A400M Training-Rigs
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
34740000 Ausrüstung für Luft- oder Raumfahrzeuge, Bodengeräte für die Flugausbildung, Simulatoren und zugehörige Teile
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Beschreibung der Optionen: Im Rahmen der späteren Angebotsaufforderung ist angedacht, dass optionale Leistungen mit angeboten werden sollen. Für den Teilnahmewettbewerb ist dies jedoch ohne Belang.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen:
in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. formlose Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen wird, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht (mindestens C1-Niveau des europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder vergleichbar),
2. formlose Eigenerklärung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt,
3. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bewerbers/Auftragnehmers werden ausgeschlossen; es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,— Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer Angaben zur vollständigen Eigentümerstruktur der Gesellschaft/des Unternehmens,
— unterschriebene „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB“ (Formular BAAINBw B-V 034),
— ggf. die Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter (Formular BAAINBw-B-V 031) inklusive der Angaben zu Ziffer II des Formulars.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Ausnahme des geforderten Umsatzes (vgl. Punkt III. 2.2) sowie der Referenzen (vgl. Punkt III. 2.2) gelten bei Unterauftragnehmern diesselben Anforderungen dieser Bekanntmachung wie an den Bewerber/Bieter.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Aktuelle, nicht älter als 6 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, formlose Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese muss folgende Punkte beinhalten:1. Kundenverbindung/Kontoführung,
2. Finanzielle Verhältnisse,
3. Kreditbeurteilung/Zahlungsfähigkeit,
— die Bankerklärung ist im Original in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen bedarf es einer beglaubigten Übersetzung,
— der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft /einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen,
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (vgl. § 26 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV),
— formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes/Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Anlage 1 zur Bekanntmachung Kurzbeschreibung der Leistung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; gefordert ist ein Mindestumsatz von 4 Mio. EUR (netto), wobei ein jährlicher (es gilt das jeweilige Geschäftsjahr) Umsatz nicht unter 1 Mio. EUR (netto) liegen darf. Es ist der prognostizierte Jahresumsatz, ermittelt nach den Regeln eines ordentlichen Kaufmanns, für das aktuelle Geschäftsjahr mit anzugeben, dieser muss ebenfalls mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:— Eigenerklärung des Bewerbers, in 2 Wochen nach Vertragsschluss arbeitsfähig d.h. Beginn der Planung, Konzeption, Beginn der Fertigung, für Leistungen gemäß der Kurzleistungsbeschreibung zu sein,
— Nachweis von mindestens 2 nach Anlage 1 vergleichbaren Referenzprojekte mit folgenden Bereichen:
1. Herstellung von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
2. Anpassen und Wartung von bestehenden von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
3. Installation von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung,
4. Aktiver Betrieb von Nachbildungen von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal,
5. Anpassung ggf. Entwicklung, und Nutzung von Augmented Reality (AR) an Nachbildungen von kompletten Bauteilen eines komplexen technischen Großgerätes (bspw. Luftfahrzeug, Kraftfahrzeug, statischen Produktionsmaschinen etc.) oder Teilen davon zur Ausbildung für technisches Personal.
Eine Referenz muss zur Wertbarkeit mindestens 3 von 5 Bereichen abdecken.
Referenzen, die mindestens 3 Bereiche abdecken sind miteinander gleichrangig vergleichbar unabhängig davon ob gegebenenfalls mehr als 3 Bereiche durch die Referenz abgedeckt werden. Jedoch muss mindestens eine Referenz Punkt 1 erfüllen. Mindestens eine Referenz muss zudem Punkt 5 erfüllen. Punkt 1 und 5 sowie ggf. weitere können auch in einer Referenz erfüllt werden.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
1. Beschreibung des Referenzprojektes,
2. Dauer von Leistungsbeginn bis Leistungsende,
3. Umfang und Nennung der abgedeckten Bereiche und Koordinierungsaufgaben,
4. Nennung eines erreichbaren Ansprechpartners. Die Referenzprojekte müssen so genau wie möglich beschrieben werden, solange keine Geheimhaltungsvorschriften dem entgegenstehen,
5. Erklärung das die benannte Referenz vertragsgemäß abgeschlossen wurde und kein Rechtsstreit über diese Frage anhängig ist.
— Formlose Erklärung über die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 1 lit h VSVgV),
— Will sich der Bewerber bei der Bewerbung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen (wollen), so hat er nachzuweisen, dass diese ihm die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden (vgl. § 27 Abs. 4 VSVgV).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsaufforderung aufgefordert werden, bestimmt sich nach:
1. Anzahl der wertungsfähigen Referenzen nach Punkt III.2.3),
2. Im Falle, dass 2 oder mehr Wirtschaftsteilnehmer eine gleiche Anzahl von wertungsfähigen Referenzen aufweisen, bestimmt sich die Reihung nach der Aktualität der vorgelegten wertungsfähigen Referenzen. Maßgebend ist der Zeitpunkt der letzten Leistungserbringung der Referenz. Sollte sich eine Reihung hinsichtlich der Platzziffer 5 nicht vornehmen lassen so werden alle Fünftplatzierten zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Die Versendung der Vergabeunterlagen erfolgt im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb schriftlich. Lediglich die Teilnahmeanträge werden elektronisch bearbeitet (vgl. § 19 Abs. 1 VSVgV).
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit