Errichtung eines Hybrid-OPs in Mainz Referenznummer der Bekanntmachung: 2019.436 (II) Generalplanung - Verhandlungsverfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unimedizin-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines Hybrid-OPs in Mainz
Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz plant die Errichtung eines Hybrid-OPs in den Räumen der derzeit noch bestehenden Cafeteria im Erdgeschoss des Gebäudes 605 auf dem Campus des Universitätsklinikums Mainz.
Dieses Projekt ist Teil der strategischen und baulichen Abbildung eines Herz- und Gefäßzentrums, dessen Entwicklung auch den Neubau eines weiteren Gebäudes beinhaltet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Generalplanerleistungen (Objektplanung, Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung).
Die Kosten der Maßnahme KG 200 bis 600 betragen 4,4 Mio. EUR. Darin enthalten sind die Kosten für die medizinischen Großgeräte in Höhe von 1,75 Mio. EUR netto. Aus diesem Grund ist ein Schwerpunkt der Planungsaufgabe die medizintechnische Planung der TGA.
Die vorliegende Ausschreibung der Generalplanerleistungen erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV. Dieses Verfahren ist vorliegend gemäß § 14 VgV ausnahmsweise zulässig. Es entfällt hier der sonst übliche öffentliche Teilnahmewettbewerb, das Verfahren wird nur mit vorher ausgewählten Büros (vorliegend insgesamt 3 Büros) geführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf Grund der Erstangebote und der Angaben zum Projektteam zu erteilen; es besteht aber für den Auftraggeber aber auch die Option, dass Verhandlungen geführt werden. Eine Präsentation ist nicht vorgesehen.
Universitätsklinikum Mainz
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
Generalplanung für die Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (D) der Objektplanung und der Technischen Ausrüstung sowie die Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI (D) der Tragwerkplanung.
Zu beachten ist, dass die Ausführung durch einen Generalunternehmer erfolgen soll.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Die Kommunikation zu dieser Ausschreibung ist ausschließlich über diese Vergabeplattform zulässig.
3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, — sofern gesetzlich zulässig — fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
5. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDDV1S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.