Buslinienverkehr 2021 – 3001 3617 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2021-0020
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Buslinienverkehr 2021 – 3001 3617
Durchführung von Buslinienverkehr mit Linienbussen als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers.
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung einer Verkehrsdienstleistung im Buspersonennahverkehr. Diese wird für den Konzessionsinhaber, die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, als Subunternehmerleistung in deren Auftrag erbracht. Die Leistung wird Montag bis Freitag, an Samstagen, Sonntagen und rheinland-pfälzischen Feiertagen erbracht.
Die vergütete jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 1 100 000 Kilometer /Jahr. In diesem Wert enthalten sind Nutzkilometer sowie Leer- und Umsetzfahrten zwischen den innerhalb eines vorgegebenen Umlaufs/Kurses geforderten Fahrten. Darin nicht enthalten und nicht vergütet sind Kilometer, die bei der Anfahrt zur Starthaltestelle der ersten Fahrt eines Umlaufs/Kurses entstehen sowie Fahrten von der Endhaltestelle der letzten Fahrt zur Abstellanlage.
In den Jahren 2022 und 2029 wird die Leistung anteilig auf die Vertragslaufzeit angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes --, Bundes oder EU Ebene, vorliegen
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigungvorliegen.
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigunge n Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem
Der Bieteransässig ist.
d) Erklärung, dass kein Insolvenz oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland Pfalz vom 1.1.201 9 oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist.
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, ODER nicht zu einer Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister verpflichtet ist
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem
Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR bei Sach --,
Vermögens und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre 201 8, 2019, 2020,
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen.
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes quantitativ und qualitativ,
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich ist;
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen, Sprachkenntnisse usw.),
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen,
e) Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbares Zertifikat,
f) Referenzen über vergleichbare Vorhabenaus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Kontaktdaten der Referenzgeber nebst Wirtschaftlicher Darstellung.
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im Sinne von § 705 BGB erfüllt werden: Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer Bietergemeinschaft mitzuteilen. Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet. Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zugeben. Allfällige Änderungen.
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Absendung der Bekanntmachung 3.3 2021,
b) Ende Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb 24.3.2021,
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb 6.4.2021; 12.00 Uhr,
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 12.4.2021,
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 21.4.2021,
f) Abgabeschluss Angebote 3.5.2021; 12.00 Uhr,
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 19, 2021,
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 22, 2021,
i) Zuschlags- u. Bindefrist 30.6.2021.
Verfahrensablauf
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
— Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
— Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters,
— Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung,
— Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte.
Nach Wertung der Teilnehmeranträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnehmeranträgen und der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Der Auftraggeber wird nach Angebotsauswertung mit den Bietern Angebotsverhandlungen durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Wertung bezgl. der Eignungs- und Zuschlagskriterien gem. Punkt 5 der Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes (BRD) zu benennen.
Die weiteren Angaben siehe Punkt 10 Bewerbungsbedingungen.
Ort: Mainz
Land: Deutschland