Rahmenvereinbarung Außenwerbung Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2020/12

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutscheweine.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Marketing

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Außenwerbung

Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe-Nr. 2020/12
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durchführung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Außenwerbekampagnen des DWI auf Werbeträgern an verschiedenen Standorten Deutschlands für die Jahre 2021 bis 2024.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Deutschlandweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Dienstleistung des Auftragnehmers bezieht sich auf die gesamte Abwicklung der Kampagnenwerbung für den Auftraggeber:

1. Identifizierung und Auswahl der geeignetsten Out-of-Home-Medien gemäß des Mediennutzungs- und Mobilitätsprofils der Zielgruppen des Deutschen Weininstituts und der jeweiligen Aufgabenstellung für den einzelnen Flight,

2. Mediaeinkauf/Buchung/Abrechnung aller Out-of-Home Flächen für Rechnung der Deutsche Weinwerbe GmbH,

3. Einholen von Angeboten für den Druck/die Produktion der Out-of-Home Flächen,

4. Beauftragung der Angebote in Abstimmung mit dem DWI,

5. Produktion der Werbemittel,

6. Montage und Demontage der Werbemittel,

7. Leistungsauswertung bei den Medien, bei denen eine Leistungsauswertung möglich ist. Hilfsweise können auch Frequenzdaten verwendet werden,

8. Dokumentation der Leistungserbringung mit einer Auswahl von mindestens einem Belegfoto pro gebuchtem Medium und Stadt,

9. Einholung sämtlicher notwendigen amtlichen Genehmigungen,

10. Kontrolle der Leistungserbringung, Instandhaltung und ggfs. Ausbesserung und Erneuerung während des Kampagnenzeitraums.

Mit „Out-of-Home Medien“ sind insbesondere folgende Medien gemeint:

— Verkehrsmedien,

— Plakatmedien,

— Stationsmedien,

— digitale Medien im öffentlichen Raum.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Beispielkampagne 1 Preis-Wirkverhältnis / Gewichtung: 26.66
Kostenkriterium - Name: Beispielkampagne 2 Preis-Wirkverhältnis / Gewichtung: 26.66
Kostenkriterium - Name: Beispielkampagne 3 Preis-Wirkverhältnis / Gewichtung: 26.66
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

VO Nr. 1308/2013

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Vergabe-Nr. 2020/12
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Außenwerbung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/03/2021

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