Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föhren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.i-r-t.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und Planungsleistungen Erweiterung Zweckverband Industriepark Region Trier
Der Industriepark Region Trier (IRT) hat die Planungs- und Ingenieurleistungen für die innere Erschließung der Erweiterung des Industrieparks auf der Gemarkung Hetzerath, sowie für die Verlegung der Landesstraße L141 vergeben.
Zu den beauftragten Ingenieurleistungen zählen Verkehrsanlagen, Niederschlagswasserbewirtschaftungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Löschwasserbevorratung.
Der Auftrag wurde in 2 Fachlosen vergeben.
Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebiets
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III;
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III.
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Nebenkosten,
— Leitungskoordinierung,
— Bodenmanagement,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Bauausführungsvermessung,
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke sowie
— Zeithonorare.
Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Der Sitz des Auftraggebers ist Föhren. Das Erweiterungsgebiet befindet sich auf der Gemarkung Hetzerath.
Die Aufgabe wird definiert durch Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen gemäß Teil 3, Abschnitt 3 HOAI (2013):
1. Objektplanung Wasserversorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
2. Objektplanung Löschwasserbevorratung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ II;
3. Objektplanung Abwasserentsorgung: LPH 1-3, 5-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III;
4. Objektplanung Regenwasserbewirtschaftung LPH 1-9; §§ 41 ff.HOAI; HZ III.
Zuzüglich besonderer Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Nebenkosten,
— Leitungskoordinierung,
— Bodenmanagement,
— Planungsbegleitende Vermessung,
— Bauausführungsvermessung,
— Bestandsdatenabgabe der Ing-Bauwerke sowie
— Zeithonorare.
Beauftragungen besonderer Leistungen nach HOAI gemäß des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwurfs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieur- und Planungsleistungen Ingenieurbauwerke innere Erschließung des Erweiterungsgebietes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieur- und Planungsleistungen Verkehrsanlagen innere Erschließung und Verlegung L 141 sowie Ingenieurbauwerke hierzu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDVMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]