A400M Training-Rigs

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
A400M Training-Rigs
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Beschaffung eines Verbundes von Schulungsständen (Training-Rig) zur praktischen Ausbildung von Luftfahrzeugtechnikern für den A400M. Die Training-Rigs bilden einzelne Bauteile des A400M für die Ausbildung originalgetreu nach um daran den in Ausbildung befindlichen Personen maximale Praxiserfahrung zu vermitteln.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

34740000 Ausrüstung für Luft- oder Raumfahrzeuge, Bodengeräte für die Flugausbildung, Simulatoren und zugehörige Teile

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
1 Gesamtsystem Training-Rigs
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen der späteren Angebotsaufforderung ist angedacht, dass optionale Leistungen mit angeboten werden sollen. Für den Teilnahmewettbewerb ist dies jedoch ohne Belang.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.12.2021. Abschluss 30.12.2022

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Für den Teilnahmeantrag unbeachtlich.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Für den Teilnahmeantrag unbeachtlich.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:
1. formlose Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen wird, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (mindestens C1-Niveau des europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder vergleichbar),
2. formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt,
3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Auftragnehmers werden ausgeschlossen; es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 9.4.2021
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,
— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens,
— unterschriebene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB“ (Formular BAAINBw B-V 034),
— ggf. die Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter (Formular BAAINBw-B-V 031) inklusive der Angaben zu Ziffer II des Formulars.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Ausnahme des geforderten Umsatzes (vgl. Punkt III. 2.2) sowie der Referenzen (vgl. Punkt III. 2.2) gelten bei Unterauftragnehmern diesselben Anforderungen dieser Bekanntmachung wie an den Bewerber/Bieter.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktuelle, nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
1. Kundenverbindung/Kontoführung,
2. Finanzielle Verhältnisse,
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit,
— die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung,
— der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft /einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen,
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (vgl. § 26 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV),
— formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Anlage 1 zur Bekanntmachung Kurzbeschreibung der Leistung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; gefordert ist ein Mindestumsatz von 4 Mio. EUR (netto), wobei ein jährlicher (es gilt das jeweilige Geschäftsjahr) Umsatz nicht unter 1 Mio. EUR (netto) liegen darf. Es ist der prognostizierte Jahresumsatz, ermittelt nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns, für das aktuelle Geschäftsjahr mit anzugeben, dieser muss ebenfalls mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung des Bewerbers, in 2 Wochen nach Vertragsschluss arbeitsfähig d.h. Beginn der Planung, Konzeption, Beginn der Fertigung, für Leistungen gemäß der Kurzleistungsbeschreibung zu sein,
— Nachweis von mindestens 2 nach Anlage 1 vergleichbaren Referenzprojekte mit folgenden Bereichen:
1. Herstellung von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
2. Anpassen und Wartung von bestehenden von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
3. Installation von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung,
4. Aktiver Betrieb von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
5. Anpassung ggf. Entwicklung, und Nutzung von Augmented Reality (AR) an Nachbildungen von kompletten Bauteilen eines komplexen technischen Großgerätes (bspw. Luftfahrzeug, Kraftfahrzeug, statischen Produktionsmaschinen etc.) oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal.
Eine Referenz muss zur Wertbarkeit mindestens 3 von 5 Bereichen abdecken.
Referenzen, die mindestens 3 Bereiche abdecken sind miteinander gleichrangig vergleichbar unabhängig davon ob gegebenenfalls mehr als 3 Bereiche durch die Referenz abgedeckt werden. Jedoch muss mindestens eine Referenz Punkt 1 erfüllen. Mindestens eine Referenz muss zudem Punkt 5 erfüllen. Punkt 1 und 5 sowie ggf. weitere können auch in einer Referenz erfüllt werden.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
1. Beschreibung des Referenzprojektes,
2. Dauer von Leistungsbeginn bis Leistungsende,
3. Umfang und Nennung der abgedeckten Bereiche und Koordinierungsaufgaben,
4. Nennung eines erreichbaren Ansprechpartners. Die Referenzprojekte müssen so genau wie möglich beschrieben werden, solange keine Geheimhaltungsvorschriften dem entgegenstehen,
5. Erklärung das die benannte Referenz vertragsgemäß abgeschlossen wurde und kein Rechtsstreit über diese Frage anhängig ist.
— Formlose Erklärung über die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 1 lit h VSVgV),
— Will sich der Bewerber bei der Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (vgl. § 27 Abs. 4 VSVgV).

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3 und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsaufforderung aufgefordert werden, bestimmt sich nach:
1. Anzahl der wertungsfähigen Referenzen nach Punkt III.2.3),
2. Im Falle, dass 2 oder mehr Wirtschaftsteilnehmer eine gleiche Anzahl von wertungsfähigen Referenzen aufweisen, bestimmt sich die Reihung nach der Aktualität der vorgelegten wertungsfähigen Referenzen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der letzten Leistungserbringung der Referenz. Sollte sich eine Reihung hinsichtlich der Platzziffer 5 nicht vornehmen lassen so werden alle Fünftplatzierten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/L2AA/LA204/GA650
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
8.4.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Die Versendung der Vergabeunterlagen erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb schriftlich. Lediglich die Teilnahmeanträge werden elektronisch bearbeitet (vgl. § 19 Abs. 1 VSVgV).

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.3.2021

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