Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-001-OH
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern – Poolvereinbarung Sanierungsfachunternehmen
Die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (BG Bau), Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie Holz und Metall (BGHM) (im Folgenden: die Berufsgenossenschaften) beabsichtigen im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsprojektes „Asbestexposition bei Tätigkeiten an Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern“ verschiedene noch zu akquirierende Objekte im Hinblick auf die dort im Zusammenhang mit Bauarbeiten auftretende Asbestexposition zu untersuchen. Hierbei sollen parallel zu den eigentlichen (Bau-)Arbeiten am und im Objekt unter Einsatz spezieller Gerätesysteme tätigkeitsbegleitende Messungen erfolgen. Ziel des gemeinsamen Messprogramms ist die Ermittlung der Exposition von Beschäftigten gegenüber Asbest. Untersucht werden Tätigkeiten auf Baustellen beim sogenannten Bauen im Bestand, d. h. Tätigkeiten in Gebäuden die zwischen ca. 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend modernisiert wurden.
Die vorliegende Beschaffung betrifft einen Open-House-Vertrag deren Gegenstand die Beauftragung von Fachsanierern ist. Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren, d. h. nicht um ein klassisches Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere der 4. Teil des GWB sowie die VgV sowie die VOB/A, bei dem der Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers zu verantworten hat.
Die Ausführung der Arbeiten (messtechnisch zu begleitenden handwerks- oder sanierungstypischen Arbeiten) soll durch Sanierungsfachunternehmen erfolgen. Hierzu werden vorliegend im Rahmen eines sog. Open-House-Modells mit sämtlichen Unternehmen, welche die definierten Eignungsanforderungen erfüllen, Poolvereinbarungen abgeschlossen. Es ist vorgesehen, aus dem Kreis der Poolunternehmen für jedes Objekt eines der Poolunternehmen auszuwählen und dieses auf Grundlage eines „Muster Einzelauftrag“ und einer objektbezogenen Leistungsbeschreibung (= objektbezogenes Leistungsverzeichnis) mit der Durchführung der messtechnisch zu begleitenden handwerks- oder sanierungstypischen Arbeiten in diesem Objekt im Rahmen eines Einzelauftrags zu beauftragen. Zu den Leistungen gehören insbesondere:
— die Errichtung, Einrichtung und der Betrieb der Baustelleneinrichtungen allgemein,
— die Errichtung und der Betrieb von Schwarzbereichen einschließlich der Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“,
— die Durchführung von Tätigkeiten (nach Vorgabe), welche durch die Berufsgenossenschaften messtechnisch begleitet werden.
Der Einzelvertrag erfolgt zwingend nach dem „Muster Einzelvertrag“ und zu den verbindlich sowie zwingend vorgegebenen Einheitspreisen.
Für die Zulassung eines interessierten Sanierungsfachunternehmens gilt:
Die Berufsgenossenschaften prüfen die eingereichten Unterlagen, insbesondere darauf, ob das interessierte Sanierungsfachunternehmen die erforderliche Eignung aufweist und die verbindlichen (d.h. zwingenden) Einheitspreise sowie Vertragsbedingungen akzeptiert. Die Zulassung zum Vertragssystem erfolgt durch Abschluss der Poolvereinbarung mit dem Antragsteller.
Der Vertragsschluss erfolgt mit allen Unternehmen, welche:
— die geforderte Eignung nachweisen,
— die Vertragsbedingungen (inklusive der verbindlich und zwingend vorgegebenen Einheits-Preise; siehe Muster-Leistungsverzeichnis) akzeptieren und
— dies durch Einreichung eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars sowie der weiteren geforderten Unterlagen bestätigen.
Neben den in Abschnitt III genannten Eignungsnachweisen sind einzureichen:
— vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Antrag auf Zulassung zur Poolvereinbarung (Formblatt 1)
— Erklärung, dass die Bedingungen der Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“, des Muster-Leistungsverzeichnisses (inklusive der dort angegebenen verbindliche und zwingenden Einheits-Preise) sowie der sonstigen Dokumente (u. a. Vereinbarung Auftragsverarbeitung) akzeptiert werden (durch unveränderte Einreichung Poolvereinbarung, des Musters „Einzelauftrag“ sowie des Muster-Leistungsverzeichnisses)
— bei Antragstellergemeinschaft Formblatt 4,
— bei Eignungsleihe Formblätter 5 und 6,
— Erklärung zum geplanten Nachunternehmereinsatz (durch Antragsteller zu erstellende Eigenerklärung).
Präqualifizierte Unternehmen können ihre Eignung mittels Vorlage des Nachweises der Präqualifikation belegen. (siehe Punkt 5 Dokument 01-Bedingungen_Open-House).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Einreichung eines aktuellen Handelsregisterauszugs (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Handelsregisterauszug maximal 6 Monate alt),
— Zulassung als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung Anhang I, Nr. 2.4.2 Abs. 4,
— Erklärung zu den Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Formblatt 2 Eignung).
— Erklärung zum Gesamt-Umsatz des Erklärenden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 2 Eignung),
— Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: 3 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) für Personen sowie Sachschäden. (im Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis maximal 3 Monate alt sein).
— Erklärung zur Beschäftigtenanzahl (Formblatt 2 Eignung),
— Nachweis der personellen Ressourcen:
—— Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als verantwortliche, sachkundige Person nach TRGS 519, Nr. 5.1 tätig ist sowie eines/einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/-in. (Form: Vorlage des Nachweises),
—— Nachweis von mindestens einer Person, die im Unternehmen als Aufsichtsführende Person nach TRGS 519, Nr. 5.2 tätig ist sowie eines/einer gleichwertig qualifizierten Stellvertreters/-in. (Form: Vorlage des Nachweises),
—— Nachweis von mindestens 3 Personen, die als Fachpersonal nach TRGS 519 Nr. 5.3 tätig sind. (Form: Vorlage des Nachweises),
—— Nachweis mindestens einer Person mit Sachkundenachweis nach DGUV Regel 101-004 (ehemals BGR 128) bzw. TRGS 524 (Form: Vorlage des Nachweises).
— Nachweis von mindestens 3 Referenzen betreffend die Durchführung von Sanierungsarbeiten in Gebäuden (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kasernen, Wohngebäude, Verwaltungsbauten, Industrie- und Gewerbebauten). Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Inhalt vergleichbar sein. (Formblatt 3) Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn die wesentlichen Leistungen nach dem 1.1.2017 erbracht worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de