Pfrimmtal Realschule Plus Technischer Tiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 92-2020-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.worms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfrimmtal Realschule Plus Technischer Tiefbau
Tiefbauarbeiten.
Neubau Realschule:
Errichtung Medienversorgung:
1. Mulden-Rigole 318 m2;
2. Anschluss an Kanalsystem 115 m;
3. Kabelzug 430 m;
4. Verlegearbeiten Wasserleitungen 300 m.
Liegenschaft
Rückbau Medienversorgung: Nahwärmenetz, Be- und Entwässerung
Errichtung Medienversorgung:
1. Nahwärmenetz 780 m;
2. Bewässerungsnetz 1 500 m;
3. Entwässerungsnetz 570 m;
4. Kabelzug 6 400 m.
Errichtung Bauwerk Luftansaugung Sporthalle 160 m3*
Errichtung Luft-Erdwärmetauscher 383 m3*
*Angaben beziehen sich auf die notwendigen Grabarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pfrimmtal Realschule Plus technischer Tiefbau
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.