6001999322-BAAINBw U2.1K Bearbeitungsnummer Q/U2AK/LA106/IA178 Herstellung und Lieferung von diversen ABC-Schutzmasken
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
NUTS-Code DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
35113200 Schutzausrüstung (nuklear, biologisch, chemisch, radiologisch), 35814000 Gasmasken
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat seinem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen beizufügen:
Eigenerklärungen des Bewerbers/Bieters, dass:
— für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
— die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110/2016 eingehalten und angewandt wird und ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 besteht. Es werden auch folgende Qualitätsmanagementsysteme anerkannt:
IATF 16949, VDA 6.1 und DIN EN 9100,
— dass der Bewerber über mindestens 2 Mitarbeiter verfügt, die eine Schulung zur Produkt FMEA und Prozess FMEA von mindestens 6 Stunden erhalten haben,
— der Bewerber/Bieter für die nächsten 15 Jahre die Ersatzteilversorgung sicherstellt und – für den Fall, dass er nicht (mehr) in der Lage ist, diese sicherzustellen – alle Mittel zur Verfügung stellt, die für die Herstellung von Ersatzteilen, Bauteilen, Bausätzen, Nach-bauten und ggf. speziellen Testgeräten einschließlich der Maschinen, Hard- und Software, technischer Zeichnungen (wie Konstruktions-/Baupläne), Dokumentation, Lizenzen und Bedienungsanleitungen auch durch Dritte erforderlich ist.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Einzureichen sind:
— Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten 6 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
2. Zum Nachweis, dass der Bewerber technisch in der Lage ist, die geforderte ABC-Schutzmaske M2000 entsprechend den Vorgaben der TL 4240-0064 herzustellen und zu liefern, ist mit dem Teilnahmeantrag die Herstellerzulassung in einfacher Kopie zu übersenden.
3. Besteht zum Zeitpunkt der Stellung des Teilnahmeantrags noch keine Herstellerzulassung, muss der Bewerber ausführlich schriftlich erläutern, wie er beabsichtigt, die Leistung auszuführen und die Herstellerzulassung bis spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung zu erlangen. Dem Auftraggeber muss dabei überzeugend dargelegt werden, dass und wie die Erlangung der Herstellerzulassung bis zur Zuschlagserteilung erfolgreich erfolgen kann.
Bei seiner Erläuterung soll der Bewerber mindestens auf folgende Punkte eingehen:
— Erfahrungen auf dem Gebiet der Maskenherstellung nach Technischen Lieferbedingungen (TL),
— Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals,
— vorhandene Lieferketten/Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der Zuarbeit,
— fachspezifisches Fertigungs- Know-How hinsichtlich der Verarbeitung der speziellen Werkstoffe (hier insbesondere wo und wann wurde es erworben.
Zum Nachweis, dass der Bewerber über entsprechende Erfahrungen verfügt, muss er ein Referenzprojekt innerhalb der letzten 6 Jahre über die Ausführung einer vergleichbaren Leistung benennen. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn eine ähnlich komplexe Atemschutzmaske nach den Vorgaben einer Leistungsbeschreibung des Auftraggebers in einer zahlenmäßigen Größenordnung von mehreren 10 000 Stück gefertigt wurde.
Folgende Angaben sind für die Referenz zu machen:
— kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der Leistungsortes, Leistungszeitraumes, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend),
— Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit mit der in Ziffer II.1.5) genannten Tätigkeit,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, mit Angebotsabgabe die Vorlage eines Musters einzufordern.
5. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Dringlichkeit die Beschaffung schnellstmöglich erfolgen soll, die Verlängerung der im Verfahren gesetzten Fristen oder der Zuschlagserteilung aufgrund einer noch nicht erfolgten Herstellerzulassung ist nicht möglich.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe Plattform zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 24.3.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit