Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz Ertüchtigung Gebäude inkl. Umsetzung Brandschutz Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz Ertüchtigung Gebäude inkl. Umsetzung Brandschutz Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abs. 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Sanierung des Bestandes, inkl. der brandschutztechnischen Ertüchtigung im Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz.
Es ist beabsichtigt, dem AN Leistungen der Leistungsphasen 3 und 6-9 gem. § 34 HOAI zu übertragen. Aufgrund von Vor- u. Eigenleistungen fallen in Teilbereichen Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen weg bzw. werden reduziert.
Im Rahmen der LPH 3 ist nur die Kostenberechnung nach DIN 276 zu prüfen und zu überarbeiten.
Vom Auftragnehmer (AG) werden eine Ausführungsplanung und die Leistungsverzeichnisse zur Verfügung gestellt. Diese sind fachlich zu prüfen und ggf. zu überarbeiten und bilden dann die Grundlage für die weitere Bearbeitung des AN.
Mainz
Das LUA in Mainz soll umgebaut, saniert und brandschutztechnisch ertüchtigt werden.
Bei dem Bestandsgebäude handelt es sich um ein U-förmiges, 3-geschossiges, vollständig unterkellertes Gebäude mit 2 Erschließungskernen, die die Gebäudenutzflächen jeweils 2-hüftig über einen mittig angeordneten Flur erschließen. An der Südseite des Bestandsgebäudes schließt sich der 2018 errichtete 3-geschossige Neubau (1. Bauabschnitt fertig gestellt) an. Dieser ist über einen ca. 3,0 m breiten Verbindungssteg in allen Etagen verbunden.
Die NUF 1-6 beträgt ca. 2 170 m2 und BGF ca. 4 450 m2 (gem. DIN 277).
Im Vorfeld zu der Sanierung wird eine Schadstoffsanierung vorgenommen, welche durch ein separat eingeschaltetes Ingenieurbüro geplant, ausgeschrieben und betreut wird. Aufgabe des Architekturbüros ist die Koordinierung der Termine der Schadstoffsanierung innerhalb der Bauphasen.
Im Zuge der Sanierung werden große Teile der Technischen Anlagen der Versorgungstechnik und Elektrotechnik erneuert bzw. in anderen Geschossen neu errichtet. Außerdem wird der zentrale WC-Kern erneuert. Für die Fachplanung der Technikgewerke wurden bereits Ingeniuerbüros eingeschaltet.
Aufgrund der Schadstoffsanierung und der brandschutztechnischen Ertüchtigung wird ein Großteil der Abhangdecken ausgebaut und neu errichtet.
Die Arbeiten im bestehenden Gebäude sind gemäß dem Bauablaufplan in 3 aufeinander folgenden Bauphasen unterteilt. Das Dachgeschoss (2. Obergeschoss) wird hierbei komplett saniert, für die übrigen Etagen (Untergeschoss bis 1. Obergeschoss) war in der HU-Bau bisher nur die Teilsanierung der Oberflächen veranschlagt. Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde der Projektauftrag jedoch im Herbst 2020 erweitert, danach soll eine komplette Oberflächensanierung der Innenflächen für das Gebäude vorgenommen werden. Die Kosten dafür wurden in die anrechenbaren Kosten bereits mit aufgenommen.
Die Aufnahme der Oberflächensanierung in die Leistungsverzeichnisse ist in der Vergütung der Leistungsphase 6 enthalten.
Die Anpassung der AFU-Planung erfolgt hauptsächlich durch Textblöcke in den Plänen, welche auf Stundenbasis vergütet wird.
Das Gebäude wird während der Sanierungsmaßnahme weiterhin genutzt.
Zwischen den Bauphasen muss von Arbeitsunterbrechungen ausgegangen werden, da für das Freimachen der zu sanierenden Bereiche ein Umzug des Nutzers erforderlich ist.
Vorbehaltlich der Prüfung und Überarbeitung sind die voraussichtlichen Ausführungszeiträume wie folgt geplant:
Bauphase 1: Herrichten Sanitärbereiche UG bis 2.OG mit Treppenhaus 02 und Büros BT 04 im 2.OG, Entkernung BT 04, EG und 1.OG (Ausführungsdauer ca. 10 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert)
Bauphase 2: Sanierung BT 03 und BT 04 UG bis 3.OG (Ausführungsdauer ca. 15 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert)
Bauphase 3: Sanierung BT 01 und BT 02 UG bis 2.OG (Ausführungsdauer ca. 12 Monate, Vorlauf Schadstoffsanierung ca. 3 Monate inkludiert)
Voraussichtliche Terminschiene:
07/2021 – 12/2021 Einarbeitung in das Projekt und Überarbeitung Leistungsverzeichnisse
01/2022 – 04/2022 Vergabe
05/2022 – 12/2025 LPH 8
Baukosten KG 300+400 Basis verpreiste Leistungsverzeichnisse (brutto):
KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR
KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR
(Kosten ohne die Oberflächensanierung).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz (Objektplanung Gebäude), Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude, Bereich Umbau und Modernisierung), Beschäftigtenzahl gesamt, Beschäftigte im Bereich Objektplanung Gebäude, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 34 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 3), Leistungsstufe 2 (LPH 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / der ARGE vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE bestätigt wird; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers/der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer. Bei einer Bewerbergemeinschaft/ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz haben/nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Objektplanung Gebäude) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude Bereich Umbau und Modernisierung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter,
— der Bauleiter.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung und Beschreibung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis),
f) Rechnungswert (Honorar, netto).
g) Art der Maßnahme.
h) Anzahl Vollgeschosse
i) Abschluss der LPH 8 und der Bauausführung,
j) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone gem. § 35 Abs. 2 HOAI),
k) Nutzungsart des Gebäudes.
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Beschäftigten im Bereich Objektplanung Gebäude ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Als Mindeststandards werden gefordert:
Der Projektleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in den genannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Der Bauleiter muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung in der Baustellenpraxis von mind. 3 Jahren in den genannten Fachrichtungen nach Studienabschluss nachweisen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/das Unternehmen
Mind. 1 Referenz über die Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- oder Verwaltungsgebäudes von mind. 600 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 1.3.2016 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
2. Projektleiter
Mind. 1 Referenz über die Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- oder Verwaltungsgebäudes von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 1.3.2016 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
3. Bauleiter
Mind. 1 Referenz über die Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 6-8 § 34 HOAI) für den Umbau und/oder Modernisierung eines mehrgeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Büro- oder Verwaltungsgebäudes von mind. 1 000 qm BGF und mit mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 8 nach dem 1.3.2016 und Leistungstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) LPH 8 oder Bauausführung abgeschlossen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 3 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Beschäftigte im Bereich Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 3 VgV, Verkürzung der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge auf 15 Tage wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit:
Der Vertrag mit dem derzeitigen Objektplaner Gebäude musste beendet werden. Die beauftragten Fachplaner stehen bereit - durch den Ausfall besteht daher derzeit eine Lücke in der Planungskette.
Aufgrund organisatorischer und terminlicher Zwänge im Projekt besteht nun eine besondere Dringlichkeit. Die Unterbrechung muss möglichst kurzgehalten werden, um das Projekt nicht zu gefährden und um Schäden hinsichtlich Kosten u. Termine zu minimieren. Bei einer längeren Planungspause drohen außerdem Behinderungsanzeigen der Fachplaner u. weitere Störungen im Ausschreibungs- u. Ausführungsprozess.
Für die Zusammenstellung der verlangten Unterlagen und Nachweise ist die verkürzten Frist ausreichend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCAK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de