20D0392 - Baumholder, Lager Aulenbach, Neubau Feuerwache, Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) gem. Teil 4 Abschn. 2 HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Idar-Oberstein
Postleitzahl: 55743
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.lbb.rlp.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYCNM
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 17: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Baumholder
NUTS-Code DEB15 Birkenfeld
— Mitwirken beim Aufstellen u. Fortschreiben des Raumbuchs,
— Ermittlung u. Übergabe von Daten zur Erstellung des Energiebedarfsausweises bzw. des Gebäudepasses nach GEG,
— Mitwirkung bei der Erfüllung der Ziele des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesbauten gem. Zielvereinbarung,
— Erarbeiten Wartungsplanung u. -organisation,
— Übertragen Planungs- u. Kostendaten in digitale Erhebungsformulare gem. Abschn. K6 RBBau,
— Überwachen Mängelbeseitigung innerh. der Verjährungsfristen.
Für den Neubau Feuerwache ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) sinngemäß anzuwenden.
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der Neubau der Feuerwache dient der Unterbringung der Truppenübungsplatzfeuerwehr zur Sicherstellung des Brandschutzes auf dem Truppenübungsplatz Baumholder.
Das Raumprogramm sieht komplexe Funktionszusammenhänge u. die Trennung von Schwarz- u. Weißbereich vor.
Auszug aus dem Raumprogramm:
— Fahrzeughalle mit 8 Stellplätzen,
— Diensträume für feuerwehrtechnische Bedienstete,
— Einsatzleitzentrale,
— Werkstätten und Lagerräume für feuerwehrtechn. Gerät,
— Speise- u. Unterrichtsraum,
— Tee- Austeilküche,
— Fitnessraum,
— Umkleideräume,
— sanitäre Anlagen.
Hinzu kommen die notwendige Erschließung mit Fernwärme, elektrischer Energie u. die Anbindung der Zentralen Leittechnik (ZLT) der Liegenschaft. Die Einzelnutzungen werden dabei durch bundeswehrspezifische Forderungen im Detail ergänzt.
Das Mobiliar, wie z. B. Schränke sind nicht im Planungsumfang enthalten.
Der Flächenbedarf für das stark technisierte Gebäude beträgt insges. ca. 1 400 m2 Nutzungsfläche (NUF) mit einer Vorfeldfläche von ca. 500 m2. Die Trinkwasserpumpstation hat eine NUF von ca. 35 m2.
Die Baukosten (brutto) betragen ca.— KG 200: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 300: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 400: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 500: [Betrag gelöscht] EUR,
— KG 600: [Betrag gelöscht] EUR.
Voraussichtliche Termine:
— Planungsphase ES-Bau (Teil V): 1.8.2021-31.12.2021,
— Planungsphase EW-Bau: 1.5.2022-30.9.2022,
— Planungsphase AFU-Bau: 1.1.2023- 31.5.2023,
— Baubeginn: 1.11.2023,
— Übergabe: 30.6.2025.
Der Neubau wird in einem Baufeld in direkter Nachbarschaft des aktuellen Feuerwehrgebäudes realisiert.
Folgende Arbeiten werden in diesem Projekt mitberücksichtigt u. durch gesondert beauftragte Fachplaner erstellt:
— Rückbau Bestandsgebäude (ca. 1 300 m2 NUF) mit anschließendem Neubau von ca. 500 m2 Parkplätzen
— Rückbau Hundezwinger (ca. 95 m2 NUF)
— Neubau Müllcontaineranlage mit integrierter Fahrradständeranlage— Anpassung Liegenschaftsumzäunung
— Erstellung der notwendigen verkehrstechnischen Erschließung sowie Wasser/Abwasser
— Erstellung Freiflächen.
Die Planung ist aufzubauen auf der vorhandenen Entscheidungsunterlage-Bau (ES-Bau) Teil I-IV. Sie hat unter Beachtung der gültigen RBBau (Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes) zu erfolgen. Die ES-Bau (Teil I-IV), die Variantenuntersuchung sowie weitere Planungsunterlagen werden dem AN vom Auftraggeber (AG) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt.
Die Planung startet mit der Erstellung der ES-Bau Teil V. Dieser entspricht der Vorplanung (LPH 2 gem. HOAI) mit zusätzl. Erstellung eines Erläuterungsberichtes (Beschreibung aller Kostengruppen u. Kosten nach DIN 276 in Formularen u. gem. RBBau erforderlichen Unterlagen). In der ES-Bau Teil V sind Variantenuntersuchungen inkl. Wirtschaftlichkeitsdarstellungen durch die Planer zu erbringen. Die Koordination u. Integration der Beiträge der fachllich Beteiligten erfolgt durch den Objektplaner Gebäude.
Die spezifischen Vorgaben u. Anforderungen an Baumaßnahmen der Bundeswehr sind zu berücksichtigen.
Für Bundeswehrbauten ist die sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen angedacht. Es wird ein BNB-Koordinator als Fachplaner eingeschaltet. Eine entsprechende Zielvereinbarungstabelle mit Nachhaltigkeitskriterien wurde erstellt.
Der AN ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit u. nach dem Fortgang der Arbeiten richtet, mind. aber an 1 Tag pro Woche.
Das Pojekt ist als >VS - OFFEN< eingestuft.
Beschreibung der Optionen: Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der LPH nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2 und 3), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 u. 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Mit Vertragsschluss werden zunächst nur die Leistung der LPH 2 als Teilleistung der Leistungsstufe 1 beauftragt. Der Abruf der weiteren Leistungen der LPH 3 (als Teilleistungen der Leistungsstufe 1) u. der Leistungsstufen 2- 5 erfolgt optional.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 45 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft/ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
Innerhalb der militärischen Liegenschaft sind die Zugangsbestimmungen, Sicherheits- u. Ordnungsvorschriften der Streitkräfte sowie die Kasernenordnung zu beachten. In der Liegenschaft gilt Film- und Fotografieverbot.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.Erklärung, ob die in § 147 i. V. m. § 123 oder i. V. m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu bennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i. V. m. § 123 oder i. V. m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 26 Abs.1 Nr. 3 VSVgV über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.Gr. 1, 2, 3 u. 7).Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Mindeststandards:
Der Jahresumsatz brutto im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.Gr. 1, 2, 3 u. 7 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) pro Jahr betragen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu benennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i. V. m. § 123 oder i. V. m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Mindeststandards:
Sofern der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten (ggfs. zusammen mit dem Bewerber) die vom Auftraggeber geforderten Mindestkriterien erfüllen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 27 Abs. 2 Nr. 2a, c, d, h, i VSVgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Führungskräfte sind gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2c und d VSVgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der Bauleiter (BL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in dem zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Beschreibung der Baumaßnahme und der durchgeführten Maßnahmen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3 u. 7,
d) Art der Baumaßnahme,
e) Nutzungsfläche des Gebäudes (NUF nach DIN 277),
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) bearbeiteten Anlagengruppen,
h) Angaben zur Bearbeitung der Medienversorgungsanlagen,
i) Schwierigkeitsgrad – Honorarzone,
j) erbrachte Leistungsphasen,
k) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Zeitpunkt des Abschlusses der LPH 8 und der Bauausführung.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3 u. 7 des Bewerbers in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Geforderte Mindeststandards:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in den vorgenannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Bauleitung (Baustellenpraxis) in den vorgenannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/Unternehmen/Büro:
Wertungskriterium 1 – Anlgr. 1, 2 und 3:
Mind. 2 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 2-3 u. 5-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 1, 2 und 3 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Die Anlgr. 1, 2 und 3 müssen jeweils mind. der Honorarzone II zugeordnet sein.
Wertungskriterium 2 – Anlgr. 7:Mind. 2 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 2-3 u. 5-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 7 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Es müssen mind. Medienversorgungsanlagen (KG 473) bearbeitet worden sein und diese müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein.
2. Projektleiter:Wertungskriterium 1 – Anlgr. 1, 2 und 3:
Mind. 2 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 2-3 u. 5-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 1, 2 und 3 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Die Anlgr. 1, 2 und 3 müssen jeweils mind. der Honorarzone II zugeordnet sein.
Wertungskriterium 2 – Anlgr. 7:Mind. 2 Referenzen über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 2-3 u. 5-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 7 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Es müssen mind. Medienversorgungsanlagen, KG 473 bearbeitet worden sein und diese müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein.
3. Bauleiter:Wertungskriterium 1 – Anlgr. 1, 2 und 3:
Mind. 2 Referenzen über die Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 6-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 1, 2 und 3 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Die Anlgr. 1, 2 und 3 müssen jeweils mind. der Honorarzone II zugeordnet sein.
Wertungskriterium 2 – Anlgr. 7:Mind. 2 Referenzen über die Ausschreibung und Objektüberwachung (mind. LPH 6-8 gem. § 55 HOAI) für Anlgr. 7 bei dem Neubau eines Gebäudes mit einer NUF von mind. 700 m2. Es müssen mind. Medienversorgungsanlagen, KG 473 bearbeitet worden sein und diese müssen mind. der Honorarzone III zugeordnet sein.
Zugelassener Referenzzeitraum für alle Referenzen (Mindestanforderung):Referenzprojekte des Bewerbers, des PLs u. des BLs finden bei allen Wertungskriterien jeweils nur Berücksichtigung, wenn die LPH 8 (Objektüberwachung) oder die Bauausführung zwischen dem 1.1.2011 u. dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) abgeschlossen wurde.
Die Referenzen des Bewerbers/Unternehmens/Büro, des PLs und des BLs dürfen identisch sein. Es ist jedoch für jeden einzeln die Referenzliste auszufüllen.
Referenzprojekte die mehrere Wertungskriterien erfüllen, dürfen bei allen zutreffenden Wertungskriterien aufgeführt werden.
Die Zahl seiner Beschäftigten in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3 u. 7 in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) muss im Durchschnitt mind. 3 Beschäftigte betragen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Spätestens mit Angebotsabgabe hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge zu benennen. Im Zuge der Auftragsausführung ist dem Auftraggeber vom Auftragnehmer jede eintretende Änderung auf Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen (vgl. § 9 Abs. 1 VSVgV).
.Zum Nachweis, dass dem Bewerber bzw. Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind vorZuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Außerdem hat der Unterauftragnehmer eine Erklärung abzugeben, ob die in § 147 i. V. m. § 123 oder i. V. m. § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bewerber zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderliche Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zur Eignungsleihe siehe auch Ziffer VI.3, Nr. 2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Geforderte Mindeststandards:
Sofern der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), muss das Unternehmen, welches seine Kapazitäten zur Verfügung stellt, im Hinblick auf die betreffenden Kapazitäten die gleichen Mindestanforderungen erfüllen wie der Bewerber selbst (zu den Mindeststandards s. entsprechende Angabe beim Bewerber/Wirtschaftsteilnehmer).
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werde. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7), Beschäftigtenzahl in der Fachrichtung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 u. 7, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerh. der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftl. u. finanzielle sowie die techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 147 i. V. m. § 123 bzw. 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 9 VSVgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe u. liegt bei einem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 147 i. V. m. § 123 bzw. § 124 GWB vor, so muss dieses als Unterauftragsnehmer vorgesehene Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Teilnahmeantrag ist an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktadresse auf dem Postweg einzusenden od. dort abzugeben. Eine elektronische Einreichung ist nicht zugelassen. In elektronischer Form eingereichte, nicht unterschriebene od. nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des AGs gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4)) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
6. Vertragslaufzeit:Die in Ziff. II.3) genannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Ausführungszeit für die LPH 9.
7. Angaben zur Verhandlung:
Der AG behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag auf Grundlage der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCNM
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de