Fachplanung Freianlagen für die Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zell (Mosel)
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Postleitzahl: 56856
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanung Freianlagen für die Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes

Referenznummer der Bekanntmachung: 1-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftrag umfasst die Fachplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für die Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes. Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1C Cochem-Zell
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst die Fachplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für die Neugestaltung des Moselvorgeländes und des Festplatzes. Grundsätzlich dienen die bereits vorliegenden Planungen und Gutachten (Rahmenplanung als Ergebnis des durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs und ISEK) für die weitere Fortführung als Grundlage. Eine Anpassung ist jedoch im Rahmen der Freiraumplanung möglich; das grundsätzliche städtebauliche Konzept muss jedoch bestehen bleiben. Aufgabe ist die Umgestaltung des Moselufers zwischen der Fußgängerbrücke im Süden und Corray im Norden, sowie seines östlich angrenzenden Umfeldes bis zur Schloßstraße. Die Aufwertung dieses Bereiches soll insbesondere auch im Hinblick auf den Tourismus durchgeführt werden, um sowohl die Altstadt Zell (Mosel), als auch das Moselufer selbst attraktiver zu gestalten. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 10 ha. Der Bearbeitungsbereich schließt auch private Flächen ein, die direkt an das städtische Gelände anschließen. Obwohl eine Realisierung angestrebt wird, kann ein Auftragsversprechen für diese Flächen jedoch nicht gegeben werden. Ziel der Freiraumplanung ist es, eine Gesamtlösung für die Neugestaltung des Moselufers und der östlich angrenzenden Flächen zu entwickeln, die der Bedeutung der zentralen Ortslage gerecht wird und die vielfältigen Anforderungen vereint. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung des Moselufers und der Führung und Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Mit der topographisch geprägten Grundstücksituation, seinen Stützmauern und Böschungen und der Lage im Abflussprofil der Mosel bietet der Freiraum bereits heute eine komplexe Freiraumsituation. Dieser soll auch für Benutzer mit Handicap attraktiv und sicher gestaltet und eine klare Gliederung und Orientierbarkeit angestrebt werden. Ein damit verbundenes Leitsystem könnte daraus entwickelt werden. Insgesamt soll das Moselufer aufenthaltsorientiert ausgerichtet werden, auch unter Berücksichtigung der bestehenden Gastronomie, die ggf. auch noch erweitert werden kann. Weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung und Ausbildung der Verkehrsanlagen (ruhender und fließender Verkehr), insbesondere an den Übergängen von der Schloßstraße und vom Lindenplatz in das Planungsgebiet, sowie die Qualität der Fußwege- und Radwegebeziehungen und der Querungsangebote zur Verknüpfung der angrenzenden Platzräume und Wegeverbindungen. Die Verkehrslösungen in diesem Gebiet sind schon seit längerem Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Das Verkehrskonzept soll hierbei neben Ziel- und Quellverkehr auch die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen betrachten. Wichtig ist die Anbindung des neuen Rathausplatzes und des Neubaus der Verbandsgemeinde an das Moselufer. Durch die bereits bestehenden Planungen wurden Eckpunkte gefasst, die unveränderlich sind. So wird die Tiefgarage der Verbandsgemeinde über die Moselseite erschlossen. Der Rathausplatz mündet durch eine Treppenanlage ebenfalls moselseitig auf den neuen Festplatz. Die Bereiche Rathausplatz, Treppenanlage und Tiefgarage waren Gegenstand eines Realisierungswettbewerbs und sind nicht Bestandteil dieses Auftrages. Als Option ist die Errichtung eines Parkdecks statt des Entlastungsparkplatzes außerhalb des Sanierungsgebietes möglich. Im Rahmen der Planung sollen mögliche Standorte und Wirtschaftlichkeit überprüft werden. Eine Orientierung an der vorhandenen Rahmenplanung unter Einbeziehung der Gremien (Bauausschuss Stadtsanierung und Stadtrat) sowie der übergeordneten Behörden (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Förderbehörde, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Wasserbehörde) ist zwingend. Weitere Angaben zu Baukosten und Durchführungszeitraum s. VI.3

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Maßnahme / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Qualitätsmanagent (Zeitmanagement, Kostenmanagement) / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorare / Gewichtung: 35
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/02/2021

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