PFAFF-Areal – Ordnungsmaßnahme O3b.2 – Rückbau noch im Untergrund vorhandener Gebäudeteile und Infrastruktur, Kampfmittelräumung und Bodensanierung in Bauabschnitt 3b. Planungsleistungen, Ausschreibung und Bauüberwachung. Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer 0005-0-6-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfaff-quartier.de
Abschnitt II: Gegenstand
PFAFF-Areal – Ordnungsmaßnahme O3b.2 – Rückbau noch im Untergrund vorhandener Gebäudeteile und Infrastruktur, Kampfmittelräumung und Bodensanierung in Bauabschnitt 3b. Planungsleistungen, Ausschreibung und Bauüberwachung.
Zur Revitalisierung des ehemaligen Produktionsgeländes des 1999 in Insolvenz gegangenen Nähmaschinenherstellers G.M. Pfaff AG in Kaiserslautern hat die Stadt Kaiserslautern die PFAFF-Areal-Entwicklungsgesellschaft mbH Kaiserslautern (PEG) gegründet. Das im Zuständigkeitsbereich der PEG liegende Objektgebiet hat eine Fläche von rd. 16,5 ha und ist durch mehrstöckige Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie durch Produktionshallen dicht bebaut (Versiegelungsgrad rd. 70 %). Angrenzend befinden sich Wohn- und Klinikbebauungen, ein Mischgebiet mit überwiegend gewerblichen Nutzungen und jenseits der Bahnlinie ein Gaswerksstandort der Stadtwerke Kaiserslautern. Das ehem. Industriegelände soll zu einem urbanen Quartier mit den Nutzungen Forschung und Entwicklung, Wohnen, Gesundheit und nachhaltige Energieversorgung entwickelt werden.
Hierzu sind in Bauabschnitt 3b. in der Maßnahme O3b.2 Bodensanierungsmaßnahmen zur Beseitigung der im Untergrund vorhandenen Bodenkontamination durchzuführen. Weiterhin ist die Oberflächenversiegelung sowie die Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsleitungen) außerhalb der Gebäude rückzubauen. Das Gelände ist als Altlast festgestellt.
Ausgeschrieben werden freiberufliche Leistungen zur Planung der Bodensanierungs- und Rückbaumaßnahme, sowie Ausschreibungsleistungen und Leistungen zur Bauüberwachung.
Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Ordnungsmaßnahme O3b.2 – Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Maßnahmen zum Rückbau der noch im Untergrund vorhandenen Gebäudeteile (Bodenplatten, Kellerwände), Oberflächenversiegelung und Infrastruktur (Ver- und Entsorgungsleitungen), Kampfmittelfreimessung und -räumung und Bodensanierung im Bauabschnitt 3b. Weiterhin sind Leistungen zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sowie zur Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen (DGUV 101-104), Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV und zur umwelttechnischen Fachbauüberwachung zu erbringen.
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) existiert kein entsprechendes Leistungsbild. Daher sollen die Leistungen in Anlehnung an die Lph 1-9 entsprechend des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke §43 HOAI vergeben werden. Der Auftrag endet mit Ablauf der Frist für Mängelansprüche der bauausführenden Unternehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen.
Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen sowie der Nachweis der Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist, Projektleitung) des Unternehmers zu führen. Außerdem werden Nachweise zur Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren, der Nachweis nach DGUV 1001-004 sowie der Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV gefordert.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen,
Werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Rückbauplanung von Oberflächenversiegelung und von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie zur Planung von Bodensanierungsmaßnahmen inklusive kampfmitteltechnische Volumenräumung auf Altstandorten,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung von Vergabeverfahren nach EU-weitem Vergaberecht (VgV, VOB/A, GWB) für Rückbau- und/oder Bodensanierungsmaßnahmen auf Altstandorten,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Bauüberwachung von Rückbaumaßnahmen (Oberflächenversiegelung, Rückbau von Ver- und Entsorgungsleitungen) sowie zur Begleitung und Bauüberwachung von Bodensanierungsmaßnahmen inklusive kampfmitteltechnische Volumenräumung auf Altstandorten,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zur Durchführung des elektronischen Abfallnachweisverfahren im Auftrag öffentlicher Auftraggeber.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung des Unternehmens mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für:
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu Rückbauplanung von Oberflächenversiegelung und von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie zur Planung von Bodensanierungsmaßnahmen inklusive kampfmitteltechnische Volumenräumung auf Altstandorten,
— Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen), zur Begleitung und Bauüberwachung von Rückbaumaßnahmen (Oberflächenversiegelung, Rückbau von Ver- und Entsorgungsleitungen) sowie zur Begleitung und Bauüberwachung von Bodensanierungsmaßnahmen inklusive kampfmitteltechnische Volumenräumung auf Altstandorten.
Sofern nicht jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System.
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Weitere Mindestbedingungen (Ausschlusskriterien) können den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBI. I S. 2) geändert worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de