Freigestellter Schülerverkehr – Schubertschule, August-Becker-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 212, Ac - 11/2021-540
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.eu/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr – Schubertschule, August-Becker-Schule
Freigestellter Schülerverkehr August-Becker-Schule, Schubertschule in Neustadt an der Weinstraße.
Schubertschule
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich 24 Schüler*innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortschaften Neustadt, Esthal, Elmstein, Lambrecht, Frankeneck und Maikammer, alle inclusive der einzelnen Ortsteile zur Schubertschule in der Wiesenstr. 17, 67433 Neustadt und zurück zu befördern, vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Von Seiten der Auftraggeberin besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des rheinland-pfälzischen Schuljahres 2026/2027 bzw. 2027/2028.
Die Auswahl der zur Beförderung einzusetzenden Fahrzeuge obliegt dem Auftragnehmer. Er hat die Vorgaben der Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten und der Auftraggeberin mitzuteilen, welcher Kategorie der Anlage die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen.
Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schüler*innen von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden können. Von diesen zu befördernden Schüler*innen hat für alle während der gesamten Fahrt ein Sitzplatz zur Verfügung zu stehen.
August-Becker-Schule
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich 19 Schüler*innen im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortschaften Neustadt, Haßloch und Altdorf, alle inclusive der einzelnen Ortsteile, zur August-Becker-Schule in der Pestalozzistr. 4, 67435 Neustadt und zurück zu befördern vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“.
Von Seiten der Auftraggeberin besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des rheinland-pfälzischen Schuljahres 2026/2027 bzw. 2027/2028.
Die Auswahl der zur Beförderung einzusetzenden Fahrzeuge obliegt dem Auftragnehmer. Er hat die Vorgabender Anlage zum Verkehrsvertrag „Fahrzeugkategorien“ einzuhalten und der Auftraggeberin mitzuteilen, welcher Kategorie der Anlage die eingesetzten Fahrzeuge entsprechen.
Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer, dass die Anzahl der in der Anlage zum Verkehrsvertrag „Schülerbeförderungsliste“ in der Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit zu befördernden Schüler*innen von den eingesetzten Fahrzeugen befördert werden können. Von diesen zu befördernden Schüler*innen hat für alle während der gesamten Fahrt ein Sitzplatz zur Verfügung zu stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar, vgl. § 44 Abs. 1 VgV).
[Dieser Nachweis kann als Kopie erfolgen. Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen].
Die in diesem Abschnitt lll.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für Sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
— Bietererklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: unterzeichnete Erklärung des Bewerbers hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes im Original oder als beglaubigte Kopie.
[Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 30.12.2020.],
— Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit im Original oder als beglaubigte Kopie [Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 30.12.2020],
— Nachweis, dass für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR für Personen- und/oder Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden besteht,
— Der Auftragnehmer bzw. dessen Mitglieder sind verpflichtet, für die Dauer der Betriebslaufzeit für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit „unbegrenzter Deckung“, respektive mit der höchstmöglichen Kfz-Haftpflichtversicherungssumme abzuschließen die in diesem Abschnitt lll.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für Sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Ausgeführte Verkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind – soweit möglich: im Freigestellten Schülerverkehr –, seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2019, 2020, 2021) genannten Termin zur Angebotsabgabe (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der beauftragenden Stellen, Rechnungswert).
(Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden):
Die in diesem Abschnitt lll.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für Sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Erklärungen nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8.3.2016 (GVBl. S. 178),
2. Erklärung nach Ziffer 3.3 (Scientology) der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über das Öffentliche Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz vom 24. April 2014 (Justizblatt 6/2014).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB – Zitat:
„Verfahren vor der Vergabekammer – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB),
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/