Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulmen
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56766
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buechel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.buechel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021, zusammen mit der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021, sowie der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI – aufgeteilt in Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3), Lufttechnische Anlagen (Los 4) sowie Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Objektplanung Gebäude
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung (Los 1) gemäß §§ 33 ff. HOAI (2021) für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Im Bereich der Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 bereits ehrenamtlich durch Mitglieder der Gemeinde und des Bauausschusses ausgeführt. Die bisherigen ehrenamtlichen Planer sind nach Maßgabe des Vertragsentwurfs von der Haftung freizustellen, ihre bisher erbrachten Planungsleistungen sind und bleiben weiterhin geistiges Eigentum des Architekten, der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“. Für die Auftragsausführung werden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt und dürfen durch den Auftragnehmer uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn sie weiterhin im geistigen Eigentum der „Architekten Schmitz Architekten Frankfurt GmbH“ verbleiben.
Demnach wird im Leistungsbild Objektplanung zunächst nur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Vergabe der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz gewährt werden. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 35 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 35 Abs. 1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Tragwerksplanung
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Tragwerksplanung (Los 2) im Sinne der §§ 49 ff. HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung (Los 2).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen (5 und 6 im Rahmen der Tragwerksplanung). Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 49 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (Los 3).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Technische Ausrüstung - Lufttechnische Anlagen
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (Los 4).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Technische Ausrüstung - Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Büchel
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes der Technischen Ausrüstung betreffend die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5) gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der Kindertagesstätte, Grundschule und Jugendtreff, Schulstraße 2, 56823 Büchel.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung bezogen auf die Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Los 5).
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Verbleiben.
Es werden zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Leistungsphasen ist abhängig von der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Gewährung der Fördermittel durch das Land RLP gilt als Auftragsvergabe für die übrigen Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in Teillosen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 und Los 5) vergeben.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmerkreis auf 3 bis 5 Bewerber einzugrenzen. Entscheidend ist die höchste Anzahl der unter Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 des Anlagenverzeichnisses zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte. Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppen Starkstromanlagen und Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Optional werden Eigenstromversorgungsanlagen, PV-Anlagen (Kostengruppe 442) beauftragt. Diese könnte ggf. in eine andere Honorarzone einzuordnen sein.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt;
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmerin Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich festbeauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbstständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen;
2. Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3. Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen des hier betroffenen Leistungsbildes der Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung, jeweilis betreffend die ausgeschriebenen Anlagengruppen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsgebers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (Objektplanung), [Betrag gelöscht] EUR (Tragwerksplanung), [Betrag gelöscht] EUR (TGA – Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Los 3), 90 000 (TGA – Lufttechnische Anlagen, Los 4), 110 000 (TGA – Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Los 5) netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen des jeweils betroffenen Leistungsbildes. Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann dieser Wert unterschritten werden. Die Eignung beurteilt sich sodann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau oder die Erweiterung von Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten gemäß Anlage 7. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu1) Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Inhalt des Referenzprojektes ist der Neubau oder Erweiterung von Bildungseinrichtungen oder von Kindertagesstätten. Da die Baukonstruktion in der Holzbauweise errichtet wird, muss bei beiden Referenzen Erfahrung mit der Holzbauweise nachgewiesen werden,
— Die Leistungen umfassten jeweils die ausgeschriebenen Leistungsphasen in den einzelnen Leistungsbildern und bei der TGA nach Anlagengruppen (Los 1, Los 2, Los 3, Los 4, Los 5) nach HOAI (2021),
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
— Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann die Eignung bezüglich der Fachkunde stattdessen durch Nachweis einer entsprechender Qualifikationen bezüglich der Fachkunde erbracht werden.
Zu 2) Los 1 (Objektplanung): Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Architekt dem Unternehmen angehören, die jeweils mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
Los 2 (Tragwerksplanung): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Ingenieur und 2 Fachkräfte dem Unternehmen angehören, die jeweils über 10 Jahre Berufserfahrung verfügen.
Los 3, Los 4 und Los 5 (TGA): Es müssen über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 1 Ingenieur oder Techniker und eine Fachkraft dem Unternehmen angehören, der mindestens 5 Jahre Berufserfahrung aufweisen kann.
Bei Büros, die erst innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre gegründet wurden, kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Die Eignung beurteilt sich dann nach der Gesamtschau aller sonst zu bewertenden Kriterien.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Beschäftigten nachzuweisen.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten- bzw. Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur bzw. Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleitungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen. Der Bewerber muss nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur)über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragenwerden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (Anlage 3) vorzulegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
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Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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