Akten- und Datenträgervernichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-EU-ABIMO
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Akten- und Datenträgervernichtung
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers bzw. mehrerer Auftragnehmer, die in den nächsten 4 Jahren die Entsorgung der anfallenden Papiere und Datenträger innerhalb der BGHM Standorte übernehmen. Die erforderlichen Diensttleistungen werden in 4 Gebietslosen ausgeschrieben. Je Los soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis zu 4 Jahren, 2 Jahre mit optionaler zweimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, geschlossen werden:
— Los 1 Nord,
— Los 2 Mitte,
— Los 3 Mitte-Süd,
— Los 4 Süd.
Als Vertragsbeginn ist der 1.5.2021 vorgesehen.
Das nachstehend angegebene Mengengerüst resultiert aus Erfahrungswerten der vorangegangenen Jahre. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es zu Minderbedarf aufgrund Corona bedingter oder organisatorisch bedingter Standortschließungen/Zusammenlegungen und Digitalisierung kommen kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
[Betrag gelöscht] EUR
[Betrag gelöscht] EUR
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium - bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger einmal in 4 Jahren. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1) Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2) Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3) Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4) Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5) Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6) Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger einmal in 4 Jahren. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1) Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2) Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3) Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4) Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5) Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6) Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger einmal in 4 Jahren. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1) Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2) Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3) Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4) Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5) Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6) Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger jährlich. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1. Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2. Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3. Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4. Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5. Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6. Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
Bestandteil der Leistung ist die Bereitstellung von geeigneten Datensicherheitsbehältern, die regelmäßige Abholung und der Austausch dieser, sowie die fachgerechte Vernichtung des Papiers und der Datenträger. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Datensicherheitsbehältern für Sondervernichtungsaktion und Gitterboxen inbegriffen.
Gemäß dem vorgegebenen Mengengerüst (siehe Preisblätter, Dokument 11a) sind an allen angebenden Standorten Datenschutzbehälter für Papier und elektronische Datenträger (USB-Sticks, Festplatten, CD-ROMs etc.) gemäß Leistungsbeschreibung bereit zu stellen und in vorgegebenen Turni auszutauschen.
Die Auftraggeberin kann nicht für die Füllmengen der Behälter garantieren und behält sich vor, die Anzahl und Größe der Datensicherungsbehälter sowie die Turni entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Bedürfnissen an seinen Standorten anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Änderungen hierzu teilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
Die in den Preisblättern aufgeführten Anzahlen an Behältern stellen keine Mindestabnahmemengen dar. Die Berechnung des Angebotspreises erfolgt über die Preisblätter (externe Excel-Datei).
Die Auftraggeberin behält sich vor Mengenangaben und Entsorgungsturni bei Bedarf anzupassen. Die Auftraggeberin verpflichtet sich nicht zum Abruf der gesamten Leistung.
Die Behältergrößen variieren zwischen 70 und 500 Litern. Der Entsorgungsturnus liegt zwischen einer Zeit von einer Woche und alle 6 Monaten, bzw. für Datenträger einmal in 4 Jahren. Ferner sind auch Behälter für Sondervernichtungsaktionen (z. B. Auflösung von Papierarchiven bzw. Entsorgung von Datenträgern) und Gitterboxen für Kartonagen und Elektroschrott auf Abruf bereitzustellen.
Die Anforderungen an die Datensicherheitsbehälter richten sich nach einem internen Entsorgungskonzept und beruhen dabei auf dem Abfallaufkommen der jeweiligen Standorte sowie den baulichen Begebenheiten (Raumgröße, Türrahmen, Aufzug, einzelne Stellfläche, Aufkommen, Fluchtwege etc.).
1) Abschließbare Datenschutzbehälter werden in geforderter Anzahl bereitgestellt.
2) Alle Datenschutzbehälter außer den Gitterboxen haben einen Einwurfschlitz.
3) Das Volumen der Behälter beträgt je nach Anforderung zwischen 70 und 500 Litern. Eine Abweichung von 10 % des angegebenen Volumens je Behälter wird akzeptiert.
4) Die Behälter verfügen über ein einheitliches Schließsystem pro Standort.
5) Die Behälter bestehen aus Aluminium – bzw. Leichtmetall.
6) Es besteht die Möglichkeit bei Sondervernichtungsaktionen (auf Abruf) auch komplette Aktenordner, Register etc. in abschließbaren Behältnissen zu entsorgen.
Allgemeine Anforderungen:
Im Einzelnen fallen folgende Leistungen an:
— Bereitstellen von verschlossenen/verschließbaren Datensicherheitsbehältern mit Einwurfschlitz in verschiedenen Größen (70 bis 500 Liter) gemäß Preisblatt,
— Bereitstellen von einem bzw. mehreren Schlüsseln/Karten zur Öffnung der Behälter an jedem Standort. Den jeweiligen Auftragnehmern werden die Kontaktpersonen vor Ort nach Auftragserteilung mitgeteilt,
— Dezentrale Abholung in verschiedenen Räumen/Fluren innerhalb des Gebäudes,
— Austausch der verschlossenen vollen Behälter gegen verschlossene leere Behälter in vorgegebenen Turni gemäß Preisblatt,
— Bei Abholung sind leere oder halbleere Behälter vor der Mitnahme bei der Auftraggeberin vor Ort zu melden. Sofern die Kontaktperson vor Ort ist, entscheidet diese, ob der Behälter geleert werden soll.
Den Auftragnehmern werden die Telefonnummern der jeweiligen Kontaktpersonen nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Somit ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme sichergestellt.
— Vernichtung des Papiers bzw. der Datenträger nach den geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz von Sozialdaten entsprechend DIN 66399, Schutzklasse 3, Stufe 4 oder adäquate Verfahren (Nachweis ist beizufügen),
— Eine einmalige Erhöhung der Sicherheitsstufe durch Vermischen und Verpressen einer Mindestmenge von 100 kg Papier gem. Ziff. 5.2 der DIN 66399-1 ist zulässig,
— Sicherer Transport der zu entsorgenden Papiere und Datenträger in gesicherten Fahrzeugen,
— Zuverfügungstellung eines einheitlichen Schließsystems für alle Behälter pro Standort. Eine Gleichschließung über alle Standorte hinweg ist nicht erforderlich, aber möglich. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein alle Behälter an einem Standort ohne größeren Aufwand (Schlüssel) zu öffnen,
— Durchführung von Sonder- bzw. Großvernichtungsaktionen (500 Liter Behälter für Aktenvernichtung) im Einzelabruf und turnusmäßige Stellung an den Standorten Hannover, Düsseldorf, Köln und Erfurt (Bereitstellung von verschließbaren Datensicherheitsbehältern in denen auch ganze Aktenordner entsorgt werden können). Falls es für die Befüllung ganzer Aktenordner notwendig ist die Behälter zu öffnen, muss bei einem elektronischen Schließsystem mit Warnsignal dieses während der Befüllung zu deaktivieren sein,
— Lückenlose Dokumentation des Entsorgungsprozesses und anschließendes Vernichtungszertifikat,
— Bereitstellen von Gitterboxen für Kartonage und Elektroschrott.
Den genauen Stellplatz für die jeweiligen Behälter an jedem Standort, erhalten die Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung.
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