Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Rahmen des Neubaus der Beschädigten Uferbefestigung von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,255
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-andernach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Rahmen des Neubaus der Beschädigten Uferbefestigung von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,255
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Rahmen des Neubaus der beschädigten Uferbefestigung von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,2550 Los 1: Leistungen für Planung sowie Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken einschließlich Erstellung eines vollumfänglichen Standsicherheitsnachweises für das gesamte Ingenieurbauwerk (unter anderem: Spundwand, Rückverankerung) Los 2: Leistungen für Planung sowie Bauüberwachung von Verkehrsanlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
c) Der Auftragnehmer muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag im Zuschlagsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die für alle Schäden eintritt, die den beim Auftraggeber tätigen oder anderen Personen dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen außer Acht gelassen haben. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensfall mindestens betragen:
— Für Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Für Sach- und Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Bitte beachten Sie, dass eine pauschale Versicherung der genannten Risiken nicht ausreicht.
Vielmehr müssen die Deckungssummen für die genannten Schäden jeweils gesondert ausgewiesen sein.
c) Der Auftragnehmer muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag im Zuschlagsfall über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Die Höhe der Deckungssummen müssen je Schadensfall mindestens betragen:
— Für Personenschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR;
— Für Sach- und Vermögensschäden: mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Bitte beachten Sie, dass eine pauschale Versicherungssumme der genannten Schadensarten nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Deckungssummen für die genannten Schadensarten jeweils gesondert ausgewiesen sein.