Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.food-akademie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt
Dachabdichtungsarbeiten Dampfsperre, Abdichtung, Kiesschüttung ca. 1 900 m2 Dämmung bis 360 mm ca. 1 900 m2 Seilsicherungssystem ca. 220 m.
Friedrichstr. 38
56564 Neuwied
Dachabdichtungsarbeiten Dampfsperre, Abdichtung, Kiesschüttung ca. 1 900 m2 Dämmung bis 360 mm ca. 1 900 m2 Seilsicherungssystem ca. 220 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schindler-dach.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden,
b) für das Angebot sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden,
c) die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,
d) die Angebote sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (ohne elektronische Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bietergemeinschaften:
a) Mehrfachangebote einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften,
b) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen,
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden,
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zunehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden,
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen,
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß der hierfür vorgesehenen Anlage mit dem Angebot vorzulegen.
4. Unteraufträge,§ 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und -soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen,
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung, die Erklärung Antikorruption und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue vorzulegen,
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]