20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz
20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz
Mainz
Es soll ein Vertrag über die Erbringung von übergreifenden, technischen und koordinierenden Gebäudemanagementleistungen für die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ausgeschrieben werden.
Auf Grundlage dieses Vertrages sollen sämtliche für den ordnungsgemäßen, sicheren und rechtskonformen Betrieb der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erforderlichen technischen, administrativen und logistischen Dienstleistungen durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Dies betrifft eine Start-up-Phase vor dem
Regelbetrieb, die erforderlichen Einweisungen, die Prüfung, Wartung und Instandsetzung einschließlich der erforderlichen Dokumentation im Rahmen der Betreiberverantwortung. Das repräsentative Gebäudeensemble „Staatskanzlei Rheinland-Pfalz“ und die herausragende Stellung dieses Nutzers innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz stellen an das Projekt und den späteren Betrieb sehr hohe Anforderungen.
Dies erfordert eine gewisse Flexibilität im Umgang mit Terminen und damit einhergehenden Einflüssen auf den späteren Regelbetrieb. Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2021 vorgesehen. Der AG erwartet dabei vom Bieter ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Flexibilität und Engagement.
Der Bieter soll die Liegenschaft nach wirtschaftlichen und betrieblichen Erforderlichkeiten sowie unter Beachtung aller einschlägigen und behördlichen Vorschriften und Auflagen sowie aller spezifischen Anforderungen, die sich ggf. aus den Besonderheiten der Liegenschaft ergeben, betreuen.
Das ausgeschriebene Gebäudeensemble gliedert sich wie folgt auf: Zeughaus (Hauptgebäude), Gebäuderiegel zur Peter-Altmeier-Allee; Sautanz (Verwaltungsgebäude) mit einem Verbindungsbau zum Garagengebäude
Laufzeit verlängert sich max. 3 mal für jeweils 2 Jahre, sofern keine Vertragspartei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 6 Monaten den Vertrag vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lbb.rlp.de