. B. durch Einreichen eines Nachweises über gehaltene Seminare vor mindestens 3 Jahren)
Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
(1) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Und/oder
(2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz).
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKD2K2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.