Pfrimmtal Realschule Plus; Metallbau Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2021-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfrimmtal Realschule Plus; Metallbau
Metallbauarbeiten.
Worms
Umfang der Bauarbeiten bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt um die Metallbauarbeiten Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau der Pfrimmtal Realschule plus und eines separaten Technikgebäudes.
Neubau Realschule
Stahlbühne Lüftungsanlage
Die Stahlbühne besteht im wesentlichen aus einer Lastverteilplattform einem umlaufenden Steg aus Gitterrostmatten, aus Stützfüßen und aus einem abnehmbaren Geländer. Länge ca. 13 m, Breite 6m.
Unterkonstruktionen für Lüftungsgeräte
3 Unterkonstruktionen für die Aufnahme von Lüftungsgeräte. Die Unterkonstruktionen bestehen im wesentlichen aus einem Rahmen aus Profilstahl und aus Stützfüßen.
Technikschacht Ebenen
Es sind drei Schachtebenen zu errichten. Schachtebenen aus einer Rahmenkonstruktion aus Profilstahl. Schachtböden werden aus Tränenblech/Gitterrost ausgebildet.
Campus
Gitterrostebenen
Es sind Gitterrostebenen überhalb der tiefergelegten Bodenplatte in 4 Räumen zu errichten. Die Gitterrostebenen aus einer Rahmenkonstruktion aus Profilstahl und einer Gitterrostplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 — Ausschreibungsstelle
Marktplatz 2
67547 Worms
DEUTSCHLAND
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]