Lieferung von Lebensmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-028-EU-2a-ABIBS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lebensmitteln
Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Die Küchen bieten den Teilnehmer/-innen eine gesunde und abwechslungsreiche Verpflegung und produzieren täglich (je nach Zimmerkapazität) bis zu 135 Frühstücke, Mittagessen und Abendessen. Hierfür sollen die Waren, siehe Preisblätter, geliefert werden.
Bei dem Standort Hannover handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude der Auftraggeberin. Dieses Gebäude verfügt über eine eigene Kantine und stellt den eigenen Mitarbeiter/innen in eingeschränktem Umfang Verpflegung zur Verfügung.
Zur Versorgung dieser Einrichtungen mit Lebensmittel sucht die Auftraggeberin entsprechende Lebensmittellieferanten.
Als Vertragsbeginn ist der 1.2.2021 vorgesehen.
Das geschätzte Auftragsvolumen für die gesamte Vertragslaufzeit (2 Jahre mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr) für den Standort Bad Bevensen beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Bad Bevensen
Für die Durchführung von Arbeitsschutz-Seminaren unterhält die Auftraggeberin eigene Bildungsstätten, welche mit hotelähnlichen Betrieben verglichen werden können. Die Küchen bieten den Teilnehmer/-innen eine gesunde und abwechslungsreiche Verpflegung und produzieren täglich (je nach Zimmerkapazität) bis zu 135 Frühstücke, Mittagessen und Abendessen. Hierfür sollen die Waren, siehe Preisblätter, geliefert werden.
Zur Versorgung dieser Einrichtungen mit Lebensmittel sucht die Auftraggeberin entsprechende Lebensmittellieferanten.
Geschätztes Auftrasvolumen pro Jahr: [Betrag gelöscht] EUR, für die gesamte VErtragslaufzeit ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Das Vergabeverfahren zu 2020/S [removed] wurde in Teilen, hier Los 1, Los 6 und Los 7 aufgehoben.
In dem offenen Verfahren 2020/S [removed], welches diesem Verfahren vorangegangen ist, wurde in den Losen 1, 6 und 7 kein wertbares Angebot abgegeben.
Die Notwendigkeit ein erneutes Verfahren durchzuführen ist begründet in:
— dem weiterhin Bestehen einer zeitnahen Beschaffung
— aufgrund der Marktsituation kein mehr an Wettbewerb durch eine erneutes offenes Verfahren entsteht im Einklang mit § 14 Absatz 4 Nr. 1 VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Lebensmitteln
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
a) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
b) Angaben zu den Fristen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 17, Abs.6 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.