20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70332300 Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

20E0355 – Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es soll ein Vertrag über die Erbringung von übergreifenden, technischen und koordinierenden Gebäudemanagementleistungen für die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ausgeschrieben werden.

Auf Grundlage dieses Vertrages sollen sämtliche für den ordnungsgemäßen, sicheren und rechtskonformen Betrieb der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz erforderlichen technischen, administrativen und logistischen Dienstleistungen durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Dies betrifft eine Start-up-Phase vor dem

Regelbetrieb, die erforderlichen Einweisungen, die Prüfung, Wartung und Instandsetzung einschließlich der erforderlichen Dokumentation im Rahmen der Betreiberverantwortung. Das repräsentative Gebäudeensemble „Staatskanzlei Rheinland-Pfalz“ und die herausragende Stellung dieses Nutzers innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz stellen an das Projekt und den späteren Betrieb sehr hohe Anforderungen.

Dies erfordert eine gewisse Flexibilität im Umgang mit Terminen und damit einhergehenden Einflüssen auf den späteren Regelbetrieb. Der Vertragsbeginn ist für den 1.3.2021 vorgesehen. Der AG erwartet dabei vom Bieter ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit, Flexibilität und Engagement.

Der Bieter soll die Liegenschaft nach wirtschaftlichen und betrieblichen Erforderlichkeiten sowie unter Beachtung aller einschlägigen und behördlichen Vorschriften und Auflagen sowie aller spezifischen Anforderungen, die sich ggf. aus den Besonderheiten der Liegenschaft ergeben, betreuen.

Das ausgeschriebene Gebäudeensemble gliedert sich wie folgt auf: Zeughaus (Hauptgebäude), Gebäuderiegel zur Peter-Altmeier-Allee; Sautanz (Verwaltungsgebäude) mit einem Verbindungsbau zum Garagengebäude

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Laufzeit verlängert sich max. 3 mal für jeweils 2 Jahre, sofern keine Vertragspartei unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 6 Monaten den Vertrag vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20E0355
Bezeichnung des Auftrags:

Betreiberleistungen im Bereich des Technischen Facility-Managements – Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.

— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit:

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lbb.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2021

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