Dynamisches Beschaffungssystem Antibiotika Referenznummer der Bekanntmachung: Q E2DU R1920 Antibiotika

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dynamisches Beschaffungssystem Antibiotika

Referenznummer der Bekanntmachung: Q E2DU R1920 Antibiotika
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33651100 Antibiotika zur systemischen Anwendung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einrichtung eines DBS zur Beschaffung von Arzneimitteln der Indikationsgruppe Antibiotika in verschiedenen Darreichungsformen.

Das DBS erfolgt in zwei Phasen:

1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools

Das DBS wird für die in Ziff. 1.2 genannte Dauer und für das Leistungsspektrum Antibiotika eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool.

Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben ein Angebot einreichen.

Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen.

2. Angebotsphase

Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelvergaben. Über den Zeitpunkt oder die Zahl der Einzelvergaben entscheidet der Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Einzelvergaben seitens des Auftraggebers besteht.

Anlässlich der Einzelvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassene Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zuschlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden.

Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien zu ermittelnden wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag.

Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der Einzelvergaben abzugeben.

Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens (der Einzelvergabe) informieren. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbstständig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/03/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Es ist beabsichtigt im Rahmen des DBS beispielsweise die nachfolgenden Wirkstoffe der Indikationsgruppe Antibiotika unter Vertrag zu bringen

Die angegebenen Mengen (Gesamtbedarf= Laufzeit des DBS; Bedarf 2021=voraussichtlicher Jahresbedarf 2021) stellen jeweils Prognosewerte dar.

Es wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass weitere Wirkstoffe durch Einzelvergaben plaziert werden können.

Legende: BT=Bottle, EA=Stück, KPS=Kapsel, TBL=Tablette, IE= Internationale Einheit

1) Amoxicillintrihydrat Tablette (Wirkstoff1 AMOXICILLIN 1000MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 290.000 EA, Bedarf 2021 ca. 27.000 EA,

2) Amoxicillintrihydrat und Clavulansaeurekalium Tablette (Wirkstoff 1 Amoxicillin 875 MG/TBL, Wirkstoff 2 CLAVULANSAEURE 125 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 440.000 EA, Bedarf 2021 ca. 44.000 EA,

3) Azithromycindihydrat Tablette (Wirkstoff Azithromycin 500 MG/TBL) Gesamtbedarf ca. 97.000 EA, Bedarf 2021 ca. 76.000 EA,

4) Azithromycindihydrat Tablette (Wirkstoff Azithromycin 250MG/TBL) Gesamtbeadrf ca. 130.000 EA, Bedarf 2021 ca. 36.000 EA,

5) Cefuroximaxetil-Tabletten (Wirkstoff Cefuroxim 500 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 240.000 EA, Bedarf 2021 ca. 95.000 EA,

6) Cefuroximnatrium zur Injektion (Wirkstoff Cefuroxim 1500 MG/BT) Gesamtbedarf ca. 120.000 BT, Bedarf 2021 ca. 43.000 BT,

7) Ciprofloxacinhydrochlorid Tablette (Wirkstoff Ciprofloxacin 250 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 165.000 EA, Bedarf 2021 ca. 74.000 EA,

8) Ciprofloxacin-Tabletten (Wirkstoff Ciprofloxacin 500 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 85.000 EA, Bedarf 2021 ca. 40 EA,

9) Clarithromycin Tablette (Wirkstoff Clarithromycin 250 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 160.000 EA, Bedarf 2021 ca. 23.000 EA,

10) Clindamycinhydrochlorid Kapseln (Wirkstoff Clindamycin 300 MG/KPS), Gesamtbedarf ca. 83.000 EA, Bedarf 2021 ca. 2.200 EA,

11) Doxycyclinmonohydrat Tablette (Wirkstoff Doxycyclin 100 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 380.000 EA, Bedarf 2021 ca. 107.000 EA,

12) Metronidazol Infusion (Wirkstoff Metronidazol 5 MG/ML), Gesamtbedarf ca. 100.000 BT, Bedarf 2021 ca. 82.000 BT,

13) Metronidazol Tablette (Wirkstoff Metronidazol 400 MG/TBL), Gesamtbedarf ca. 220.000 EA, Bedarf 2021 ca. 100.000 EA,

14) Phenoxymethylpenicillinkalium Tablette (Wirkstoff Phenoxymethylpenicillin 1500000 IE/TBL), Gesamtbedarf ca. 126.000 EA, Bedarf 2021 ca. 30 EA,

15) Piperacillinnatrium und Tazobactamnatrium zur Injektion (Wirkstoff 1 Piperacillin 4 G/BT, Wirkstoff 2 TAZOBACTAM 0,5 G/BT), Gesamtbedarf ca. 160.000 BT, Bedarf 2021 ca. 60.000 BT.

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