Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Erweiterung Kindertagesstätte Pellingen“
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pellingen
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54331
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pellingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Erweiterung Kindertagesstätte Pellingen“
Die Ortsgemeinde Pellingen plant den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte „Antoniuszwerge“ um 3 weitere Gruppen, sowie neue Nebenräume und Nebenanlagen. Da mit dem Erweiterungsbau Teile der bisherigen Außenanlagen entfallen sollen diese auch neu geplant werden. Das zu überplanende Grundstück befindet sich im Besitz der Ortsgemeinde und liegt in Nachbarschaft zur Grundschule in der Ortsmitte von Pellingen. Das Gesamtbudget für Umbau, Sanierung und Neubau beträgt 2,55 Mio. Euro brutto für die KG 300+400 sowie 0,49 Mio. Euro brutto für die KG 500. Das Raumprogramm für die neue KiTa umfasst ca. 933 qm Nutzfläche.
54331 Pellingen
Das Verfahren wird als einstufiger, nichtoffener hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS herausgegebenen Fassung (Stand: 31.1.2013), eingeführt in Rheinland-Pfalz durch Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 22. Mai 2013, zugrunde.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung an. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Ausschuss Vergabe und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2/02/21 registriert. Der Wettbewerb wurde durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 22.2.2021 bekannt gemacht. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird ggf. ein VgV-Verhandlungsverfahren zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem nichtoffenen Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt. Die Teilnahmeanträge müssen rechtsverbindlich unterschrieben bzw. elektronisch in Textform (§ 126b BGB) mit den Angaben und Erklärungen unter ausschließlicher Verwendung des zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsbogens bis zum unter IV.2.2) genannten Schlusstermin bei der Vergabeplattform eingegangen sein.
Die postalische Abgabe von Teilnahmeanträgen in Papierform ist nicht zugelassen. Der Bewerbungsbogen steht an der unter I.3) angegebenen Stelle uneingeschränkt zur Verfügung.
Im Bewerberbogen dokumentieren die Bewerber ihre Eignung im Hinblick auf die Wettbewerbsaufgabe. Der Auslober wählt anhand der Bewerbungsunterlagen geeignete Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb aus. Zulassungskriterien (Mindestanforderungen):
— fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung — Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß §46 (2) VgV (im Bewerberbogen) — Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123+124 GWB vorliegen, bzw. Darlegung geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB (im Bewerberbogen) — Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation - ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft -durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung — Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen od. Kreditversicherer mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden u. mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Summen müssen jeweils 2-mal jährlich zur Verfügung stehen. Alternativ Nachweis einer schriftl. Erklärung der Berufshaftpflichtversicherung ohne Vorbehalte u. nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen, vorgelegt werden. Sofern der Versicherungsschutz nicht von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln nachgewiesen wird muss er für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit der Angabe des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft in digitaler Textform im Bewerberbogen gem. § 126b BGB — Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Mitarbeiter des Bewerbers. Eine Mindestzahl von 3 wird gefordert.
[weiter unter II.2.9].
Der Auftrag kann gemäß dem Planungs- und Baufortschritt verlängert werden.
— Referenzprojekte (Angabe im Bewerberbogen): Nachweis von 2 realisierten Referenzprojekten mit folgenden Mindestanforderungen (Erbringung auch als Projektleiter in einem anderen Büro möglich. In diesem Fall muss eine Bestätigung des Urhebers beigefügt werden. Jedes Referenzprojekt darf nur von EINEM Bewerber eingereicht werden. Sollte ein Projekt mehrfach eingereicht werden so wird es nur als Referenz des ursprünglichen Urhebers anerkannt; Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme nach 31.12.2011;):
//Referenz A: Leistungen Objektplanung gemäß §§33-35 HOAI, Leistungsphasen 2-5 vollständig durch den Bewerber erbracht; Einordnung in Honorarzone III oder höher; Herstellungskosten mindestens 1,5 Mio EUR KG 300+400 netto.
//Referenz B: Leistungen Freianlagenplanung gemäß §§37-39 HOAI, Leistungsphasen 2-3, 5 vollständig durch den Bewerber erbracht; Einordnung in Honorarzone III oder höher; Herstellungskosten mindestens 0,2 Mio EUR KG 500 netto.
Zusätzlich ist zu jedem Referenzobjekt ein Referenzblatt in elektronischer Form (DIN A3 Querformat, 1 Seite) einzureichen. Auf dem Referenzblatt ist mind. ein Foto des fertiggestellten Projektes zum Nachweis der Realisierung sowie ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber. Entsprechend §56 (2) VgV / § 57 (1) VgV werden Bewerbungen, die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, von der Wertung ausgeschlossen.
Erfüllen mehr als 25 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Los getroffen. Danach wird eine geeignete Zahl an möglichen Nachrückern gelost.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.
Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge:
— städtebauliche Leitidee und konzeptionelle Umsetzung,
— Architektonische Qualität,
— Freiraumplanerische Qualität,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit,
— Bauabschnitte / Funktionalität.
Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2021 und werden stufenweise beauftragt:
1. Gebäudeplanung §34 HOAI, mindestens Lph. 1-5,optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone III aus.
2. Freianlagenplanung §39 HOAI, mindestens Lph. 1-5, optional 6-9. Der Auslober geht von Honorarzone IV aus.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an den 1.Preisträger zu vergeben.
Ansonsten wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt.
Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin. Mindestens ein Fachpreisrichter wird zur Beratung hinzugezogen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
2. Weiterentwicklung Entwurf 15 %,
3. Projektmanagement 15 %,
4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 15 %,
5. Honorarangebot 5 %.
Die detaillierten Unterkriterien werden mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch versandt. Im Rahmen der Angebotsphase wird eine Kostenschätzung gem. DIN 276 KGR 300+400+500 anhand von Massen des Entwurfs und entsprechenden Kostenkennwerten gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt.
Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.
Siehe III.1.1) / Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund technischer Limitierungen der Vergabeplattform wurde das Formular einer Auftragsbekanntmachung verwendet. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit vorgelagerten, nichtoffenen Planungswettbewerb gem. RPW durchgeführt.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach §7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Ba-sis HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise.
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR,
[Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen Für Anerkennungen ist eine Summe von [Betrag gelöscht] EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja.
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Sachpreisrichter:
Wolfgang Willems, Bürgermeister Ortsgemeinde Pellingen Jan Sokolowski, 1. Beigeordneter Ortsgemeinde Pellingen Julia Michels, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen Winfried Müller, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen.
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Marcel Dawen, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen Horst Hoffmann, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen Alexandra Apel-Kuchenbrandt, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen Dirk Reinert, Ratsmitglied Ortsgemeinde Pellingen.
Fachpreisrichter:
Prof. Gerhard Bosch, Architekt, Stuttgart Gesche Gerber, Architektin, Dortmund Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt / Kaiserslautern Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum Manfred Müller, Architekt, Trier.
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln (ständig anwesend) Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen (ständig anwesend) Andreas Leckert, Architekt, Frankfurt am Main (nicht ständig anwesend).
Sachverständige (ohne Stimmrecht): N.N.
Der Auslober behält sich vor, weitere Sachverständige hinzuzuziehen. Die Vorprüfung erfolgt durch Hille Tesch Architekten + Stadtplaner in Zusammenarbeit der Ortsgemeinde Pellingen sowie ggf. durch sachverständige Berater des Preisgerichts.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen zur Nachprüfung gemäß GWB: GWB §160 (3): Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland