Rahmenvertrag Kampfmittelsondierungen Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2021-VGV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kampfmittelsondierungen
Kampfmittelsondierungen und -beseitigung.
Stadtgebiet Worms
Der Rahmenvertrag umfasst die Leistungen zur Kampfmittelsondierung und -beseitigung für die geplanten Baumaßnahmen der Stadt Worms im Jahr 2021/2022.
Verlängerungsoption 1 Jahr.
Verlängerungsoption 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschl. Angabe Ansprechpartner bei der jew. Referenz (Referenzliste),
— aktueller Auszug über Eintragung ins Berufsregister,
— Nachweis Eintragung Berufsgenossenschaft.
Auf Verlangen vorzulegen:
— Umsatznachweise der letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahre.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Angaben über die für die Leistung zur Verfügung stehende Ausrüstung,
— Angaben über das für die Leistung und Aufsicht vorgesehene techn. Personal einschl. dessen Qualifikation,
— Eignungsnachweis nach § 7 und § 20 SprengG.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]