Planungswettbewerb_Neubau Grundschule Pestalozzi Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-65-1628-EV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb_Neubau Grundschule Pestalozzi
Die Stadt Koblenz beabsichtigt den Ersatzneubau einer 2,5 zügigen Grundschule. Der Neubau wird für die Schule ca. 1 068 m2 NF betragen und für den Ganztagesbereich mit Küche weitere ca. 231 m2. Außerdem soll eine Einfeldhalle errichtet werden.
Besonderen Wert wird auf die Neugestaltung der Freiflächen und Pausenhöfe gelegt, die auf die Bedürfnisse einer Grundschule eingehen.
Angestrebt wird eine überzeugende städtebauliche, architektonische und funktionale Entwurfslösung, die auf die Besonderheiten der Schulanlage Bezug nimmt und die wirtschaftlichen Aspekte hinsichtlich ökologischer und energetischer Kriterien berücksichtigt.
Das Gesamtbudget beträgt 7,9 Mio. EUR netto ohne Baunebenkosten.
An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt.
Voraussichtliche Verfahrenstermine:
— Ende der Bewerbungsfrist: Do 25.3.2021,
— Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: Do 8.4.2021,
— Schriftliche Rückfragen bis Do 22.4.2021,
— Kolloquium: Do 29.4.2021,
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Do 17.6.2021,
— Abgabe Modell: Do 24.6.2021,
— Preisgerichtssitzung: Fr 16.7.2021.
Anschließend Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten und Verhandlungsgespräche mit den Preisträgern.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb durchgeführt.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS herausgegebenen Fassung (Stand: 31.1.2013), eingeführt in Rheinland-Pfalz durch Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an.
Die Teilnahmeanträge müssen mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zum genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein. Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen.
Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe.
Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Planungswettbewerb aus.
Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 Kostengruppe 300 + 400 + 500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Die Stadt Koblenz behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Kolloquium.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021.
Unter Berücksichtigung der in der RPW 2013 § 8 genannten Konsequenzen aus dem Wettbewerb beabsichtigt der Auslober, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem der Preisträger weitere Planungsleistungen nach § 34 und § 35 HOAI für Architekten und Landschaftsarchitekten, mindestens die Leistungsphasen 2-5 zu übertragen.
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung, auch in zeitlicher Hinsicht, der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen mit den Preisträgern an einen der Preisträger.
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben ist der Bewerberbogen zu verwenden. Maßgeblich für das Verfahren bleibt jedoch ausschließlich der Text der EU-Bekanntmachung.
Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen und werden nicht zurückgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Werden die nachfolgend aufgeführten Nachweise N.1 bis N.5 nicht o. nicht vollständig vorgelegt, wird die Vergabestelle von §56 Abs 2 VgV Gebrauch machen u. diese zeitnah nachfordern.
N.1. Angaben zu Name, Rechtsform, Anschrift u. Kontaktdaten des Bewerbers. N.2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung: N.2.1 bei Personengesellschaften durch Nachweis der Vertretungsmacht. Bei einer GbR u. Partnerschaftsgesellschaft muss der unterzeichnende von den weiteren Mitgliedern der Gesellschaft legitimiert sein; N.2.2 bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs aus dem die Zeichnungsberechtigung klar hervorgeht; N.2.3 bei Arbeits-/Bietergemeinschaft (BG) ist ein bevollmächtigter Vertreter der BG zu benennen, der die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber (AG) rechtsverbindlich vertritt. Hierfür ist die Vorlage einer Vollmachtserklärung für den verantwortlichen Vertreter, die von allen Mitgliedern der BG unterzeichnet ist, erforderlich. Die Erfordernisse der Nachweise nach N.2.1 bzw. N.2.2 für die Einzelbüros der BG bleibt hiervon unberührt. N.3. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt. Der Nachweis ist für den für die Leistung verantwortlichen Vertreter des sich bewerbenden Büros o. der juristischen Person vorzulegen.
Bei BG ist der Nachweis für jedes Mitglied der Gemeinschaft zu führen. N.4. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB vorliegen.
N.5. Wird von §36 VgV Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer die Nachweise nach N.1 bis N.5 vorzulegen sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
Bei BG müssen die unter N.1 bis N.5 genannten Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden. Die Eignungskriterien, die nachfolgend aufgeführt sind, werden nach dem angegebenen Punktesystem bewertet. Bei gleicher Punktzahl erfolgt die Auswahl unter den gleichrangigen Bewerbern durch Losziehung.
— Der AG fordert 2 Referenzen. Der Bewerber muss die Zuordnung der vorgelegten Referenzen als Referenz 1 o. Referenz 2 eindeutig benennen.
Referenzprojekt 1 Quantitative Beurteilung.: Darstellung eines ausgewählten Projektes mit vergleichbarer Nutzung u. Volumen, das von dem Bewerber geplant wurde u. dessen Ausführung er überwacht hat. Es müssen die Leistungsphasen (LP) 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt worden sein: Übergabe/Inbetriebnahme nach dem 1.1.2011. Als vergleichbare Nutzung werden gewertet: Vergleiche Leistungsbild §5 HOAI, Honorarzone III, Anlage 10.2 Objektliste Gebäude sonstiger Nutzungen erhalten keine Punkte. Es muss sich um einen Neubau handeln. Projekte, bei denen nur Arbeiten im Bestand ausgeführt wurden, erhalten keine Punkte. Ein Volumen von mind. 3 Mio. Euro brutto in KG 300 + 400 wird als vergleichbar gewertet. Im Bewerberbogen sind folgende Angaben zum Objekt zu machen: Projektbezeichnung, Projektadresse, Bauzeit von bis (Monat/Jahr), Übergabe/Inbetriebnahme (Datum), Baukosten KG 300 + 400 brutto, BGF, NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung des Projektes. Das Projekt ist auf einem Referenzblatt DIN A 3 mit min. folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen u. innen. Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Wichtung: 30 %. Es können max. 3 Punkte erreicht werden:
— Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR – 3 Punkte,
— Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR – 2 Punkte,
— Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR – 1 Punkt.
Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen bewertet wie folgt: Teilleistung LP 2 (10 %), Teilleistung LP 3 (10 %), Teilleistung LP 4 (5 %), Teilleistung LP 5 (25 %), Teilleistung LP 6+7 (15 %) Teilleistung LP 8 (35 %)
Referenzprojekt 2. Quantitative Beurteilung: Darstellung eines ausgewählten Projektes, das von dem Bewerber geplant wurde u. dessen Ausführung er überwacht hat. Es müssen die LP 2-8 zum Erreichen der vollen Punktzahl erbracht worden sein. Planung für Neubau o. Erweiterungsbau eines Gebäudes mit beliebiger Nutzung u. einem Volumen von mind. 1 Mio. Euro brutto in KG 300 + 400. Das Gebäude muss die Thematik Klimagerechtes Planen u. Bauen durch die Darstellung auf dem A3-Blatt repräsentieren. Das Objekt muss innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt worden sein (nach dem 1.1.2011). Es muss sich um einen Neubau handeln. Projekte, bei denen nur Arbeiten im Bestand ausgeführt wurden, erhalten keine Punkte. Im Bewerberbogen sind folgende Angaben zum Objekt zu machen. Projektbezeichnung, Projektadresse, Bauzeit von bis (Monat/Jahr), Übergabe/Inbetriebnahme (Datum), Baukosten KG 300 + 400 brutto, davon Kostenanteil Neubau BGF, NF, erbrachte Leistungsphasen, Kurzbeschreibung des Projektes. Das Projekt ist auf einem Referenzblatt DIN A 3 mit mindestens folgenden Angaben darzustellen: Grundriss EG mit Maßstabsangabe, Grundriss, Ansichtszeichnung Fotos des fertiggestellten Gebäudes von außen mit Darstellung der Einbindung in die Umgebung, kurze Textdarstellung des Entwurfskonzeptes. Eigenangaben zu klimagerechtem Bauen unter Berücksichtigung von mindestens einer der folgenden Technologie Geothermie, Solarthermie, Passivhausstandard (oder KfW 55), Photovoltaik, Wärmetauscher Unvollständige Angaben führen zu Punktabzügen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Wichtung: 30 %. Es können max. 3 Punkte erreicht werden: Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte; Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte; Bauwerkskosten (brutto) >/= [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkte. Wurden nicht alle Leistungsphasen erbracht, so werden die erbrachten Leistungen bewertet wie folgt: Teilleistung LP 2 (10 %), Teilleistung LP 3 (10 %), Teilleistung LP 4 (5 %), Teilleistung LP 5 (25 %), Teilleistung LP 6+7 (15 %) Teilleistung LP 8 (35 %).
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Nachweis zur Eignung:
— Der Bewerber hat eine Erklärung über seinen Umsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (2018/2019/2020) abzugeben. Bei BG sind diese Angaben getrennt zu machen u. werden für die Bewertung addiert. Ein durchschnittlicher Gesamtumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreicht die volle Punktzahl. Wichtung: 20 %. max. 3 Punkte:
Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= [Betrag gelöscht] EUR netto 3 Punkte
Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= [Betrag gelöscht] EUR netto 2 Punkte
Durchschnittlicher Honorarumsatz >/= [Betrag gelöscht] EUR netto 1 Punkt
— Kurzdarstellung der Bürostruktur mit Angabe der aktuellen Zahl u. Qualifikation (Angabe des Berufsabschlusses) von festangestellten Mitarbeitern, Angabe mit namentlicher Zuordnung. Diese Angaben sind von BG getrennt aufzuführen. Eine Bürostruktur mit mindestens 2 Führungskräften (Inhaber o. Partner o. Projektleiter), die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllen u. einem technischen Mitarbeiter (Vollzeit) o. eine Arbeitsgemeinschaft mit mindestens je einer Führungskraft, die die Voraussetzungen zur Teilnahmeberechtigung erfüllt, u. einem technischen Mitarbeiter (Vollzeit) insgesamt erreicht die volle Punktzahl. Bei einem Büro mit mehreren Niederlassungen sind die Angaben für die Niederlassung zu machen, die die Leistung erbringt. Wichtung: 20 %. max. 3 Punkte erreicht werden: Für eine Struktur mit 2 Führungskräften wie beschrieben ohne Mitarbeiter o. mit einer Führungskraft wie beschrieben u. einem technischen Mitarbeiter werden 2 Punkte erteilt, eine Struktur mit nur einer Führungskraft erhält 1 Punkt,
— Bestätigung einer durchlaufenden Architektenhaftpflichtversicherung ist vorzulegen, Haftungssumme i. H. v. min. für Sachschäden 3 Mio EUR u. für Personenschäden 3 Mio EUR o. Bestätigung des Versicherers zur Erhöhung d. besteh. Versicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zuschlagskriterien: Nach Abschluss des Wettbewerbs werden mit den 5 Preisträgern Verhandlungsgespräche geführt.
Dabei gelten die folgenden Zuschlagskriterien:
1. Ergebnis der Jurysitzung des Wettbewerbs:
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden, der 1. Platz wird mit 3 Punkten bewertet, der 2. Platz mit 2,5 Punkten, der 3. Platz mit 2 Punkten, der 4. Platz mit 1,5 Punkten und der 5. Platz mit 1 Punkt.
Gewichtung 40 %:
2. Organisatorische Projektumsetzung:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung des vorgelegten Entwurfs anhand der büroorganisatorischen Abläufe in der Planungs- u. Ausführungsphase. Es werden vollständige Angaben zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an Planung u. Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten erwartet. Die besonderen Abläufe bei Projekten für öffentliche Auftraggeber sind darzustellen, sowie Maßnahmen zur Optimierung der Planungs- u. Bauabläufe.
Es können max. 3 Punkte erreicht werden.
Bei fehlenden o. unvollständigen Angaben wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
Gewichtung 20 %.
3. Terminplanung u. Terminkontrolle:
Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung in Bezug auf Terminplanung u. Terminkontrolle. Die Beurteilung erfolgt anhand der Darstellung des Bewerbers über die Terminkontrolle eines abgewickelten vergleichbaren Projektes in der Planungs- und Ausführungsphase mit Bezug auf das konkrete Projekt.
Steuerungsinstrumente u. Methoden zur Sicherstellung von Terminen sind vorzustellen.
Es können max. 3 Punkte erreicht werden.
Bei fehlenden o. unvollständigen Angaben wird die max. Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
Gewichtung 15 %
4. Kostenkontrolle:
Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines vergleichb. abgewickelten Projekts in der Planungs- u. Ausführungsphase. Zur Erreichung der max. Punktzahl sind Steuerungsinstrumente u. Methoden zur Sicherstellung von Kosten darzustellen.
Es können max. 3 Punkte erreicht werden.
Bei fehlenden o. unvollständigen Angaben wird die max. Punktzahl in 0,5 Punkte-Schritten abgestuft.
Gewichtung 15 %.
5. Honorar:
Für Bieter o. BG, für die im Falle der Auftragserteilung gemäß § 1 HOAI deren gesetzliches Preisrecht zwingend anzuwenden ist, geht der AG von einer Einordnung für die Planungsmaßnahme in die Honorarzone III aus. Für diese Bieter o. BG wird ein Angebot zum Basissatz u. ein Ansatz von 5 % des Nettohonorars als pauschalierte Nebenkosten für wirtschaftlich angesehen.
Es können max. 3 Punkte erreicht werden.
Gewichtung 10 %.
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise:
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen sind mit einer Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Stadt Koblenz in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Fachpreis- und Sachpreisricher sowie deren Stellvertreter werden bis zum 8.4.2021 benannt
Der Auslober behält sich vor, darüberhinausgehend Sachverständige hinzuzuziehen. Die Vorprüfung erfolgt durch die Stadt Koblenz unter Mitwirkung der Architektenkammer und ggf. durch sachverständige Berater.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrag erklärt der Bieter/Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYHPJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der der zuständigen Stelle für Rechtsbehelf/Nachprüfungsverfahren gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. §134 GWB informiert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland